Nach dem Friseurbesuch stellen Sie mit Schrecken fest: Ihre neue Frisur ist ein Albtraum. Der Haarschnitt ist verpfuscht, anstatt der Blondierung haben Sie einen Grünstich im Haar oder der Pony ist plötzlich superkurz. Nach einem misslungenen Haarschnitt bleibt neben Frust auch die Frage: Was soll ich tun, wenn meine Haare verschnitten sind? Welche Rechte Ihnen nach einer Friseurpanne zustehen, welche Versicherung greift und was Sie tun können, erfahren Sie bei uns.
Mit neuem Haarschnitt unzufrieden – welche Rechte Ihnen zustehen
Im Fall eines misslungenen Haarschnitts haben Sie zunächst einmal das Recht, dass Ihr Friseur nachbessert. Dieser hat ebenfalls das Recht, seinen Fehler zu beheben. Haben Sie Zweifel daran, dass der Sie betreuende Friseur oder die Sie betreuende Friseurin die Panne beheben kann, sollten Sie einen Kollegen verlangen. Für die Nachbesserung darf Ihnen nichts in Rechnung gestellt werden.
Ist der Fall so gravierend, dass auch eine Nachbesserung nichts nützt, können Sie eventuell vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Können Sie sich nicht einigen, besteht ggf. die Möglichkeit sich an die Schiedsstelle der Friseurinnung zu wenden. Dort müssen Sie in der Regel den Sachverhalt schildern und darum bitten, dass die Verantwortlichen der Schiedsstelle tätig werden und vermitteln. Ein solches Verfahren ist deutlich kostengünstiger als vor Gericht zu ziehen.
Unter Umständen kommt auch ein Schadenersatzanspruch oder gar Schmerzensgeld in Frage. Insbesondere wenn es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder gar dauerhaften Schäden gekommen ist, sollte das Bestehen von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen geprüft werden. Denkbare Fälle wären ggf., wenn Ihnen als Schauspieler Aufträge verwehrt bleiben, da Sie derzeit aufgrund der mangelhaften Leistung eine sehr kurze Frisur tragen müssen, da die langen Haare verpfuscht wurden. Oder aber auch ggf., wenn aufgrund der Chemikalien bei der Blondierung Ihrer Haare, Haarwurzeln und Kopfhaut geschädigt wurden. In solchen Fällen sollten Sie einen Anwalt zu Rate ziehen. Eine Private-Rechtsschutzversicherung kann Ihnen hier gute Dienste leisten.
Was können Sie tun, wenn der Haarschnitt misslungen ist?
Nicht immer ist schon im Friseursalon ersichtlich, dass etwas schiefgegangen ist. Viele merken erst zu Hause nach dem ersten Waschen und Föhnen, dass der neue Haarschnitt nicht so ist wie vereinbart. In einem solchen Fall führt der erste Schritt zurück zum Friseur. Dort sollten Sie das Gespräch suchen und Ihre Unzufriedenheit erklären. Im besten Fall ist es damit getan und Ihre Frisur wird kostenlos zu Ihrer Zufriedenheit nachgebessert. Schließlich hat Ihr Friseur einen Ruf zu verlieren und damit auch mögliche aktuelle und künftige Kunden.
Wenn auch eine Nachbesserung nicht zum gewünschten Ergebnis führt, da beispielsweise Ihre Haare viel zu kurz geraten sind, könnten andere Methoden eine Lösung darstellen. Möglich wären angebrachte Haarverlängerungen oder Kopfschmuck, der ablenkt oder die unerwünschten Stellen überdeckt (etwa breite Haar- oder Stirnbänder).
Wurden die Haare farblich ruiniert, kann möglicherweise eine sehr dunkle Tönung oder Färbung zeitweise Abhilfe schaffen.
Welche Versicherung greift bei Friseurpfusch?
In manchen Fällen, zum Beispiel bei Personenschäden, kann die Betriebshaftpflichtversicherung, des Friseurs einspringen. In ernsten Fällen kann für Sie eine Rechtsschutzversicherung eine große Erleichterung darstellen: Sie greift, wenn Sie einen Anwalt benötigen und vor Gericht ziehen müssen. Möchten Sie direkt eine private Rechtsschutzversicherung abschließen? Berechnen Sie jetzt Ihren günstigen Tarif bei Verti.