Wie lange ist mein Führerschein noch gültig?
Der Umtausch läuft gestaffelt ab. Das soll sowohl die Behörden entlasten und Engpässe vermeiden als auch für die Führerscheininhaber unnötig lange Wartezeiten vermeiden. Bis Januar 2033 muss aber auch der letzte Führerschein gegen eine einheitliche Plastikversion umgetauscht werden.
Grundsätzlich gilt, dass Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen müssen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Für alle nach 1953 Geborenen gibt es unterschiedliche Fristen. Sie brauchen den Umtausch aber nicht bis zum letzten Moment der Frist hinauszögern, sondern können ihn auch vorher jederzeit umtauschen.
Bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, sehen Sie in den folgenden Tabellen:
Tabellen mit Angaben der Umtauschfristen für den Führerschein, nach Geburtsjahr und Austellungsdatum sortiert
Für den Umtausch benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ein Ausweisdokument – Personalausweis oder Pass
- ein aktuelles Lichtbild (biometrisch)
- den derzeitigen Führerschein
- ggf. ein augenärztliches Zeugnis
Anderer Wohnsitz bedeutet Mehraufwand: Für Führerscheine, die an einem anderen Ort als dem aktuellen Wohnsitz erworben wurden, ist zudem eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle notwendig, die den Führerschein ausgestellt hat.
Wie läuft der Führerscheinumtausch ab?
Der Umtausch erfolgt über die lokalen Führerscheinbehörden, Bezirks- und Bürgerämter. Aktuell gilt, dass für diesen Vorgang in der Behörde ein Termin vereinbart und persönlich wahrgenommen werden muss. Eine erneute Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck sind aber nicht nötig.
Welche Kosten entstehen beim Umtausch?
Für den Antrag werden Gebühren in Höhe von etwa 24 Euro erhoben. Dazu kommen je nach Versandart, Express, also innerhalb von 48 Stunden, oder Direkt, gegebenenfalls weitere Gebühren. Beim klassischen Direktversand wird der Führerschein von der Bundesdruckerei per Einschreiben in den Briefkasten zugestellt.
Vorteil für über 65-Jährige: Führerscheinbesitzer, die vor 1953 geboren wurden, brauchen erst zum Stichtag, also dem 19. Januar 2033, ihren Führerschein umtauschen. Dies begründet der Verkehrsausschuss im Bundesrat damit, dass ihnen mit dieser Regelung erspart werden sollte, den Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl sie ihn altersbedingt vielleicht nach dem Stichtag gar nicht mehr nutzen möchten.
Warum müssen die Führerscheine umgetauscht werden?
Das Ziel der großangelegten Umtauschaktion ist es, allen EU-Bürgern einheitliche Führerscheine auszustellen. Das sieht eine am 19. Januar 2013 in Kraft getretene EU-Richtlinie (2006/126/EG) vor. Bis spätestens 2033 müssen alle alten Führerscheine, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Die neuen Plastikdokumente sind mit Sicherheitsmerkmalen versehen, die Fälschungen erschweren. Zudem werden alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst, wodurch Missbrauch verhindert werden soll.
Mit dem einheitlichen Führerschein wurde auch ein Ablaufdatum eingeführt. Ab 2013 ausgestellte Führerscheine haben jetzt nur noch eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren, danach müssen sie verlängert werden. Dadurch wird gewährleistet, dass alle Führerscheine ein möglichst aktuelles Foto und personenbezogene Daten abbilden. Bis 2013 galt eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer für Führerscheine.
Umtausch gilt für alle: Die seit 1999 bereits im Scheckkartenformat ausgestellten EU-Führerscheine müssen ebenfalls ersetzt werden – das betrifft rund 28 Millionen weitere Dokumente.
Ist mein alter Führerschein im Ausland noch gültig?
Ja, soweit der alte Pkw- oder Motorrad-Führerschein noch nicht abgelaufen ist. Deutsche Führerscheine – egal, ob in der ehemaligen DDR ausgestellt, grau, rosa oder bereits in der Plastikausführung – werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes, also der EU plus Island, Liechtenstein, Norwegen, bis spätestens 2033 anerkannt. Die Anerkennung des Führerscheins in Staaten außerhalb der EU und des EWR hängt davon ab, welcher Führerschein vorliegt und welchem internationalen Abkommen der jeweilige Staat beigetreten ist. Für die Beantragung eines internationalen Führerscheins, der beispielsweise zum Autofahren in den USA notwendig ist, benötigt man einen Scheckkartenführerschein, wie er seit 1999 ausgestellt wird.
Darf ich meinen alten Führerschein nach dem Umtausch behalten?
Der alte Führerschein kann – wie andere Ausweisdokumente auch – behalten werden; er wird jedoch entwertet beziehungsweise gestanzt.
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