Für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs ist der Nachweis über das Bestehen eines Versicherungsschutzes notwendig. Doch nicht jeder Antrag wird bewilligt, d.h. Verti und auch alle anderen Versicherer können einzelne Anträge auf Versicherungsschutz ablehnen. Für Betroffene mag dies ärgerlich sein, doch jeder Kfz-Versicherer hat seine Gründe. Nachfolgend zeigen wir auf, aus welchen Gründen es zu Ablehnungen in der Kfz-Versicherung kommt und auf welche Lösungen betroffene Fahrzeugbesitzer zurückgreifen können. Unsere Erläuterungen beziehen sich auf die Versicherungsbranche im Allgemeinen.
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Ablehnungsgrund 1: Bonität
Nachdem ein Versicherungsantrag eingegangen ist, werden verschiedene Prüfungen vorgenommen. Eine davon ist die Bonitätsprüfung: Jeder Versicherer möchte die Gewissheit haben, dass sich ein Antragsteller in der Lage befindet, seinen Versicherungsbeitrag zu bezahlen. Bestimmte Bonitätsmerkmale, wie beispielsweise ein negativer Schufa-Eintrag, können an dieser Fähigkeit jedoch Zweifel aufkommen lassen.
In Deutschland gibt es ca. drei Millionen Privathaushalte, die sich nicht in der Lage befinden, all ihren finanziellen Verbindlichkeiten nachzukommen und deshalb eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Stößt ein Kfz-Versicherer auf negative Bonitätsmerkmale, wie z.B. einen Schufa-Hinweis, ist unter Umständen eine Ablehnung möglich. In diesem Zusammenhang kann entscheidend sein, welcher Versicherungsschutz angefragt wird. Für die Kfz-Haftpflicht besteht ein Kontrahierungszwang, sodass der Versicherer aufgrund negativer Bonität nicht ablehnen darf.
Der Kontrahierungszwang endet jedoch, sollte der Versicherer das Vertragsverhältnis aufkündigen, weil Erst- oder Folgebeiträge nicht bezahlt wurden. Ebenso, wenn eine Kündigung aufgrund von Obliegenheitsverletzungen durch den Versicherungsnehmer oder eines regulierten Schadens ausgesprochen wurde.
Ablehnungsgrund 2: Historie in der Kfz-Versicherung
Kfz-Versicherungen sichern Risiken ab, die im Ernstfall sehr hohe Kosten verursachen. Unfälle können Schäden in Millionenhöhe nach sich ziehen. Manche Versicherer versichern deshalb einige solche hohen Risiken nur eingeschränkt. Fahrern mit einem erhöhtem Unfallrisiko oder einer überdurchschnittlich hohen Unfallhäufigkeit werden bestimmte Deckungen, wie Voll- oder Teilkasko, nicht angeboten.
Dasselbe gilt für Personen, die Versicherungsbetrug begangen haben. Es besteht die Gefahr, dass weitere Betrügereien folgen und letztlich die Versichertengemeinschaft dafür aufkommen muss. Dementsprechend werden Antragsteller, die mit hoher Wahrscheinlichkeit oder gar nachweislich Versicherungsbetrug begangen haben, häufig abgelehnt.
Auch bei diesen beiden Punkten ist zu berücksichtigen, dass die Kfz-Haftpflicht wegen des Kontrahierungszwangs eine Sonderrolle einnimmt und der Schutz nicht einfach verwehrt werden kann.
Ablehnungsgrund 3: Punkte in Flensburg
Es gibt Autoversicherer, die im Rahmen der Antragsprüfung den Punktestand in der Flensburger Verkehrssünderkartei abfragen. Sie möchten hiermit Rückschlüsse in Bezug auf das Risikoprofil des einzelnen Fahrers ziehen. Bei einem entsprechend hohen Punktestand ist es möglich, dass sich einzelne Anbieter für eine Teilablehnung aussprechen. Allerdings ist dies eher ein seltener Ablehnungsgrund, denn viele Kfz-Versicherer erteilen selbst bei sechs Punkten eine Zusage auf Versicherungsschutz. Eine Ablehnung in der Kfz-Haftpflicht ist jedoch nicht möglich.
Trotz Ablehnung zum Versicherungsschutz
Ein abgelehnter Versicherungsantrag muss nicht zwangsläufig den Verzicht auf ein Kraftfahrzeug bedeuten. Letztlich kommt es darauf an, welcher Versicherungsschutz beantragt wird. Grund ist der bereits mehrfach erwähnte Kontrahierungszwang in der Kfz-Haftpflichtversicherung, d.h. in bestimmten Fällen sind Kfz-Versicherer dazu gezwungen, Antragsteller anzunehmen.
Die Kfz-Haftpflicht ist nämlich eine Pflichtversicherung, die zwingend vorausgesetzt wird, um mit einem Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Wer aufgrund seines Risikoprofils bzw. seiner Historie in der Kfz-Versicherung durch eine Kündigung der Versicherung abgelehnt wurde (nach Schaden, wegen Nichtzahlung oder Obliegenheitsverletzung), kann bei einer anderen Versicherung einen Antrag stellen.
Von dieser neuen Versicherung muss er zumindest eine Kfz-Haftpflicht angeboten bekommen. Der Antragsteller muss aber auch angeben, dass und warum für ihn bei seiner vorherigen Versicherung kein Kontrahierungszwang mehr besteht.
Zusammengefasst gilt, dass nahezu immer die Möglichkeit besteht, zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung zu erhalten. Antragsteller sollten sich allerdings darüber im Klaren sein, welche Einschränkungen diese Form der Absicherung gegenüber einem Kaskoschutz mit sich bringt.