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Geliebte Gefährten: Wie viele Haustiere sind erlaubt?

2 MinWie viele Hunde, Katzen, Hamster und Co. dürfen Sie halten? Erfahren Sie, was die Gesetzgebung sagt.

Eine Frau kniet neben einem Hund auf einem Feldweg und hält eine Katze im Arm
Stephan Hertz
07.05.2018
2 Min

Für viele Menschen gehört ein Haustier zum Leben einfach dazu. Kinder lieben Tiere – und können mit ihnen lernen, Verantwortung zu übernehmen. Auch angesichts einer wachsenden Zahl an Ein-Personen-Haushalten kommt dem tierischen Begleiter eine wichtige soziale Funktion zu.

Doch nicht immer sind Haustiere von Nachbarn und Vermietern gern gesehen. Viele Vermieter schließen in ihren Mietverträgen die Haltung von Haustieren von vornherein aus. Bei anderen bedarf das Halten von Haustieren der Zustimmung des Vermieters. Was aber sagt unser Gesetz dazu? Wie viele Haustiere darf man halten?

Mietrecht bei Haustieren – was ist erlaubt?

Mietrecht sagt in Sachen Haustierhaltung leider relativ wenig. Insbesondere gilt dies für die Anzahl der Haustiere, die man halten darf. Grundsätzlich heißt es: Kleintierhaltung ist erlaubt. Dafür müssen Sie auch keine Genehmigung seitens des Vermieters einholen, da Kleintierhaltung zum sogenannten „vertragsmäßigen Gebrauch“ der Mietwohnung gehört.

Auch Hund und Katze dürfen nicht grundsätzlich verboten werden. Hier ist zwar die Genehmigung durch den Vermieter einzuholen, dennoch darf dieser nicht ohne Grund ablehnen. Klauseln im Mietvertrag oder der Hausordnung, die besagen, dass Haustierhaltung generell verboten ist, sind nicht rechtens und daher unwirksam.

Grundsätzlich genehmigungspflichtig sind gefährliche Tiere wie Giftschlangen, Vogelspinnen und exotische Reptilien. Egal, wie viele Tiere – hier müssen Sie die Genehmigung des Vermieters einholen. Zusätzlich muss eine Halteerlaubnis nach Vorschrift des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes vorliegen.

Haustiere halten: Wo beginnen Belästigung und Schäden?

Wie schon angedeutet: So ganz eindeutig ist das alles nicht. Kleintiere etwa sind nicht einfach kleine Tiere – vielmehr fallen darunter alle Tiere, die durch ihre Art und ihr Verhalten keine Belästigung für andere Mieter bedeuten und auch keine Schäden an der Wohnung verursachen. Diese Definition lässt viel Spielraum.

Zu Kleintieren zählen beispielsweise Zierfische, Hamster, Wellensittiche, Zwergkaninchen und Meerschweinchen. Aber: Wenn etwa ein Wellensittich viel Lärm verursacht, kann dies letztendlich doch zu einem Mietstreit führen. Dasselbe gilt auch für eine große Anzahl an Klein- und anderen Haustieren gemessen an der Wohnungsgröße. Wer also 15 Hamster auf 30 Quadratmetern hält, muss damit rechnen, dass er sich mit seinem Vermieter auseinandersetzen muss.

Das Gesetz hat hier leider keine eindeutigen Antworten. Vielfach herrscht die Meinung vor, es genüge, wenn sich niemand über Lärm oder Gerüche beschwere. Das ist aber nicht so. Es kann z.B. auch dann von übermäßiger Tierhaltung gesprochen werden, wenn begründete Sorge besteht, dass eine Belästigung oder Schäden durch die Tiere drohen. Insofern ist es sinnvoll, sich vorab beim Vermieter zu erkundigen, wie er dazu steht. Letztlich möchte schließlich niemand einen Rechtsstreit. Zudem ist es immer sinnvoll, sich gegen mögliche Schäden abzusichern.

Auch Wohneigentümer sollten sich schützen

Weitverbreitet ist auch die Ansicht, dass man in seinem eigenen Haus tun und lassen kann, was man möchte – jedenfalls, was die Tierhaltung anbelangt. Auch das muss aber nicht immer gelten. Wer beispielsweise ein Rudel Schlittenhunde hält, kann unter Umständen durchaus Probleme bekommen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die Bauaufsichtsbehörde die Hundehaltung auf vier Tiere beschränken kann.

Insofern: Auch im eigenen Haus sollten Sie bei der Anzahl der Haustiere immer gut überlegen, ob diese möglicherweise eine Belästigung darstellen oder Schäden anrichten könnten – und im Zweifel bei Nachbarn und Behörden nachfragen. Aber auch die Tiere selbst sollten Sie berücksichtigen und ihnen durch eine artgerechte Haltung ein schönes Leben ermöglichen. Zudem ist eine Privathaftpflichtversicherung sinnvoll, die etwaige von Haustieren verursachte Schäden mit absichert.

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