Als Geisterfahrer bezeichnet man umgangssprachlich Falschfahrer, die eine Autobahn oder Straße mit geteilten Richtungsfahrbahnen entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahren. Falschfahrer sind ein großes und dennoch oft unterschätztes Problem auf Deutschlands Straßen. Nicht selten wird angenommen, dass Geisterfahrer den Freitod suchen oder dass es sich um verwirrte Personen handelt. Dem ist aber bei weitem nicht immer so – und so manch einer, der solche Gedanken weit von sich weisen würde, wird selbst irgendwann zum Falschfahrer. Was kann man tun, wenn ein Falschfahrer unterwegs ist und wie sollte man reagieren, wenn man selbst aus Versehen die falsche Fahrbahn benutzt?
Dadurch kommt es zum Geisterfahren
Rund 2000 Meldungen über Falschfahrer sendet der Verkehrsfunk jedes Jahr aus. Da die Meldungen aufgrund der Dringlichkeit ungeprüft durchgeleitet werden, mag die eine oder andere Falschmeldung dabei sein – dennoch ist die Zahl beachtlich. Statistisch betrachtet kommen jedes Jahr 20 Personen auf deutschen Straßen durch Falschfahrer ums Leben.
Grund genug also, sich mit diesem Problem auseinanderzusetzen. Denn nicht nur Selbstmordgefährdete oder Verwirrte sowie ältere, senile oder demente Personen wählen den falschen Weg auf die Autobahn. Die Ursachen sind durchaus vielfältig: Alkoholeinfluss und Orientierungslosigkeit, beispielsweise auch bei schlechten Sichtverhältnissen, gehören dazu.
Sie werden in ein Land mit Linksverkehr reisen und planen, sich vor Ort selbst ans Lenkrad zu setzen? Damit Sie sich nicht wie ein Geisterfahrer vorkommen, finden Sie hier unsere Tipps für das Fahren im Linksverkehr.
Falschfahrermeldung – so reagieren Sie richtig
Bei der Meldung eines Geisterfahrers auf Ihrer Strecke gilt es vor allem, Unfälle zu vermeiden. Dazu genügt es oft, den Fahrstil anzupassen und besonders aufmerksam zu sein. Im ersten Schritt sollten Sie sofort die Geschwindigkeit verringern und die Warnblinkanlage einschalten. Vermeiden Sie unbedingt Überholmanöver und fahren stattdessen ganz rechts.
Wenn möglich, können Sie auch den nächsten Parkplatz ansteuern. Im Verkehrsfunk wird auch durchgegeben, wenn die Gefahr vorüber ist. Achten Sie also auf die aktuellen Durchsagen im Radio.
Diese Maßnahmen setzen natürlich voraus, dass der Geisterfahrer bereits gemeldet wurde und Sie nicht von ihm überrascht werden. Selbstverständlich sollten Sie jeden Falschfahrer, den Sie bemerken, sofort melden, damit andere Verkehrsteilnehmer gewarnt werden.
Was tun, wenn man selbst zum Geisterfahrer wird?
Sollten Sie selbst aus Versehen zum Geisterfahrer werden, gilt es sofort zu handeln. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, reduzieren Sie das Tempo und steuern Sie den nächstgelegenen Fahrbahnrand an, um das Fahrzeug abzustellen, sobald Sie Ihren Irrtum bemerken.
Kreuzen Sie nicht die Fahrbahnen – Sie könnten in der Aufregung entgegenkommende Fahrzeuge übersehen oder deren Geschwindigkeit falsch einschätzen. Auf keinen Fall dürfen Sie wenden oder den Rückwärtsgang einlegen. Haben Sie das Fahrzeug abgestellt, rufen Sie die Polizei und warten hinter der Leitschutzplanke auf das Eintreffen der Ordnungshüter.
Bei einer Warnmeldung sollten Autofahrer sofort die Geschwindigkeit verringern und ganz rechts fahren. In der Regel kommen einem Geisterfahrer auf der linken Spur entgegen, weil sie glauben, auf der rechten Spur zu fahren.
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Mit welchen Strafen muss ein Geisterfahrer rechnen?
Die Strafen fürs Falschfahren erscheinen auf den ersten Blick fast belanglos, wenn man die Gefahren bedenkt, die von Geisterfahrern ausgehen. Wer in der Auffahrt einer Autobahn seinen Irrtum bemerkt und wendet, kommt mit 75 Euro davon.
Wer seinen Fehler erst auf der Autobahn bemerkt, muss 200 Euro zahlen. Richtig brenzlig wird es für den Falschfahrer, wenn er einen Unfall verursacht. Unter Umständen muss er mit einem Strafverfahren rechnen, bei dem sogar Gefängnisstrafen drohen können.
Welche Versicherung kommt für Geisterfahrten auf?
In vielen Fällen enden Geisterfahrten zum Glück glimpflich, sei es ohne Verletzte oder lediglich mit Blechschaden. Im Falle eines Unfalls übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Geisterfahrers normalerweise den entstandenen Schaden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Versicherung den Fahrer in Regress nimmt.
Entscheidend ist hierbei, ob der Geisterfahrer vorsätzlich gehandelt hat. Wenn es sich um absichtliche Falschfahrten handelt, deckt die Haftpflichtversicherung in der Regel den entstandenen Schaden nicht ab. Die Frage nach dem Vorsatz ist allerdings nicht Aufgabe der Polizei, sondern muss von der Versicherung nachgewiesen werden, wenn ein Geisterfahrer einen Unfall verursacht hat.
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