Motorisierte Verkehrsteilnehmer und Radfahrer müssen sich an die Straßenverkehrsordnung halten. Doch auch für Fußgänger gibt es Richtlinien. Werden diese im Straßenverkehr nicht befolgt, kann es teuer werden. Je nach Verstoß müssen Sie sogar mit Punkten in Flensburg rechnen.
Fußgänger müssen den Bürgersteig benutzen, sofern einer vorhanden ist. Ansonsten ist es innerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt, dass Fußgänger am linken oder rechten Straßenrand entlang gehen. Sind Sie außerhalb einer geschlossenen Ortschaft unterwegs, sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie den linken Straßenrand benutzen. Denn dort werden Sie von dem entgegenkommenden Verkehr leichter wahrgenommen.
Mehrere Fußgänger am Straßenrand
Fußgängergruppen sollten im Straßenverkehr stets hintereinander laufen. Vor allem, wenn die Dämmerung hereinbricht, es dunkel ist, bei Regen oder es die jeweilige Verkehrssituation erfordert. Nur dann ist es motorisierten Verkehrsteilnehmern möglich, Sie sicher zu überholen. Vermeiden Sie es außerdem, die Straße schräg zu passieren, wenn Sie sie überqueren möchten. Grundsätzlich ist zu beachten, dass Fußgänger immer den kürzesten Weg nehmen sollten, wenn sie von einer auf die andere Straßenseite wechseln.
Das sollten Sie beim Überqueren der Fahrbahn außerdem beachten:
- Schauen Sie vor dem Überqueren immer zuerst nach links, dann nach rechts und wieder nach links. Vergewissern Sie sich, ob die Fahrbahn wirklich frei ist. Auch sollten Sie sich dabei überzeugen, dass andere Verkehrsteilnehmer Sie wahrgenommen haben und entsprechend Rücksicht nehmen.
- Achten Sie stets auf den vorrangigen Verkehr.
- Nur wenn ein Zebrastreifen oder andere entsprechende Markierungen vorhanden sind, haben Fußgänger Vorrang!
- Benutzen Sie Ampeln oder Fußgängerüberwege, sofern vorhanden.
Das müssen Fußgänger wissen, wenn Lichtzeichenanlagen abgeschaltet sind
Ampeln regeln den allgemeinen Verkehr. Wenn aber lediglich das gelbe Blinklicht aufleuchtet, ist das meist ein Indiz dafür, dass die Lichtzeichenanlage gegenwärtig nicht in Betrieb ist. Achten Sie in einer solchen Situation auf die Kennzeichnung der Straße. Gibt es dort gegebenenfalls einen Überweg? Oft regeln Polizisten in brenzligen Bereichen den Verkehr. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Vergessen Sie nicht, dass motorisierte Verkehrsteilnehmer mit Blick auf § 26 StVO nur dann an einem Zebrastreifen anhalten müssen, wenn Fußgänger zuvor deutlich zu erkennen geben, dass sie die Straße überqueren wollen.
Dabei ist es nicht erforderlich, dass sie Ihr Vorhaben durch Handzeichen oder Blicke deutlich machen. Vielmehr genügt es schon, wenn sie direkt vor dem Zebrastreifen stehen bleiben oder zielstrebig darauf zugehen. Schon geringste Anzeichen oder Hinweise durch den Fußgänger müssen Autofahrer zum Anlass nehmen, um an einem Übergang stehen zu bleiben. Tun sie dies nicht, müssen sie mit einem hohen Bußgeld rechnen.
Wenn auf der Straße die Kennzeichnung für einen Überweg vorhanden ist, müssen Autofahrer Fußgängern stets Vorrang gewähren. Sofern aber keine Markierungen vorhanden oder wenn lediglich unterbrochene Linien quer zur Fahrbahn aufgebracht sind, müssen Sie als Fußgänger so lange mit dem Überqueren warten, bis die Straße frei ist. Bei Nichtbeachtung dieser Richtlinie drohen empfindliche Strafen. Vor allem, wenn sich aufgrund dieses Fehlverhaltens ein Unfall ereignet.
Welche Regelungen gelten für Jogger und Co.?
Im § 25 der Straßenverkehrsordnung ist eindeutig geregelt, wie sich Fußgänger im Straßenverkehr zu verhalten haben. Auch Jogger und andere sportliche Passanten gehören in diese Kategorie. Das heißt, dass alle Personen, die auf Schusters Rappen am Verkehrsgeschehen teilnehmen, nur dann die Fahrbahn benutzen dürfen, wenn weder ein Bürgersteig noch Seitenstreifen vorhanden sind.
Inline-Skater werden verkehrsrechtlich ebenfalls als Fußgänger betrachtet. Demnach müssen auch sie den Gehweg benutzen. So ist es gesetzlich geregelt, dass Inliner ihr Tempo den Fußgängern stets anpassen müssen, um Unfälle oder Zusammenstöße zu vermeiden. Es gibt diesbezüglich allerdings Ausnahmen: Bei bestimmten Sportveranstaltungen oder öffentlichen Events dürfen auch Inline-Skater auf der Straße oder auf Fahrradwegen fahren. Natürlich nur dann, wenn es die Polizei ausdrücklich genehmigt.
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