Wie ist das bei der Kfz-Versicherung, wenn ein anderer Fahrer mit meinem Auto fährt? Eine berechtigte Frage, denken Sie nur an folgende Szenarien: Ein guter Freund zieht um und möchte sich Ihren geräumigen Familien-Van leihen. Oder Ihre Tochter hat gerade die Führerscheinprüfung bestanden und möchte mit Ihrem Auto Fahrpraxis sammeln. Es ist also keineswegs selten, dass ein anderer Fahrer mit Ihrem Auto unterwegs ist.
Ist das Auto in der Kfz-Versicherung abgesichert, wenn ein anderer Fahrer fährt?
Möchte ein anderer Fahrer mit Ihrem Auto fahren, müssen Sie diesen der Versicherung melden. Das bedeutet, Sie geben in Ihrer Kfz-Versicherung rund um den versicherten Fahrerkreis das Geburtsdatum des ältesten und jüngsten Autonutzers an. Sofern das Alter des zusätzlichen Fahrers in dieser Spanne liegt, kann er auch ohne Aufnahme das Fahrzeug fahren.
Was passiert, wenn ein Fahrer nicht eingetragen ist und einen Unfall baut?
Ein Unfall mit Ihrem Auto, in den ein Freund oder anderer Fahrer verwickelt wird, ist ärgerlich. Stellt Ihre Kfz-Versicherung fest, dass ein anderer Fahrer außerhalb der angegeben Alterspanne am Steuer Ihres Wagens saß, trägt diese in der Regel dennoch die Schäden am gegnerischen Fahrzeug. Allerdings kann Sie von Ihnen eine Nachzahlung und eine Strafzahlung für die versäumte Meldung des Fahrers fordern.
Sie als Versicherungsnehmer haben letztlich die Verantwortung. Ein bei Ihrer Kfz-Versicherung nicht angegebener, anderer Fahrer wird immer vertragliche Sanktionen nach sich ziehen.
Wenn in der Kfz-Versicherung ein Fahrer unter 24 Jahren nicht eingetragen ist, werden meist Anpassungen wie eine zusätzliche Selbstbeteiligung in deutlicher Höhe vorgenommen. Auch kann es in dem Fall beispielsweise neben Strafzahlungen auch zu einer Kündigung seitens der Versicherung kommen.
Gut zu wissen:
Eine Privathaftpflichtversicherung greift hier nicht. Sobald ein Auto bewegt wird, benötigen Sie mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Hinzunahme einer Teil- oder Vollkasko ist hingegen optional.
Zusätzlichen Fahrer eintragen: Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Die Möglichkeiten, Ihre Kfz-Versicherung um andere Fahrer zu erweitern und den berechtigten Fahrerkreis zu ergänzen, sind in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Aus Kostengründen Risiken einzugehen, lohnt sich in der Regel nicht. Schadenkosten, die bei einem Autounfall entstehen, der von einem nicht versicherten Fahrer verursacht wurde, sind zumeist umfangreicher als die höheren Versicherungsbeiträge durch einen größeren Fahrerkreis. Daher sollten Sie in Ihrer Kfz-Versicherung andere Fahrer rechtzeitig eintragen lassen und den Personenkreis der angemeldeten Fahrzeugnutzer nicht zu stark eingrenzen.
Achtung:
Wenn schon bei der Fahrzeuganmeldung feststeht, dass der Wagen von mehreren Personen genutzt wird, müssen Sie Ihre Kfz-Versicherung über die anderen Fahrer informieren. Der eingetragene Fahrerkreis, beispielsweise Familienmitglieder oder Freunde, ist dann während der Fahrzeugnutzung in vollem Umfang versichert.
Wie hoch sind die Kosten für andere Fahrer in jungen Jahren?
Sofern Sie in Ihrer Kfz-Versicherung Fahrer unter 24, also von 17 bis 23 Jahren eintragen lassen wollen, kann es besonders teuer werden. Der Grund, warum die Kosten Ihrer Kfz-Versicherung bei sehr jungen, anderen Fahrern steigen, ist einfach: Junge Fahrer haben nach Angaben des Statistischen Bundesamts mit Abstand das höchste Unfallrisiko – mehr noch als Senioren.
