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Privat-Rechtsschutz für Familienrecht

2 Min Wann springt die Versicherung beim Familienstreit ein?

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Stephan Hertz
14.05.2017
2 Min

Die Ehe gilt zwar als Bund fürs Leben, doch Scheidungen kommen in den besten Familien vor. Eine Trennung ist für die Eheleute meist nicht nur unangenehm, sondern kann auch teuer werden – vor allem wenn sich das Scheidungsverfahren über mehrere Monate hinzieht. Praktisch also, wenn Sie eine Rechtsschutz-Versicherung haben, die diese Kosten übernimmt. Doch gibt es die Privat-Rechtsschutz für Familienrecht überhaupt?

Besondere Bedingungen bei der Rechtsschutzversicherung für Familienrecht

Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie, wenn Sie einen Anwalt benötigen oder sogar vor Gericht müssen. Sie übernimmt die Prozess- und Anwaltskosten und zahlt auch dann, wenn der Prozess verloren wird. Die Rechtsschutzversicherung kann für verschiedene Lebensbereiche abgeschlossen werden, etwa speziell für Verkehrs- oder Arbeitsrecht. In Anbetracht der hohen Scheidungsrate in Deutschland wünschen sich viele Versicherte eine Privat-Rechtsschutz für Familienrecht, die die Kosten für eine Scheidung trägt und auch bei Sorgerechtsstreitigkeiten zahlt. Doch in den meisten Rechtsschutzversicherungen ist lediglich ein Erstgespräch enthalten. Die Kosten für den Anwalt und die Gerichtsverhandlung müssen die Eheleute dann selbst aufbringen. Bei einigen Versicherungen ist es jedoch möglich, den Versicherungsschutz auf das Familienrecht auszuweiten. Allerdings ist diese Zusatzleistung oftmals nicht ganz billig und zudem gewissen Beschränkungen unterworfen:

  • Die Privat-Rechtsschutz für Familienrecht ist nur in Kombination mit einer anderen Rechtsschutzversicherung möglich.
  • Es gelten gewisse Wartezeiten, bevor eine Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann.
  • Meist gibt es Obergrenzen. Kostet die Scheidung am Ende mehr, müssen Versicherte die Differenz selbst tragen.

Die Versicherung unterstützt Sie bei Unterhaltsprozessen

Häufig geht es bei einer Scheidung um Unterhalt. Gibt es hier keine außergerichtliche Einigung, wird auch die Unterhaltsfrage vor Gericht geklärt. Je nach Vertragsbedingungen übernimmt die Kosten für dieses Verfahren Ihre Rechtsschutzversicherung. Diese greift übrigens nicht nur beim Unterhalt für Kinder oder Ehegatten, sondern auch bei

  • Unterhaltsforderungen durch das Sozialamt, wenn es um Pflegeheimkosten der Eltern geht,
  • Vaterschaftsklagen und damit einhergehenden Unterhaltsforderungen,
  • Unterhaltsforderungen durch die eigenen Kinder.

Rechtsschutzversicherungen und das Erbrecht

Nicht nur im Falle einer Scheidung können Familienangelegenheiten vor dem Richter landen. Stirbt ein Angehöriger, wird der Streit ums Erbe nicht selten vor Gericht ausgetragen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein: Oft fühlt sich ein Angehöriger übergangen und möchte das Testament anfechten. Manchmal soll ein Pflichtteil geltend gemacht werden. Im Idealfall erstattet die Rechtsschutzversicherung in solchen Fällen die Erstberatung. Möchten Sie sich zum Beispiel von einem Anwalt zur Erstellung eines Testaments beraten lassen, springt die Versicherung ein. Gleiches gilt für die notarielle Beglaubigung Ihres Testaments. Darüber hinaus findet jedoch meist keine Kostenübernahme statt. Die Ursache hierfür: Bei Erbschaften geht es oft um größere Summen, die wiederum hohe Gerichtskosten nach sich ziehen, woraus ein hohes Risiko für die Versicherung resultiert. Möchten Sie dennoch nicht auf die Rechtsschutzversicherung für das Erbrecht verzichten, lassen Sie sich am besten ein individuelles Angebot von uns erstellen. Geben Sie dabei an, dass Sie den privaten Rechtsschutz auch für Familienrecht und Erbschaftsangelegenheiten wünschen.

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