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Neben dem Freiheitsgefühl, dem Coolness-Faktor und dem generellen Fahrspaß sind viele Motorrad-Fans auch vom Vorteil in der Kfz-Steuer des Zweirads angetan. Im Vergleich zum Pkw kommen Biker nach den anfänglichen Investitionen in Motorrad und Schutzkleidung auf Dauer nämlich zumindest bei der Kfz-Steuer etwas günstiger weg. Doch welche Maschinen sind steuerpflichtig und wonach wird die Motorradsteuer berechnet? Gibt es Möglichkeiten zu sparen? Diese und weitere Fragen beantworten wir für Sie.
Motorradsteuer im Überblick: Das müssen Sie wissen
Die meisten Biker und Bikerinnen auf Deutschlands Straßen müssen eine Kfz-Steuer fürs Motorrad zahlen. Ausnahmen gibt es jedoch auch, wie ein Blick in Paragraf 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zeigt: Bikes, die vom Zulassungsverfahren ausgenommen sind, müssen nicht besteuert werden. Für Krafträder mit einem Hubraum ab 125 Kubikzentimetern (ccm) jedoch fällt in jedem Fall eine jährliche Steuer an. Übrigens: Der Motorradsteuersatz wird vom Zoll festgelegt – mit der Anmeldung des Bikes werden der Zollverwaltung von der Zulassungsbehörde alle relevanten Daten für die Besteuerung übermittelt. Anschließend wird ein Steuerbescheid erstellt.
Faktoren Nennleistung und Hubraum:
Wer sich mit der Kfz-Steuer für das Motorrad auseinandersetzt, begegnet zwangsläufig auch diesen beiden Begriffen. Während der Hubraum das Volumen definiert, welches beim Motor durch den Hub der Kolben verdrängt wird, beschreibt die Nennleistung die Energieumwandlung von Kraftstoff in Bewegung. Gemeinsam bestimmen diese Faktoren die Leistungsklasse.
Falls Ihnen die physikalische Bedeutung beider Begriffe nicht mehr ganz geläufig sein sollte, ist das kein Problem. Für die Berechnung der Kfz-Steuer genügt ein Blick in den Fahrzeugschein – unter den Punkten P.1. und P.2. sind Hubraum und Nennleistung für Ihr Fahrzeug vermerkt.
Für diese Zweiräder fällt eine bzw. keine Motorradsteuer an
- Krafträder ab 125 ccm: Hier richtet sich die Motorradsteuer nach dem Hubraum
- Leichtkrafträder mit 125 ccm: Für Bikes mit einem Hubraum von genau 125 ccm ist die Nennleistung in kW entscheidend – bis maximal 11kW ist das Motorrad steuerfrei, bei mehr Nennleistung fällt Motorradsteuer an
- Kleinkraft- und Leichtkrafträder mit weniger als 125 ccm: Diese Zweiräder sind von der Kfz-Steuer befreit
- E-Motorräder: Elektrische Bikes sind bis zu zehn Jahren, maximal bis zum 31. Dezember 2030 von der Motorradsteuer befreit, sofern die Erstzulassung zwischen 18.05.21 und 31.12.2025 liegt
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Überblick: Wie hoch ist die Motorradsteuer im Jahr?
Die jährliche Kfz-Steuer fürs Motorrad kann leicht berechnet werden – ganz gleich, ob es sich um ein normales Bike oder ein Oldtimer-Modell handelt. Wie genau der Steuerbeitrag zustande kommt und welchen Unterschied ein Oldtimer- oder Saisonkennzeichen macht, ist in den folgenden Berechnungsbeispielen dargestellt.
Motorradsteuer einfach berechnen – so geht‘s
Gehört das eigene Motorrad zum Großteil der steuerpflichtigen Zweiräder auf Deutschlands Straßen, lässt sich die Jahressteuer recht einfach über den Hubraum berechnen. Hat das Bike einen Hubraum von mehr als 125 ccm, kommen pro angefangene 25 ccm jährlich 1,84 Euro dazu. Daraus ergibt sich die Formel:
(Hubraum in ccm / 25) x 1,84 Euro = Kfz-Steuer pro Jahr
Rechenbeispiel 1: Ein Motorrad mit einem Hubraum von 125 ccm und einer Nennleistung von 12 kW ist steuerpflichtig. Die Gleichung lautet demnach: (125/25) x 1,84 = 9,2. Somit liegt die jährlich anfallende Motorradsteuer bei 9,20 Euro.
