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Aus der Autoversicherung geflogen – wie kann das sein?

3 Min Nicht nur Versicherungsnehmer haben Kündigungsrecht - auch Versicherungen können den Vertrag beenden

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Leonie Kaufmann
17.02.2017
3 Min

Jedes Jahr im Herbst beginnt die große Wechsel-Saison in der Autoversicherung. Nach dem Vergleich von Tarifen entscheiden sich viele Autofahrer, eine günstige Police zu wählen und kündigen ihrem Anbieter. Was Versicherte dabei nicht wissen: das Ganze funktioniert auch in die andere Richtung. Dabei kommt es gar nicht so selten vor, dass eine Versicherung die Kündigung ausspricht. Grund Nummer eins sind falsche Angaben, die Autobesitzer machen, um die Beiträge für die Autoversicherung zu drücken. Aber auch in anderen Fällen kann es passieren, dass man selbst die Kündigung der Kfz-Versicherung im Postkasten hat.

Kündigung durch den Versicherer – wann der Rauswurf droht

Dem Versicherer stehen ordentliche und außerordentliche Kündigungsrechte zu, die in den Versicherungsbedingungen (Kleingedrucktes) geregelt sind. Hier sind nicht nur Fälle aufgelistet, die eine Kündigung rechtfertigen, sondern auch auf das zeitliche Inkrafttreten der Kündigung und die Möglichkeiten des Autofahrers, die Kündigung zu umgehen. Ein ordentliches Kündigungsrecht steht jedem Versicherer zum Ende jeder Versicherungsperiode zu. Die Kündigung muss dem Autobesitzer einen Monat vor dem Ablauf der Versicherung zugehen.

Da Versicherte bei einem Rauswurf aus der Autoversicherung oft aus allen Wolken fallen und sich die Reaktion des Versicherungsunternehmens nicht erklären können, haben wir Ihnen im Verti-Blog die Anlässe aufgeführt, die eine Kündigung rechtfertigen.

Rauswurf-Grund Nummer 1: Falsche Angaben im Versicherungsantrag

Autobesitzer müssen bei einem neuen Antrag für eine Kfz-Versicherung eine Menge Fragen beantworten: zur jährlichen Fahrleistung, der Art des Parkens (abschließbare Garage oder Straßenrand) und zu weiteren Fahrern des Wagens. Diese Punkte entscheiden neben den Fahrzeugdaten, dem Wohnort und den bisher angefallenen unfallfreien Jahren über die Höhe des Versicherungsbeitrags. Leider mogeln Antragsteller sehr gern bei diesen Angaben, denn hier lässt sich viel Geld „sparen“. Kommt die Schummelei allerdings heraus, gibt es Ärger. Spätestens nach einem Schaden oder einem Unfall werden Kilometerstand, Fahrer usw. abgefragt. Wenn es hier zu Unstimmigkeiten kommt, kann das dazu führen, dass entweder eine Vertragsstrafe droht oder die Versicherung den Vertrag kündigt.

Grund Nummer 2: Beiträge zur Autoversicherung wurden zu spät oder nicht bezahlt

Zahlt man als Versicherungsnehmer den Erstbeitrag nicht, tritt der Vertrag nicht endgültig in Kraft. Ist man mit der Beitragszahlung im Rückstand, geht es ganz schnell, dass die Kündigung in den Briefkasten flattert. Manchmal liegt auch nur eine geringfügige Differenz zwischen Zahlung und Mahnung oder es geht um eine Nachzahlung: die Kündigung kommt trotzdem. Sobald man ein entsprechendes Schreiben erhalten hat, ist es ratsam, unmittelbar Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen, um das Problem zu klären. Bei einer Einigung kann die Kündigung der Autoversicherung rückgängig gemacht werden. Grundsätzlich rechtfertigt eine zu späte, zu geringe oder nicht bezahlte Beitragsrechnung aber eine Kündigung.

Grund Nummer 3: nach einem entstandenen Schaden

Nach einer Schadensregulierung kommt es häufig zu einer Kündigung. Dieses Recht steht sowohl dem Versicherten als auch der  Versicherung zu. Die Kündigung muss dem Autobesitzer einer Kasko-Autoversicherung innerhalb eines Monats nach der Entscheidung über die Entschädigung zugehen. In der Kfz-Haftpflichtversicherung muss die Kündigung binnen eines Monats zugehen, nachdem der Versicherer seine Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat.

Grund Nummer 4: Man hat seine Pflicht als Autofahrer missachtet

Eine Kündigung mit sofortiger Wirkung kann eine Versicherung dann aussprechen, wenn der Versicherungsnehmer eine vertraglich vereinbarte Pflicht beim Gebrauch des Autos verletzt hat. Die Beweislast für das Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit (statt Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) liegt beim Versicherungsnehmer. Vereinbarte Pflichten beziehen sich zum Beispiel auf die ausschließliche Nutzung des Fahrzeugs durch berechtigte Fahrer und das Fahren mit gültiger Fahrerlaubnis. In der Kfz-Haftpflichtversicherung gelten zusätzlich der Konsum von Alkohol und/oder Drogen sowie die Teilnahme an nicht genehmigten Autorennen als Pflichtverletzung. Beide Verstöße führen auch in der Kasko-Versicherung zur Gefährdung des Versicherungsschutzes.

Grund Nummer 5: Das Auto wird anders verwendet, veräußert oder zwangsversteigert

In jedem Versicherungsschein ist die Verwendung des Autos angegeben. Ändert sich diese, steht dem Versicherer ein fristloses Kündigungsrecht zu. Eine geänderte Verwendung liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Versicherungsnehmer sein Wohnmobil regelmäßig gegen Entgelt an Dritte vermietet. Während dem Versicherungsnehmer im Fall einer Veräußerung  – Auto und Vertrag gehen auf eine andere Person über – kein Kündigungsrecht zusteht, kann der Versicherer die Police kündigen. Die Kündigung nach Veräußerung oder Zwangsversteigerung wird einen Monat nach dem Zugang beim Käufer des Fahrzeugs wirksam.

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