Neben dem Freiheitsgefühl, dem Coolness-Faktor und dem generellen Fahrspaß sind viele Motorrad-Fans auch vom Vorteil in der Kfz-Steuer des Zweirads angetan. Im Vergleich zum Pkw kommen Biker nach den anfänglichen Investitionen in Motorrad und Schutzkleidung auf Dauer nämlich zumindest bei der Kfz-Steuer etwas günstiger weg. Doch welche Maschinen sind eigentlich steuerpflichtig und wonach wird die Steuer für das Motorrad berechnet? Gibt es Möglichkeiten zu sparen? Diese und weitere Fragen beantworten wir für Sie.
Welche Motorräder müssen eine Kfz-Steuer zahlen?
Die meisten Motorräder auf Deutschlands Straßen müssen eine Kfz-Steuer zahlen. Ausnahmen gibt es jedoch auch, wie ein Blick in Paragraf 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zeigt: Bikes, die vom Zulassungsverfahren ausgenommen sind, müssen nicht besteuert werden. Dazu zählen beispielsweise Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter (ccm) und Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Eine Besonderheit besteht im Fall eines Zweirads, das zwar nur 125 ccm Hubraum hat, dafür jedoch eine Nennleistung von mehr als 11 kW, beziehungsweise 15 PS – ein solches Bike wird steuerpflichtig.
Wer sich mit der Kfz-Steuer für das Motorrad auseinandersetzt, begegnet zwangsläufig auch diesen beiden Begriffen. Während der Hubraum das Volumen definiert, welches beim Motor durch den Hub der Kolben verdrängt wird, beschreibt die Nennleistung die Energieumwandlung von Kraftstoff in Bewegung. Gemeinsam bestimmen diese Faktoren die Leistungsklasse.
Falls Ihnen die physikalische Bedeutung beider Begriffe nicht mehr ganz geläufig sein sollte, ist das kein Problem. Für die Berechnung der Kfz-Steuer genügt ein Blick in den Fahrzeugschein – unter den Punkten P.1. und P.2. sind Hubraum und Nennleistung für Ihr Fahrzeug vermerkt.
Überblick: Wie hoch ist die Motorradsteuer im Jahr?
Die jährliche Motorradsteuer kann leicht berechnet werden – ganz gleich, ob es sich um ein normales Bike oder ein Oldtimer-Modell handelt. Wie genau der Steuerbeitrag zustande kommt und welchen Unterschied ein Oldtimer- oder Saisonkennzeichen macht, ist in den folgenden Berechnungsbeispielen dargestellt.
Kfz-Steuer fürs Motorrad berechnen
Gehört das eigene Motorrad zum Großteil der steuerpflichtigen Zweiräder auf Deutschlands Straßen, lässt sich die Jahressteuer recht einfach über den Hubraum berechnen. Hat das Bike einen Hubraum von mehr als 125 ccm, kommen pro angefangene 25 ccm jährlich 1,84 Euro dazu. Daraus ergibt sich die Formel:
(Hubraum in ccm / 25) x 1,84 Euro = Kfz-Steuer pro Jahr
Rechenbeispiel 1: Ein Motorrad mit einem Hubraum von 125 ccm und einer Nennleistung von 12 kW ist steuerpflichtig. Die Gleichung lautet demnach: (125/25) x 1,84 = 9,2. Somit liegt die jährlich anfallende Motorradsteuer bei 9,20 Euro.
Rechenbeispiel 2: Der Hubraum einer größeren Maschine liegt bei 650 ccm, die Nennleistung ist für dieses Beispiel unwichtig. Folgt man der Regel, ergibt sich folgende Rechnung: (650/25) x 1,84 = 47,84. Für dieses Bike fällt also eine Jahressteuer von 47,84 Euro an.
Natürlich wurde hier mit den vollen zwölf Monaten des Jahres als Fahrzeitraum gerechnet. Wer ein Saisonkennzeichen hat und das Motorrad demnach für einige Monate sicher unterstellt, kann sparen.
Steuer für Motorrad mit Saisonkennzeichen
Mit dem Saisonkennzeichen für das Motorrad ist dieses nur in einem gewählten Zeitraum für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen. Ein solches Kennzeichen ergibt nicht nur in Bezug auf die Motorradversicherung Sinn – auch der Steuersatz wird dadurch positiv beeinflusst. Die Kfz-Steuer fürs Bike wird schließlich nur für den Zulassungszeitraum fällig. Hier ist Sparpotential vorhanden!
Wer die anfallende Steuer mit Saisonkennzeichen berechnen möchte, berechnet zunächst den Monatsbeitrag. Dieser ergibt sich, wenn man den jährlichen Steuersatz durch zwölf teilt.
