Hoffentlich war es nur ein Versehen, wenn Sie vergessen haben, die Beträge für die Kfz-Versicherung zu überweisen. Bei Zahlungsrückstand an die Versicherung erlischt nämlich schnell der Versicherungsschutz. In Deutschland darf man nicht am Straßenverkehr teilnehmen oder auf öffentlichen Parkplätzen stehen, wenn kein Versicherungsschutz besteht. Mindestens eine Kfz-Haftpflicht muss jeder Autohalter vorweisen können. Diese Pflichtversicherung übernimmt Schäden, die man selbst verursacht, wenn zum Beispiel ein anderer Verkehrsteilnehmer bei einem Autounfall verletzt oder dessen Wagen beschädigt wurde. Das finanzielle Risiko reduziert sich damit deutlich. Ohne Kfz-Versicherung hat der Fahrzeug-Halter die entstehenden Kosten zu tragen, die sich schnell bis zu mehreren tausend Euro auftürmen können.
Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben
Ohne eine gültige Versicherung kann ein Auto nicht zugelassen werden. Bei der Zulassungsbehörde muss die sogenannte elektronische Versicherungsnummer (eVB-Nummer) angegeben werden, die man beim Abschluss der Kfz-Versicherung bekommt. Mit der Übermittlung dieser Nummer wird dem Fahrzeughalter ein Versicherungsschein zugestellt. Der fällige Beitrag muss nun in den nächsten 14 Tagen bezahlt werden. Erst nach Zahlungseingang bestätigt die Versicherung den Vertrag. Solange besteht ein vorläufiger Versicherungsschutz. Um auf Nummer sicher zu gehen, bestehen einige Versicherungen heute jedoch auf Vorab-Zahlung. In diesem Fall erhält man die eVB-Nummer erst nach Zahlungseingang. Außerdem prüfen die Versicherungsgesellschaften vor Abschluss des Kfz-Versicherungsvertrages die SCHUFA des Antragstellers, um das Risiko eines Zahlungsverzugs zu minimieren.
Läuft der Vertrag, werden die Beiträge zumeist für den üblichen Versicherungszeitraum von einem Jahr im Voraus eingezogen. Man kann aber auch gegen einen Aufschlag die monatliche, quartalsweise, oder halbjährliche Ratenzahlung vereinbaren. Kommt man mit seinen Zahlungen – unabhängig vom Zahlungsmodus – in Verzug, gibt es kaum Spielraum. Die Versicherung kündigt dann ihrerseits den Vertrag. Der Versicherungsschutz erlischt.
Kfz-Versicherung nicht bezahlt – was, wenn die Versicherung deswegen kündigt?
Mit der Kündigung ergeht eine Information an das Kraftfahrt-Bundesamt. Solange keine neue Versicherung für den Wagen vorliegt, folgt dessen Stilllegung. Diese Reaktionskette läuft schnell ab, was viele Autofahrer überrascht. Kfz-Versicherungen starten – anders als man das vielleicht vom Online-Shopping gewohnt ist – keine langen Mahnverfahren oder lassen sich auf Kompromisse ein. Anstatt frustriert zu reagieren, wenn die Zulassungsplakette auf den Nummernschildern abgekratzt wird, sollte man unbedingt darauf achten, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen und die Beiträge für die Autoversicherung pünktlich zu zahlen. Die Stilllegung des Autos wird einem übrigens in Rechnung gestellt. Wenn man die Kaskoversicherung nicht rechtzeitig bezahlt, kann man dagegen auf ein kulantes Entgegenkommen der Versicherung hoffen. Denn anders als bei der Kfz-Haftpflicht ist ein Aussetzen der Versicherungsbeiträge hier möglich. Der Kaskoschutz ruht solange und der Versicherungsschutz besteht nur eingeschränkt.