Rechenbeispiel 2: Der Hubraum einer größeren Maschine liegt bei 650 ccm, die Nennleistung ist für dieses Beispiel unwichtig. Folgt man der Regel, ergibt sich folgende Rechnung: (650/25) x 1,84 = 47,84. Für dieses Bike fällt also eine Jahressteuer von 47,84 Euro an.
Natürlich wurde hier mit den vollen zwölf Monaten des Jahres als Fahrzeitraum gerechnet. Wer ein Saisonkennzeichen hat und das Motorrad demnach für einige Monate sicher unterstellt, kann sparen.
Motorrad-Steuerrechner: Das Bundesfinanzministerium hat einen praktischen Online-Rechner eingerichtet, mit dem die Berechnung der Motorradsteuer sowie Steuern für andere Kraftfahrzeuge kostenlos und im Handumdrehen erfolgt. Bitte beachten Sie, dass der Rechner auf- bzw. abrundet.
Hubraumgröße in Kubikzentimetern | Kfz-Steuer fürs Motorrad pro Jahr |
100 ccm | Motorradsteuer entfällt |
125 ccm (bis max. 11 kW/15 PS) | Motorradsteuer entfällt |
125 ccm (mit mehr als 11 kW/15 PS) | 9,20 € |
200 ccm | 14,72 € |
300 ccm | 22,08 € |
500 ccm | 36,80 € |
600 ccm | 44,16 € |
650 ccm | 47,84 € |
1.000 ccm | 73,60 € |
1.300 ccm | 95,68 € |
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Welche Motorradmodelle sind steuerfrei?
Zu den von der Kfz-Steuer befreiten Zweirädern zählen beispielsweise Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Eine Besonderheit besteht im Fall eines Zweirads, das zwar nur 125 ccm Hubraum hat, dafür jedoch eine Nennleistung von mehr als 11 kW, beziehungsweise 15 PS – ein solches Bike wird steuerpflichtig. Nachlesen kann man die Regelungen in Paragraf 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Eine generelle Merkhilfe für die Einordnung lautet: Ist das Fahrzeug zulassungsbefreit, fällt auch keine Motorradsteuer an.
Vollelektrische E-Motorräder sind übrigens bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, sofern ihre Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 liegt. Maximal gilt diese Steuerbefreiung jedoch bis zum 31.12.2030.
Nicht ohne Versicherung:
Auch ein zulassungsbefreites Bike muss natürlich versichert werden – die Kfz-Haftpflicht ist hierbei Vorschrift, Kaskoversicherungen können als freiwilliger Zusatzschutz Sinn ergeben.
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Motorräder mit Saisonkennzeichen
Mit dem Saisonkennzeichen für das Motorrad ist dieses nur in einem gewählten Zeitraum für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen. Ein solches Kennzeichen ergibt nicht nur in Bezug auf die Motorradversicherung Sinn – auch der Steuersatz wird dadurch positiv beeinflusst. Die Kfz-Steuer fürs Bike wird schließlich nur für den Zulassungszeitraum fällig. Hier ist Sparpotential vorhanden!
Wer die anfallende Steuer mit Saisonkennzeichen berechnen möchte, berechnet zunächst den Monatsbeitrag. Dieser ergibt sich, wenn man den jährlichen Steuersatz durch zwölf teilt.
Monatsbeitrag = Jährlicher Steuersatz / 12
Im nächsten Schritt multipliziert man den errechneten Monatsbeitrag mit der Anzahl der zugelassenen Monate und erhält somit die anteilige Steuer.
