* Der Gutschein ist einmalig unter https://www.kroschke.de/partner_verti einlösbar. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Nur bei einem Mindestbestellwert von 99,00 € gültig. Der Code ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar und nicht bar auszahlbar. Nur bis einschließlich 31.12.2024 gültig. Eine nachträgliche Anrechnung auf bereits vollzogene Online-Zulassungen ist nicht möglich.
Das Auto online anmelden – die Digitalisierung der Kfz-Zulassungsverfahren
Die internetbasierte Kfz-Zulassung, kurz i-Kfz, ermöglicht die Erstzulassung und Wiederzulassung von Fahrzeugen wie Motorrad oder Auto, die Umschreibung bei einem Halterwechsel sowie die Kfz-Abmeldung. Vorab sei jedoch erwähnt, dass dies noch nicht bundesweit möglich ist. Derzeit bieten nur rund zwei Drittel der Zulassungsstellen ein umfassendes Angebot zur Online-Zulassung über ihre Webportale an.
Nach Einführung der Online-Zulassung im Januar 2015 wurde das Angebot der Anwendungen stufenweise ausgebaut. Seit Oktober 2019 gilt Stufe 3, womit private Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter sämtliche Standardzulassungsvorgänge digital abwickeln können.
Einschränkungen beachten:
In den Genuss der Online-Zulassung kommen Sie bislang nur, sofern Sie allgemeine Kennzeichen wünschen. Sollten Sie hingegen Sonderkennzeichen, wie beispielsweise E-Kennzeichen beantragen wollen, die Ihnen als Fahrer eines E-Autos zum Beispiel beim Parken Vorteile bringen, ist i-Kfz noch nicht möglich.
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Auto online anmelden: Was brauche ich?
Wie bei anderen Online-Behördengängen auch, ist ein neuer elektronischer Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit eID-Onlinefunktion notwendig. Damit kann eine eindeutige und fälschungssichere digitale Identifizierung der Person gewährleistet werden.
Außerdem müssen Fahrzeugschein und -brief über einen Sicherheitscode verfügen. Dieser wurde für Teil I der Zulassungsbescheinigung im Jahr 2015, für Teil II ab 2018 eingeführt. Voraussetzung für die Nutzung der internetbasierten Kfz-Zulassung ist somit, dass das Auto frühestens nach dem 1. Januar 2015 erstmals zugelassen wurde – für ältere Modelle ist weiterhin der Gang zur Zulassungsstelle nötig.
Kurzüberblick: Diese Unterlagen sind notwendig für die Online-Zulassung
1. Für alle Vorgänge der Online-Zulassung benötigen Sie:
- Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) oder eID-Karte
- Vorgesehenes Kartenlesegerät oder NFC-fähiges Smartphone mit installierter „AusweisApp2“
- IBAN – für den Einzug der Kfz-Steuer
2. Für die Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung benötigen Sie zusätzlich:
- Gültige eVB-Nummer – elektronische Versicherungsbestätigung
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. Teil II mit verdeckten Sicherheitscodes
- Stempelplaketten mit Sicherheitscodes
3. Für die Online-Abmeldung des Fahrzeugs benötigen Sie zusätzlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Stempelplaketten mit Sicherheitscodes
Was kostet die internetbasierte Kfz-Zulassung? Die Kosten sind landesweit gleich: Somit zahlen Sie zum Beispiel 5,70 Euro für die Kfz-Abmeldung, 27,90 Euro für die Kfz-Anmeldung und 28,20 Euro für die Kfz-Umschreibung in einen anderen Zulassungsbezirk. Für den Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II kommen noch 10,20 Euro dazu.
Kfz online zulassen: So funktioniert i-Kfz
Die Online-Zulassung erfolgt über die i-Kfz Plattform, zu der man über die Website der zuständigen Zulassungsbehörde oder einer zentralen Website des jeweiligen Bundeslandes gelangt. Dort gilt es den Zulassungsbereich aufzusuchen und die notwendigen Daten in die Maske einzutragen. Hier besteht zum Beispiel auch die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu wählen.
Sofern alles fertig ausgefüllt ist, wird der Online-Prozess mit der Bezahlung abgeschlossen. Diese kann per Online-Überweisung oder SEPA-Lastschrifteinzug erfolgen. Anschließend wird der Vorgang an einen Sachbearbeiter weitergeleitet. Das heißt, die Kfz-Zulassung im Internet erfolgt nicht vollautomatisch, sondern wird im Hintergrund noch durch einen Sachbearbeiter geprüft.
Nach Abschluss der Prüfung werden die Plaketten mitsamt der Zulassungsbestätigung auf dem Postweg versendet. Nach Eintreffen der Plaketten sind diese zwingend auf den Nummernschildern anzubringen.
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Anleitung zur Online-Neuzulassung eines Neuwagens
Das wird für die Erstanmeldung benötigt:
- Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- eVB-Nummer
- IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer
- Neuer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter eID-Funktion
- Ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder Smartphone mit „AusweisApp2“
In 10 Schritten das neue Auto online anmelden – So funktioniert’s:
- Rufen Sie das Online-Portal Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde auf
- Weisen Sie Ihre Identität mittels eines neuen elektronischen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nach
- Legen Sie die Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II frei
- Geben Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein:
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN des Halterkontos – für das SEPA-Lastschriftverfahren der Kfz-Steuer
- Freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Bezahlen Sie die Gebühr mittels ePayment-System per EC- oder Kreditkarte
- Bestätigen Sie Ihre Eingaben und Antragsstellung
- Ihr Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft
- Der Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden Ihnen von der Zulassungsbehörde postalisch zugestellt
- Bringen Sie die Plakettenträger auf den Kennzeichen an – Das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Dieser ist meist drei Tage nach Versand wirksam. Erst dann dürfen Sie losfahren.
Sollte einer der Schritte nicht zum positiven Abschluss kommen, einfach an die entsprechende Zulassungsbehörde wenden. Anleitungen zu weiteren i-Kfz Standardzulassungsvorgängen sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zu finden.
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