Monatsbeitrag = Jährlicher Steuersatz / 12
Im nächsten Schritt multipliziert man den errechneten Monatsbeitrag mit der Anzahl der zugelassenen Monate und erhält somit die anteilige Steuer.
Anteilige Steuer = Monatsbeitrag x Anzahl der Zulassungsmonate
Rechenbeispiel 1: Für die Maschine mit einem Hubraum von 125 ccm und einer Nennleistung von 12 kW wurde eine Jahressteuer von 9,20 Euro errechnet. Dividiert man diesen Beitrag durch 12, erhält man einen Monatsbeitrag von rund 0,77 Euro. Möchte man nur für die Monate April bis September auf dem Bike unterwegs sein, multipliziert man den Monatsbeitrag mit der Anzahl der Zulassungsmonate – in diesem Fall also sechs – und erhält als anteilige Steuer 4,60 Euro.
Noch schneller geht die Rechnung bei sechs Zulassungsmonaten natürlich, indem man die Jahressteuer durch zwei dividiert.
Rechenbeispiel 2: Das größere Bike mit seinen 650 ccm soll ein Saisonkennzeichen für vier Monate aktives Fahren erhalten. Teilt man die Jahressteuer von 47,84 Euro durch 12, erhält man den Monatsbeitrag von rund 3,99 Euro. Die anteilige Steuer für vier Monate Fahrzeit liegt dann bei rund 16 Euro.
Neues Bike gekauft?
So schnell ist die Steuer für ein Motorrad mit Saisonzeichen berechnet. Wer es sich jedoch noch leichter machen möchte, kann auch in diesem Fall auf den Schnellrechner des Bundesfinanzministeriums zurückgreifen, den wir unter diesem Text verlinken.
So berechnen Sie Ihre Kfz-Steuer fürs Motorrad.
Kfz-Steuer für 125ccm-Motorräder
Doch was ist die Regel bei einer Maschine mit einem Hubraum von 125 ccm – fällt hier die Steuer weg? In diesem Sonderfall spielt die Nennleistung des Motorrads oder Rollers eine wesentliche Rolle: Liegt diese bei 11 kW oder weniger, entfällt die Kfz-Steuer für die Maschine. Bei mehr als 11 kW, beziehungsweise 15 PS, fällt also die Zahlung der Motorradsteuer an. Pro Jahr handelt es sich dabei um 9,20 Euro.
Steuer für Motorrad-Oldtimer
Wer Oldtimer liebt, denkt natürlich auch über die Anschaffung eines passenden Oldtimer-Kennzeichens nach: Doch inwieweit wird die Steuer durch das H-Kennzeichen am Motorrad beeinflusst? Die positive Nachricht zuerst: Fährt man ein Motorrad mit Oldtimer-Kennzeichen, fällt die Steuer mit 46,02 Euro pro Jahr immer gleich aus. Die weniger positive Nachricht: Oftmals kommt man ohne H-Kennzeichen trotzdem günstiger weg – schließlich lohnt sich die Einstufung als Oldtimer steuerlich gesehen erst ab 625 ccm Hubraum. Rechnet man da noch die Anschaffung des neuen Kennzeichens hinzu, rentiert sich der Wechsel selbst in diesem Fall noch später.
Sicher unterwegs mit Verti
Sind Leichtkrafträder steuerfrei?
Wer ein Leichtkraftrad besitzt, kann sich die Steuer sparen – vorausgesetzt, die Nennleistung liegt bei maximal 11 kW, beziehungsweise 15 PS, und der Hubraum zwischen 50 und 125 ccm. Ein genereller Merksatz hilft bei der Einordnung ebenfalls: Ist das Fahrzeug zulassungsbefreit, fällt auch keine Motorradsteuer an. Nachlesen kann man die Regelungen in Paragraf 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
Nicht ohne Versicherung:
Auch ein zulassungsbefreites Bike muss natürlich versichert werden – die Kfz-Haftpflicht ist hierbei Vorschrift, Kaskoversicherungen können als freiwilliger Zusatzschutz Sinn ergeben.
Wie viel Motorradsteuern im Jahr zusammenkommen, hängt also von verschiedenen Faktoren ab: Nennleistung und Hubraum sind hierbei die Basis für die Berechnung, Faktoren wie Saison- oder Oldtimer-Kennzeichen spielen ebenfalls eine Rolle. Grundsätzlich sind die Regeln für die Kfz-Steuer bei Motorrädern sehr übersichtlich und leicht verständlich.
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Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf:
– Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums