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Rechte und Haftung als Hotelgast – das Wesentliche auf einen Blick

2 Min Das sollten Sie mit Blick auf die Haftpflichtversicherung wissen, wenn Ihnen während eines Hotelaufenthaltes ein Malheur passiert.

hotelgast haftpflicht
Julianna Adamska
02.04.2020
2 Min
Wie zu Hause oder in einem Ferienhaus kann auch im Hotel Mal ein Malheur passieren: Der Zimmerschlüssel geht verloren, Wein wird über den Zimmerteppich geschüttet, eine Leuchte fällt vom Tisch und zerbricht. Als Hotelgast steht man dann oft erst einmal ratlos da und fragt sich, wer für den entstandenen Schaden aufkommt. Greift in diesen Fällen die private Haftpflichtversicherung?

Rechte von Hotelgästen im Allgemeinen

Hat der Hotelbetreiber Ihr gebuchtes Zimmer an einen anderen Gast vergeben, muss er Ihnen die Kosten komplett erstatten. Anders kann es sein, wenn Sie zu spät angereist sind, ohne vorher Bescheid gegeben zu haben. Dann erlischt ggf. Ihre Buchung.

Rabatte auf den Zimmerpreis sollten Sie erhalten, wenn Ihnen zum Beispiel ein Zimmer mit einem bestimmten Ausblick (z.B. Meerblick) versprochen wurde und Sie dieses nicht erhalten. Genauso gewähren Hotelbetreiber i.d.R. Rabatte, wenn beworbene Leistungen wie Schwimmbecken, Sauna und Fitnessstudio während Ihres Aufenthaltes außer Betrieb sind. Ein Preisnachlass kann Ihnen außerdem bei Ruhestörungen zustehen bzw. dann, wenn die Verpflegung von dem gebuchten Service negativ abweicht.

Anders kann es aussehen, wenn Sie zum Beispiel länger warten müssen, bis Sie Ihr Zimmer beziehen können. Ebenso erhalten Sie höchstwahrscheinlich keinen Preisnachlass, wenn das Hotelzimmer nicht sauber genug ist. Sie können jedoch eine gründliche Reinigung verlangen.

Was Sie als Hotelgast jedoch meist nicht tun dürfen, ist Personen in Ihrem Zimmer übernachten lassen, für die keine Buchung erfolgte. Das Mitnehmen von Gegenständen, wie Toilettenartikel, Handtücher, Stifte usw. gilt, soweit es untersagt ist, als Diebstahl. Die meisten Hotelbetreiber erstatten zwar keine Anzeige, können Ihnen aber die Gegenstände in Rechnung stellen.

Welche häufigen Haftpflichtfälle gibt es im Zusammenhang mit Hotelaufenthalten?

  • Hotelzimmer-Schlüssel verloren: In diesem Fall stehen dem Hotelbetreiber ggf. Schadensersatzansprüche zu. Möglicherweise müssen Sie dann den Schlüssel bezahlen oder das neue Schloss, das eingebaut wird.
  • Getränk im Zimmer verschüttet: Da die meisten Hotelzimmer mit einem Teppichboden ausgestattet sind, kann es in diesem Fall vorkommen, dass eine spezielle Reinigung erforderlich wird. Kann nachgewiesen werden, dass Sie beim Verschütten des Getränkes fahrlässig gehandelt haben, kann der Hotelbetreiber ggf. Schadenersatz von Ihnen verlangen.
    Haben Sie zum Beispiel auf dem Bett ein Getränk abgestellt, das ausgelaufen bzw. umgefallen ist, und das Hotel verlangt eine Entschädigung, werden Sie möglicherweise Ihrer Schadensersatzverpflichtung nachkommen müssen. Denn eine weiche Matratze ist keine stabile Abstellfläche. Hier kann der Hotelbetreiber i.d.R. nur den Zeitwert des beschädigten Gegenstandes verlangen.
  • Einrichtungsgegenstand beschädigt: Fällt Ihnen im Hotelzimmer eine Lampe herunter und zerbricht oder Sie lassen eine Parfümflasche ins Waschbecken fallen, woraufhin dieses einen Riss bekommt, müssen Sie den Schaden meist ebenfalls ersetzen. Es verhält sich bei diesen Sachschäden jedoch ähnlich, wie beim Matratzen-Beispiel: Als Schadensersatzsumme gilt i.d.R. der Zeitwert der beschädigten Sache.

Wann zahlt die private Haftpflichtversicherung und wann nicht?

Während Hotelbeitreiber sich über eine Betriebshaftpflichtversicherung absichern können, steht Hotelgästen als Privatpersonen die Privathaftpflichtversicherung zur Verfügung. Diese haftet jedoch in jedem Fall nicht, wenn Sie den Schaden vorsätzlich verursacht haben.

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