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Andere Fahrer eintragen: Das sollten Sie beachten
Die konkrete Höhe der Prämie nach Erweiterung der Fahrer erfahren Sie von Ihrer Kfz-Versicherung. Diese hängt von vielen Faktoren ab und kann vorab nicht abgeschätzt werden. Die Fahrpraxis und, wie zuvor bereits verdeutlicht, das Alter des zusätzlichen Fahrers kann über die Höhe der Versicherungsprämie entscheiden. Hier lohnt es sich, das Kleingedruckte im Versicherungsvertrag zu lesen.
Bei der Angabe des Fahrerkreises haben Sie mehrere Optionen:
- Sie können Personen namentlich nennen oder angeben, dass Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder Ihren Wagen fahren.
- Bei den meisten Kfz-Versicherungsverträgen muss heutzutage nur noch das Alter des jüngsten und ältesten Nutzers angegeben werden. Beziehen Sie hierbei aber sicherheitshalber alle Personen mit ein, die Zugriff auf das Fahrzeug haben oder es ggf. von Ihnen geliehen bekommen.
- Ebenso können Sie einen beliebigen Fahrerkreis bestimmen. So ist jeder abgesichert, der mit Ihrem Fahrzeug unterwegs ist. Bedenken Sie nur, dass dafür auch die höchsten Versicherungskosten anfallen.
Sind alle Formalien geregelt, dürfen im Anschluss nur die in dem Versicherungsvertrag Ihrer Kfz-Versicherung vermerkten anderen Fahrer des Personenkreises das Fahrzeug führen. Hier ist die genannte Alterspanne maßgeblich. Das gilt auch, wenn Sie als Versicherungsnehmer auf dem Beifahrersitz mitfahren. Eine Ausnahme ist, wenn der Versicherungsnehmer während der Fahrt einen medizinischen Notfall erleidet, etwa einen Herzinfarkt. In dieser Notfallsituation darf auch jemand anderes das Fahrzeug kurzzeitig fahren, der nicht gemeldet ist. Dies muss im Nachgang der Versicherung gegenüber bewiesen werden.
Unterschied zwischen temporärer und dauerhafter Eintragung
Mitunter wollen Sie in Ihrer Autoversicherung einen anderen Fahrer eintragen lassen, der Ihr Auto nur für einen absehbaren Zeitraum oder einmalig nutzen möchte. In dem Fall bietet es sich an, diesen kurzfristig als temporären Zusatzfahrer anzumelden, wenn dies bei Ihrem Versicherer möglich ist.
Alles, was darüber hinaus geht, fällt unter eine dauerhafte Eintragung und Erweiterung des Personenkreises. Wenn Sie also wissen, dass jemand Ihren Wagen dauerhaft fährt, nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Kfz-Versicherung auf und melden Sie den anderen Fahrer ordnungsgemäß an.
Gut zu wissen:
Wenn Sie einen weiteren Fahrer ergänzen möchten, können Sie ihn oder sie bei Verti jederzeit per E-Mail oder telefonisch nachmelden. Wichtig ist nur, dass Sie dies vor der Nutzung des Fahrzeugs tun.
Sollte die Prämienerhöhung zu groß ausfallen, gewähren die meisten Gesellschaften ein Sonderkündigungsrecht. Damit können Sie als Versicherungsnehmer einen Vertrag bei einer günstigeren Versicherung mit dem zusätzlichen Fahrer abschließen.
Auto privat verliehen? Das sollten Sie wissen!
Als Versicherungsnehmer sind Sie für Ihr Fahrzeug verantwortlich. Wenn Sie Ihr Auto verleihen, tragen Sie neben möglichen Zusatzzahlungen an Ihre Versicherung auch die Verantwortung für weitere Vorkommnisse im Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug.
Knöllchen, Blitzer, Unfall – das gilt, wenn andere Ihr Fahrzeug nutzen:
- Parkknöllchen – gehen an den Fahrzeughalter, auch wenn er das Auto zum Tatzeitpunkt nicht gefahren hat. Er muss sich unter Umständen darum kümmern, das Geld vom tatsächlichen Fahrer einzufordern.
- Blitzer – Bußgeldbescheide werden dem Fahrzeughalter zugestellt, müssen aber nicht von ihm beglichen werden, wenn ein anderer Fahrer zum Tatzeitpunkt am Steuer saß. Dies muss er aber nachweisen.
- Unfall – relevant ist, ob der am Unfall beteiligte Fahrer in der Versicherungspolice des Halters eingetragen ist. Davon ist abhängig, welche Kosten die Kaskoversicherung gegebenenfalls übernimmt.
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