Neuwagen: Wie teuer ist die Kfz-Steuer?
Vor der Steuerreform 2021: Neben dem Hubraum galt bei der Besteuerung von Pkw mit einem CO₂-Ausstoß von mehr als 95 Gramm pro Kilometer noch ein einheitlicher Steuersatz von 2 Euro je g/km. Seit der Reform fällt die CO₂-Komponente bei der Kfz-Besteuerung deutlich stärker ins Gewicht.
Seitdem gelten für Pkw-Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2021 in sechs Stufen ansteigende Steuersätze. Es gilt: je höher der CO₂-Wert, desto höher der Steuersatz. Damit steigt dieser ab Stufe 1 von 2 Euro je ausgestoßenes Gramm Kohlendioxid pro Kilometer auf bis zu 4 Euro je g/km in der höchsten Stufe 6.
Ausnahme für reine E-Autos: Kfz-steuerfrei bis Ende 2030
Die Kfz-Steuerreform beinhaltete auch eine steuerliche Begünstigung von E-Autos. Aktuell gilt: Wer ein neues E-Auto bis einschließlich 31.12.2025 erstmals zulässt, ist noch bis 31.12.2030 komplett von der Kfz-Steuer befreit. Diese Steuerbefreiung bis Ende 2030 wird auch bei einem Halterwechsel des E-Autos übertragen. Anders als reine Elektroautos sind Plug-in-Hybride nicht von der Steuer befreit.
Wer sich einen Neuwagen zulegt, der den Grenzwert von 95 Gramm CO₂ pro Kilometer nicht überschreitet, ist vom höheren Kfz-Steuersatz nicht betroffen. Besser noch: Bei einem sparsamen Verbrenner winkt ein jährlicher Steuerfreibetrag von 30 Euro. Der Bonus gilt noch für alle bis Ende 2024 erstmals zugelassenen Pkw der Stufe 0 – auch Plug-in-Hybride – und endet zum 31.12.2025.
Bei einem höheren CO₂-Ausstoß zwischen 96 bis 115 Gramm Kohlendioxid kommt der Aufschlag von 2 Euro pro weiteres ausgestoßene Gramm zum Tragen – seit der Reform entspricht dies der Stufe 1.
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So wird die Kfz-Steuer berechnet
Die Kriterien zur Berechnung der Steuerhöhe regelt das Kraftfahrzeugsteuergesetz. Demnach sind Fahrzeugart, Antrieb, Hubraum und der CO₂-Ausstoß ausschlaggebend. Seit der Kfz-Steuerreform werden die Abgasnorm, also die Einstufung in eine Schadstoffklasse, sowie der CO₂-Ausstoß verstärkt gewichtet. Wie hoch sich der Anteil der CO₂-Abgaben bemisst, hängt zudem von der Erstzulassung ab, da die Steuerabgaben für CO₂-Emissionen mehrfach angepasst wurden.
Wer sich ein neues Fahrzeug zulegen und die jährlich fällige neue Kfz-Steuer selbst berechnen will, dem empfehlen wir den Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums. Nach Eingabe der Fahrzeugkriterien wie Erstzulassung, Fahrzeugart, Antriebsart, Hubraum und CO₂-Wert, lässt sich die voraussichtlich anfallende Kfz-Jahressteuer ermitteln.
Spritschlucker zahlen seit 2021 zu Gunsten des Klimas höhere Kfz-Steuer
Am 1. Januar 2021 trat die von der Bundesregierung beschlossene Reform der Kfz-Steuer in Kraft. Seither kassiert der Staat bei neu zugelassenen Autos mit hohem Spritverbrauch mehr Kfz-Steuer. Diese Maßnahme diente zur Förderung des Klimaschutzes, löste jedoch bei einigen alles andere als Zuspruch aus.
Denn während sich Käufer von klimafreundlichen E-Fahrzeugen 2021 noch über die verlängerte doppelte E-Auto Prämie freuen durften, wurden Verbrenner-Liebhaber seither stärker zur Kasse gebeten. Betroffen sind davon insbesondere neue SUV- und Sportwagen mit viel Hubraum.
Der Zweck der Reform: Einfach gesagt sollte der steuerliche Vielschlucker-Aufschlag die Bürger dazu motivieren, sich statt einer „CO₂-Schleuder“ lieber ein spritsparendes Fahrzeug zu kaufen. Dazu belohnte die Regierung zudem diejenigen, die gleich ganz auf emissionsfreie E-Autos umstiegen – zumindest bis zum 18. Dezember 2023, als die E-Auto Prämie vorzeitig beendet wurde.
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