Auch wer körperliche Einschränkungen hat, kann nach erfolgreichem Bestehen der Führerscheinprüfungen in Theorie und Praxis am Straßenverkehr teilnehmen. Allerdings müssen Sie beim Absolvieren eines Führerscheins für Behinderte einiges beachten. Was man wissen sollte und welche Zuschüsse Sie eventuell erhalten können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Kann man den Führerschein trotz Behinderung ablegen?
Ja, einen Führerschein zu machen, ist auch mit Behinderung grundsätzlich möglich. Der Erwerb ist mit einigen besonderen Voraussetzungen verbunden. Im Vorfeld werden beispielsweise einige Untersuchungen durchgeführt und Gutachten erstellt. Haben Sie diese bestanden, steht der Anmeldung in einer Fahrschule mit spezieller Ausrichtung auf Fahrschüler mit Behinderung nichts mehr im Weg.
Voraussetzungen für den Führerschein mit Behinderung
Diese Voraussetzungen gelten, um den Führerschein mit einer Behinderung absolvieren zu dürfen:
Ablauf beim Führerschein für Behinderte: vom Antrag bis zur Prüfung
Zunächst stellen Sie bei der Stadtverwaltung oder dem Landratsamt einen Antrag auf einen Führerschein für Behinderte. Je nach Schweregrad, Art und Umfang der Behinderung wird entschieden, ob die genannten Gutachten und die Probefahrt notwendig sind. Ebenso, welche technischen Optimierungen Sie bei einem Fahrzeug vornehmen müssen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Alle Schritte sind wichtig, damit Sie am Ende die Bescheinigung über die Verkehrssicherheit erhalten. Erst mit dieser können Sie sich bei einer Fahrschule anmelden.
Medizinische Untersuchung
In der medizinischen Untersuchung richtet der Arzt sein Augenmerk auf die Bewertung Ihrer Seh- und Bewegungsfähigkeit. Das Hauptziel dabei ist es, zu ermitteln, ob Sie trotz möglicher körperlicher Einschränkungen in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher zu führen.
Psychologische Untersuchung
Bei erheblichen Einschränkungen ist zusätzlich zur ärztlichen Begutachtung eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich. Die spezielle Prüfung konzentriert sich auf Ihre kognitiven Fähigkeiten. Hierbei werden insbesondere Ihre Wahrnehmung, Orientierung, Aufmerksamkeit, Konzentration, Belastbarkeit und Reaktionsgeschwindigkeit eingehend untersucht.
Technisches Gutachten
Je nach Behinderung werden notwendige Fahrzeuganpassungen oder technische Hilfsmittel bestimmt. Im Anschluss folgt üblicherweise eine praktische Fahrprobe zur Überprüfung, ob die Modifikationen hinreichend sind.
Fahrprobe
Ebenso abhängig von Ihrer Behinderung ist neben den medizinischen und psychologischen Untersuchungen eine Fahrprobe für Sie verpflichtend. Diese soll anhand einer praktischen Überprüfung feststellen, ob Sie trotz Ihrer Einschränkungen ein Fahrzeug sicher führen können. Die Fahrprobe können Sie beispielsweise beim TÜV absolvieren.
Gut zu wissen:
Die Bescheinigung über die Verkehrssicherheit bestätigt, dass Sie mit Ihrer Behinderung in der Lage sind, sicher am Verkehr teilzunehmen. Sie wird von Ihrem zuständigen Facharzt, (zum Beispiel Orthopäde, Neurologe oder Psychologe) ausgestellt.
Führerschein mit Behinderung: Wo finde ich eine spezialisierte Fahrschule?
Bei der Auswahl Ihrer Fahrschule sollten Sie sich auf die Suche nach einer Einrichtung machen, die auf die Fahrausbildung für Menschen mit Behinderungen spezialisiert ist. Diese haben fundierte Erfahrungen und können Ihnen sowohl bei der Beantragung als auch bei den Gutachten und den technischen Umbauten helfen. Ferner verfügen diese in der Regel über die technischen Hilfsmittel oder haben besondere Ausbildungen (z.B. Gebärdensprache) abgelegt. Vergleichen Sie auch die Angebote.
Tipp:
Beim Vergleich von Fahrschulen sollten Sie sowohl auf die Preisgestaltung achten, die stark variieren kann, als auch darauf, dass die Räumlichkeiten und Fahrzeuge barrierefrei sind. Zur Unterstützung Ihrer Suche bietet die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. eine Liste spezialisierter Fahrschulen für Menschen mit Behinderungen an.
Technische Umrüstung des Fahrzeugs zur Teilnahme am Straßenverkehr
Je nach Art Ihrer Behinderung sind, wie oben erwähnt, mitunter technische Anpassungen an Ihrem Fahrzeug erforderlich. Sachverständige von Prüforganisationen wie TÜV, KÜS oder Dekra legen diese Anpassungen basierend auf Ihrer Fahrprobe und dem medizinischen Gutachten fest.
Mögliche Umrüstungen können sein:
- Handbedienung für Bremse, Kupplung und Gas
- Drehknöpfe oder Griffverstärkungen
- Rollstuhl-Einstiegs- und Verladehilfen
- Dockingstationen für Rollstuhlfahrer
- Pedalklötze oder Sitzerhöhungen für Menschen unter 150 cm
- Sprachsteuerungssysteme
- Bedienelemente am Armaturenbrett
- Spezialgurte und Halterungen
- Rückfahrkameras und Sensoren
Falls sich Ihre Behinderung ändert, müssen die Anpassungen entsprechend aktualisiert werden. Erkundigen Sie sich auch über mögliche Zuschüsse für den Umbau oder Kauf eines angepassten Fahrzeugs bei Ihrem Leistungsträger.