Anteilige Steuer = Monatsbeitrag x Anzahl der Zulassungsmonate
Rechenbeispiel 1: Für die Maschine mit einem Hubraum von 125 ccm und einer Nennleistung von 12 kW wurde eine Jahressteuer von 9,20 Euro errechnet. Dividiert man diesen Beitrag durch 12, erhält man einen Monatsbeitrag von rund 0,77 Euro. Möchte man nur für die Monate April bis September auf dem Bike unterwegs sein, multipliziert man den Monatsbeitrag mit der Anzahl der Zulassungsmonate – in diesem Fall also sechs – und erhält als anteilige Steuer 4,60 Euro.
Noch schneller geht die Rechnung bei sechs Zulassungsmonaten natürlich, indem man die Jahressteuer durch zwei dividiert.
Rechenbeispiel 2: Das größere Bike mit seinen 650 ccm soll ein Saisonkennzeichen für vier Monate aktives Fahren erhalten. Teilt man die Jahressteuer von 47,84 Euro durch 12, erhält man den Monatsbeitrag von rund 3,99 Euro. Die anteilige Steuer für vier Monate Fahrzeit liegt dann bei rund 16 Euro.
So schnell ist die Steuer für ein Motorrad mit Saisonzeichen berechnet. Wer es sich jedoch noch leichter machen möchte, kann auch in diesem Fall auf den Schnellrechner des Bundesfinanzministeriums zurückgreifen, den wir unter diesem Text verlinken.
Spartipps bei der Kfz-Steuer für Motorräder
Sparfüchse können neben der Entscheidung für ein Saisonkennzeichen auch noch an anderer Stelle etwas sparen: Und zwar mit der Wahl des Motorrads. Jedoch zeigt sich auch hier, dass genaues Berechnen und Vergleichen im Vorfeld wichtig ist – schließlich muss das Bike auch zu den eigenen Wünschen passen.
Kfz-Steuer für 125ccm-Motorräder
Bis zu 125 ccm sind Motorräder von der Steuer befreit, über 125 ccm sind sie steuerpflichtig – doch was ist die Regel bei einer Maschine mit einem Hubraum von genau 125 ccm? Fällt hier die Steuer weg? In diesem Fall spielt die Nennleistung des Motorrads oder Rollers eine wesentliche Rolle: Liegt diese bei 11 kW oder weniger, entfällt die Kfz-Steuer für die Maschine. Bei mehr als 11 kW, beziehungsweise 15 PS, fällt also die Zahlung der Motorradsteuer an. Pro Jahr handelt es sich dabei um 9,20 Euro. Wer also nicht zu viel Wert auf mehr kW und PS legt, kann sich eine Maschine mit maximal 11kW zulegen und Steuerbefreiung genießen.
Steuer für Motorrad-Oldtimer
Wer Oldtimer liebt, denkt natürlich auch über die Anschaffung eines passenden Oldtimer-Kennzeichens nach: Doch inwieweit wird die Steuer durch das H-Kennzeichen am Motorrad beeinflusst? Die positive Nachricht zuerst: Fährt man ein Motorrad mit Oldtimer-Kennzeichen, fällt die Steuer mit 46,02 Euro pro Jahr immer gleich aus. Die weniger positive Nachricht: Oftmals kommt man ohne H-Kennzeichen trotzdem günstiger weg – schließlich lohnt sich die Einstufung als Oldtimer steuerlich gesehen erst ab 625 ccm Hubraum. Rechnet man da noch die Anschaffung des neuen Kennzeichens hinzu, rentiert sich der Wechsel selbst in diesem Fall noch später.
Wie viel Motorradsteuern im Jahr zusammenkommen, hängt also von verschiedenen Faktoren ab: Nennleistung und Hubraum sind hierbei die Basis für die Berechnung, Faktoren wie Saison- oder Oldtimer-Kennzeichen spielen ebenfalls eine Rolle. Ein einfacher Merksatz für eine erste Einordnung kann folgender sein: Motorräder bis 125 ccm sowie E-Motorräder sind grundsätzlich von der Steuer befreit, die Kfz-Steuer für 125er kann je nach Nennleistung erhoben werden oder aber entfallen, Motorräder ab 125 ccm Hubraum müssen in jedem Fall Kfz-Steuer zahlen. Grundsätzlich ist die Berechnung der Kfz-Steuer fürs Motorrad nicht kompliziert und bei Zweifeln kann auch ein Onliner-Rechner zu Rate gezogen werden.