FĂŒr viele Menschen gehört ein Haustier zum Leben einfach dazu. Kinder lieben Tiere â und können mit ihnen lernen, Verantwortung zu ĂŒbernehmen. Auch angesichts einer wachsenden Zahl an Ein-Personen-Haushalten kommt dem tierischen Begleiter eine wichtige soziale Funktion zu.
Doch nicht immer sind Haustiere von Nachbarn und Vermietern gern gesehen. Viele Vermieter schlieĂen in ihren MietvertrĂ€gen die Haltung von Haustieren von vornherein aus. Bei anderen bedarf das Halten von Haustieren der Zustimmung des Vermieters. Was aber sagt unser Gesetz dazu? Wie viele Haustiere darf man halten?
Mietrecht bei Haustieren â was ist erlaubt?
Mietrecht sagt in Sachen Haustierhaltung leider relativ wenig. Insbesondere gilt dies fĂŒr die Anzahl der Haustiere, die man halten darf. GrundsĂ€tzlich heiĂt es: Kleintierhaltung ist erlaubt. DafĂŒr mĂŒssen Sie auch keine Genehmigung seitens des Vermieters einholen, da Kleintierhaltung zum sogenannten âvertragsmĂ€Ăigen Gebrauchâ der Mietwohnung gehört.
Auch Hund und Katze dĂŒrfen nicht grundsĂ€tzlich verboten werden. Hier ist zwar die Genehmigung durch den Vermieter einzuholen, dennoch darf dieser nicht ohne Grund ablehnen. Klauseln im Mietvertrag oder der Hausordnung, die besagen, dass Haustierhaltung generell verboten ist, sind nicht rechtens und daher unwirksam.
GrundsĂ€tzlich genehmigungspflichtig sind gefĂ€hrliche Tiere wie Giftschlangen, Vogelspinnen und exotische Reptilien. Egal, wie viele Tiere â hier mĂŒssen Sie die Genehmigung des Vermieters einholen. ZusĂ€tzlich muss eine Halteerlaubnis nach Vorschrift des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes vorliegen.
Haustiere halten: Wo beginnen BelÀstigung und SchÀden?
Wie schon angedeutet: So ganz eindeutig ist das alles nicht. Kleintiere etwa sind nicht einfach kleine Tiere â vielmehr fallen darunter alle Tiere, die durch ihre Art und ihr Verhalten keine BelĂ€stigung fĂŒr andere Mieter bedeuten und auch keine SchĂ€den an der Wohnung verursachen. Diese Definition lĂ€sst viel Spielraum.
Zu Kleintieren zĂ€hlen beispielsweise Zierfische, Hamster, Wellensittiche, Zwergkaninchen und Meerschweinchen. Aber: Wenn etwa ein Wellensittich viel LĂ€rm verursacht, kann dies letztendlich doch zu einem Mietstreit fĂŒhren. Dasselbe gilt auch fĂŒr eine groĂe Anzahl an Klein- und anderen Haustieren gemessen an der WohnungsgröĂe. Wer also 15 Hamster auf 30 Quadratmetern hĂ€lt, muss damit rechnen, dass er sich mit seinem Vermieter auseinandersetzen muss.
Das Gesetz hat hier leider keine eindeutigen Antworten. Vielfach herrscht die Meinung vor, es genĂŒge, wenn sich niemand ĂŒber LĂ€rm oder GerĂŒche beschwere. Das ist aber nicht so. Es kann z.B. auch dann von ĂŒbermĂ€Ăiger Tierhaltung gesprochen werden, wenn begrĂŒndete Sorge besteht, dass eine BelĂ€stigung oder SchĂ€den durch die Tiere drohen. Insofern ist es sinnvoll, sich vorab beim Vermieter zu erkundigen, wie er dazu steht. Letztlich möchte schlieĂlich niemand einen Rechtsstreit. Zudem ist es immer sinnvoll, sich gegen mögliche SchĂ€den abzusichern.
Auch WohneigentĂŒmer sollten sich schĂŒtzen
Weitverbreitet ist auch die Ansicht, dass man in seinem eigenen Haus tun und lassen kann, was man möchte â jedenfalls, was die Tierhaltung anbelangt. Auch das muss aber nicht immer gelten. Wer beispielsweise ein Rudel Schlittenhunde hĂ€lt, kann unter UmstĂ€nden durchaus Probleme bekommen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die Bauaufsichtsbehörde die Hundehaltung auf vier Tiere beschrĂ€nken kann.
Insofern: Auch im eigenen Haus sollten Sie bei der Anzahl der Haustiere immer gut ĂŒberlegen, ob diese möglicherweise eine BelĂ€stigung darstellen oder SchĂ€den anrichten könnten â und im Zweifel bei Nachbarn und Behörden nachfragen. Aber auch die Tiere selbst sollten Sie berĂŒcksichtigen und ihnen durch eine artgerechte Haltung ein schönes Leben ermöglichen. Zudem ist eine Privathaftpflichtversicherung sinnvoll, die etwaige von Haustieren verursachte SchĂ€den mit absichert.