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Wie hoch sind die Kosten für einen Führerschein mit Behinderung?
Für Ihren Führerschein mit Behinderung sowie die zugehörigen Prüfungen sollten Sie mit Kosten zwischen 2000 und 3000 Euro rechnen.
Die Grundkosten für einen Führerschein mit Behinderung sind denen für einen Führerschein ohne Behinderung gleich. Dazu gehören der Sehtest, ein Erste-Hilfe-Kurs, die Anmeldegebühr, die Lernmaterialien, die Fahrstunden und Sonderfahrten sowie die Prüfungsgebühren. Sollte die Führerscheinbehörde jedoch die genannten Gutachten und die Probefahrt zur Bestimmung der Fahreignung verlangen, fallen zusätzliche Kosten für Sie an. Daher sollten Sie sich rechtzeitig und gegebenenfalls über mögliche Zuschüsse informieren.
Zuschüsse und Förderungen für einen Führerschein mit Behinderung
Sie könnten finanzielle Unterstützung für Ihren Führerschein und notwendige Fahrzeuganpassungen von verschiedenen Stellen erhalten. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, der Bundesagentur für Arbeit, dem Sozialamt oder anderen zuständigen Leistungsträgern über mögliche Förderungen. Die Unterstützung wird in der Regel schnell gewährt, wenn die Mobilität für die berufliche Wiedereingliederung oder aus anderen wichtigen Gründen erforderlich ist.
Die Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV) sieht vor, dass Anträge auf Kostenübernahme vor der Beantragung von Gutachten gestellt werden müssen. Zuschüsse sind abhängig von Ihrem Nettoeinkommen und es können Ermäßigungen für Familienangehörige berücksichtigt werden.
Alle weiteren Informationen für eine umfassende Beratung und Details zu Ihren Fördermöglichkeiten finden Sie bei den Reha-Servicestellen. Auch beim Neuwagenkauf können Ihnen als Person mit Behinderung zudem steuerliche Ermäßigungen und Parkerleichterungen zustehen.
Schon gewusst?
Warten Sie das Ergebnis Ihrer Eignungsprüfung zur Verkehrssicherheit ab, bevor Sie sich bei einer Fahrschule anmelden. Anhand dieses Gutachtens erfahren Sie, ob spezielle Auflagen für Sie gelten.
FAQ: Führerschein mit Behinderung
Wann darf ich mit geistiger Behinderung den Führerschein machen?
Ob Sie als Person mit einer geistigen Behinderung einen Führerschein erwerben können, hängt von individuellen Umständen ab und wird auf Grundlage eines Gutachtens entschieden. Dieses beurteilt Ihre Fahreignung und kann zu dem Schluss kommen, dass Sie die Fahrerlaubnis möglicherweise nur unter bestimmten Einschränkungen erhalten, die dann als Schlüsselzahl in Ihrem Führerschein vermerkt werden.
Bei welchen körperlichen Beeinträchtigungen kann man einen Führerschein mit Behinderung ablegen?
Der Erwerb einer Fahrerlaubnis ist bei bestimmten körperlichen Beeinträchtigungen grundsätzlich möglich, wobei immer die individuelle Fahreignung nachgewiesen werden muss. Zu diesen Beeinträchtigungen zählen Hörschädigungen oder Gehörlosigkeit, Sehbehinderungen – abhängig von deren Schweregrad –, Kleinwuchs, Querschnittslähmung, Zustände nach Amputationen sowie spastische und halbseitige Lähmungen. Auch bei Multipler Sklerose hängt die Möglichkeit, einen Führerschein zu erwerben, von der spezifischen Ausprägung und dem Krankheitsstadium ab.
Kann der Führerschein entzogen werden, wenn sich der Gesundheitszustand einer Person mit Behinderung verändert?
Ja, sollte sich Ihr Gesundheitszustand so verändern, dass Sie die Anforderungen für sicheres Fahren nicht mehr erfüllen, kann Ihnen der Führerschein entzogen oder es kann eine erneute Prüfung Ihrer Fahreignung angeordnet werden. In solchen Fällen ist sowohl eine medizinische Überprüfung als auch möglicherweise eine praktische Fahrprüfung erforderlich, um sicherzustellen, dass Sie weiterhin sicher am Straßenverkehr teilnehmen können.
Was, wenn der Führerschein vorliegt und eine Behinderung eintritt?
Wenn Sie einen Führerschein besitzen und unerwartet erkranken oder eine Behinderung erleiden, verlieren Sie nicht automatisch Ihre Fahrberechtigung. Es liegt jedoch in Ihrer Verantwortung, vor jeder Fahrt zu prüfen, ob Sie den Anforderungen des Straßenverkehrs entsprechen und niemanden gefährden. Bei Beeinträchtigungen, die Ihre Fahrtüchtigkeit einschränken, ist das Fahren verboten.
Lese-Tipp:
Welche Führerscheinklassen gibt es eigentlich? Alle Infos und Kategorien in der Übersicht finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel.
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