Was ist eine Grüne Versicherungskarte?
Seit ihrer Einführung kannte man die auf amtlich grünem Papier ausgestellte Versicherungskarte. Als Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung sollte sie jeder, der sich mit dem Pkw auf Autoreise ins Ausland – vor allem in Nicht-EU-Staaten – begibt, dabei haben.
Die internationale Versicherungskarte ist im Falle eines Verkehrsunfalls im Ausland zur Schadensabwicklung vorzuzeigen, in manchen Nicht-EU-Ländern sogar schon bei der Einreise. Sie enthält wichtige Informationen über den Fahrzeughalter und den Kfz-Versicherungsschutz des Autos und dient so als Beweis, dass das Fahrzeug über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt.
Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK) war ursprünglich grün
Wie bekomme ich die Grüne Versicherungskarte?
Hier hat sich seit der Farbänderung von grün zu weiß in puncto Digitalisierung Entscheidendes geändert. Wer vor 2020 die internationale Versicherungskarte bei seinem Kfz-Versicherer bestellt hat, erhielt diese entweder mit der Post zugeschickt oder musste sie in der Geschäftsstelle der Versicherung abholen.
Mittlerweile ist dieser Zeit- und Kostenaufwand Geschichte und man erhält die Grüne Versicherungskarte viel bequemer – nämlich auf Anfrage beim Kfz-Versicherer ganz einfach als PDF-Anhang per E-Mail. Innerhalb der EU reicht es somit völlig, die Grüne Karte als PDF auf dem Smartphone zu sichern.
Das ist natürlich sehr erfreulich – rundum digital wird es allerdings noch nicht. Die Pflicht, den Versicherungsnachweis ausgedruckt in Nicht-EU-Staaten vorzuzeigen, bleibt bestehen.
Wie lange ist die Grüne Versicherungskarte gültig?
Die internationale Versicherungskarte ist nach Ausstellung in der Regel drei Jahre gültig. Manche Versicherer stellen die Grüne Karte sogar auf fünf Jahre aus. So oder so sollte man das Ablaufdatum im Auge behalten oder rechtzeitig vor der nächsten Autoreise ins Ausland überprüfen, ob die Karte noch Gültigkeit hat.
Hat in der Zwischenzeit ein Fahrzeugwechsel stattgefunden, sollte man nicht vergessen, sich vor Reiseantritt vom Kfz-Versicherer eine aktualisierte grüne Versicherungskarte auf das neue Auto ausstellen zu lassen.
Tipp für den nächsten Auto-Auslandstrip:
Drucken Sie Ihre neue Grüne Karte nach dem E-Mail-Empfang am besten gleich selbst aus und dann ab damit ins Handschuhfach – so sind Sie für den nächsten Autoausflug auch in Nicht-EU-Staaten für den Fall der Fälle auf der sicheren Seite.
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Die Grüne Karte – Was ist bei Auslandsfahrten zu beachten?
Seit sich 1965 mehrere Länder zu einem Kennzeichenabkommen zusammenschlossen, dient die Grüne Karte als einheitlicher, international geltender Kfz-Versicherungsnachweis. Für welche Länder ein Versicherungsschutz für das Fahrzeug besteht, ist auf der Grünen Versicherungskarte vermerkt.
Grundsätzlich wird empfohlen: Wer sich mit dem eigenen Auto ins Ausland aufmacht, sollte die Grüne Karte vorsichtshalber dabei haben. Mittlerweile braucht man diese in den 27 EU-Ländern nicht mehr zwingend. Hier reicht dank des Abkommens das amtliche Kennzeichen als Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung aus.
Das gilt übrigens auch für Länder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) wie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz sowie in den Ländern Andorra und Serbien. Jedoch schadet es nicht, die Grüne Versicherungskarte vorsichtshalber auch hier digital vorzeigen zu können.
Schließlich erspart sie einem so manche Unannehmlichkeit bei der Abwicklung eines Schadens – erst recht, wenn man bei einem Unfall im Ausland der jeweiligen Landessprache nicht mächtig ist.
Aufgepasst:
Es gibt Länder, in denen die Grüne Versicherungskarte als Versicherungsnachweis nicht anerkannt wird, wie beispielsweise Kosovo, Israel, Iran, Marokko oder Tunesien. Reisen Sie in einen Nicht-EU-Staat, wo weder die Grüne Karte noch das Kennzeichenabkommen gelten, müssen Sie vor Ihrer Abreise eine separate Haftpflichtversicherung, also eine sogenannte Grenzpolice abschließen.
In machen Ländern besteht eine Mitführpflicht für die Grüne Karte
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