Wenn Sie ein E-Auto besitzen, ist dieses noch eine Zeit lang von der Kfz-Steuer befreit. Auch von anderen Steuererleichterungen können Sie profitieren. Aber aufgepasst: Die Regelungen enden irgendwann. Wann es so weit ist, wie hoch die Kfz-Steuer für Elektroautos dann ausfällt und was Sie sonst noch rund um Steuern für E-Autos wissen müssen, lesen Sie hier.
Kfz-Steuer für E-Autos: Das Wichtigste in Kürze
- E-Autos sind noch bis zum 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit.
- Plug-in-Hybride sind nicht steuerbefreit, allerdings um einiges günstiger als Verbrenner.
- Nach der Steuerbefreiung wird die Kfz-Steuer für Elektroautos nach dem Gesamtgewicht berechnet.
Sind E-Autos steuerfrei?
Die grundsätzliche Regel lautet: Ab Erstzulassung müssen Sie für E-Autos zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer bezahlen. Allerdings ist diese Regel bis zum 31.12.2030 befristet. Das heißt, wenn Sie jetzt ein E-Auto kaufen, können Sie die vollen zehn Jahre nicht mehr ausschöpfen, sondern müssen ab 01.01.2031 Kfz-Steuer für Ihr E-Auto bezahlen.
Muss ich Kfz-Steuer für ein gebrauchtes E-Auto bezahlen?
Wenn Sie ein gebrauchtes E-Auto kaufen, geht die 10-jährige Steuerbefreiung – bzw. das, was davon übrig ist – auf Sie über, jedoch nur bis zum Ablaufdatum 31.12.2030. Wenn Sie also im Jahr 2023 ein zwei Jahre altes E-Auto kaufen, ist dieses nur noch sieben Jahre steuerbefreit.
Steuer für E-Autos und Verbrenner im Vergleich
Der ADAC hat auf Basis seiner Autodatenbank Verbrenner- und E-Autos verschiedener Hersteller bezüglich der Kfz-Steuer miteinander verglichen. Diese Unterschiede haben sich zum Beispiel ergeben:
So viel Kfz-Steuer können Sie mit einem E-Auto je nach Modell sparen
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Rechner: Kfz-Steuer Vergleich E-Auto zu Verbrenner
Wie viel Kfz-Steuer Sie mit einem E-Auto im Vergleich zu einem Verbrenner sparen, können Sie auch über den Kfz-Steuer-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen herausfinden. Dort können Sie die voraussichtliche Jahressteuer ganz einfach selbst berechnen.
Kfz-Steuer für Elektroauto berechnen
Im elften Jahr nach der Erstzulassung bzw. spätestens ab dem 01.01.2031 müssen Sie für Ihr E-Auto Kfz-Steuer bezahlen. Die Berechnung der Steuer für E-Autos ist einfach: Es kommt einzig und allein auf das zulässige Gesamtgewicht (zGG) an, weitere Faktoren müssen Sie nicht berücksichtigen. Pro 200 Kilo bezahlen Sie dann die jährliche Kfz-Steuer.
Dabei gibt es nur drei Kategorien:
- zGG bis 2.000 kg: 5,625 Euro pro 200 kg
- zGG von 2.001 bis 3.000 kg: 6,01 Euro pro 200 kg
- zGG ab 3.000 kg: 6,39 Euro pro 200 kg
Rechenbeispiel:
E-Auto mit 2.500 kg
2.500 kg / 200 kg = 12,5 kg
12,5 x 6,01 Euro = 75,125 Euro
Um „krumme“ Summen zu vermeiden, wird immer aufgerundet. D. h. Sie müssten 76 Euro pro Jahr an Kfz-Steuer bezahlen.
Übrigens: Mit dieser Regelung sparen Sie mit einem E-Auto immer noch 50 Prozent der Steuer im Vergleich zu anderen Fahrzeugen.
Kfz-Steuer für Hybride
Plug-in-Hybride sind nicht von der Kfz-Steuer befreit. Wie bei Verbrennern wird bei Hybriden die Kfz-Steuer nach Hubraum und CO2-Ausstoß berechnet. Da letzterer bei Hybriden geringer ist als bei Benziner oder Diesel, fällt auch die Kfz-Steuer deutlich geringer aus.
Außerdem können Sie mit einem Plug-in-Hybrid auch von dem jährlichen Steuerfreibetrag für emissionsarme Fahrzeuge in Höhe von 30 Euro profitieren. Dieser betrifft Fahrzeuge mit einem maximalen CO2-Ausstoß von 95 g pro km und gilt noch bis Ende 2024.
In diesen Artikeln gibt es weitere nützliche Infos und Tipps rund um Elektroautos:
Steuer für E-Autos: Sparen beim Firmenwagen
Wenn Sie als Firmenwagen ein E-Auto gestellt bekommen, können Sie zusätzlich Steuern sparen. Der sogenannte „geldwerte Vorteil“, durch den Sie den finanziellen Vorteil eines Firmenwagens versteuern müssen, wird bei E-Autos nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt, anstatt mit 1 Prozent bei Verbrennern. Diese Regel gilt für Elektroautos mit einem Kaufpreis von 60.000 Euro. Kostet das E-Auto mehr, sind es noch 0,5 Prozent.
Bei Plug-in-Hybriden werden ebenfalls 0,5 Prozent angesetzt, jedoch unter der Voraussetzung, dass die elektrische Mindestreichweite bei 60 km (ab 2025: 80 km) liegt oder höchstens 50 g CO2 pro km ausgestoßen werden.
Darüber hinaus gibt es für E-Autos und Hybride auch einen Vorteil bei der Besteuerung der gefahrenen Kilometer. Wenn Sie sich anstatt für die Pauschale für ein Fahrtenbuch entscheiden und dadurch nur die tatsächlich gefahrenen Kilometer besteuern, gelten ebenfalls die reduzierten Sätze von 0,25 Prozent (E-Autos) bzw. 0,5 Prozent (Plug-Ins).
Aufgepasst: Auch diese steuerlichen Entlastungen sollen 2030 auslaufen.
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