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Fahrerflucht ist ein schweres Vergehen und wird auch bei kleineren Verkehrsunfällen und Parkremplern geahndet. Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist in jedem Fall eine Straftat. Aber was gilt als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort? Wie verhalte ich mich auch bei Bagatellschäden richtig und was kann meine Versicherung bei Fahrerflucht für mich tun?
Was ist Fahrerflucht?
Fahrerflucht, bzw. ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wird in § 142 Strafgesetzbuch (StGB) definiert. Hier heißt es in Absatz 1:
„Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
- zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
- eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Kurz: Fahrerflucht begeht, wer an einem Unfall beteiligt ist, und den Unfallort verlässt, ohne seine Personalien zu hinterlassen oder sich nach einer angemessenen Wartezeit bei der Polizei zu melden.
Gut zu wissen: Unfallflucht als Synonym für Fahrerflucht
Juristisch wird meistens vom unerlaubten Entfernen vom Unfallort gesprochen. Im allgemeinen Sprachgebrauch sind Fahrerflucht und Unfallflucht gebrauchte Begriffe, die das gleiche meinen.
Zahlt die Versicherung bei Fahrerflucht?
Sind Sie Opfer von Fahrerflucht geworden, können Sie nur mit einer Vollkasko aufatmen. Diese übernimmt die Kosten für Schäden, die an ihrem Fahrzeug entstanden sind, in der Regel. Voraussetzung ist, dass im Vertrag Schäden durch unbekannte Dritte abgedeckt sind. Dann wird die Versicherung auch tätig, wenn der Unfallflüchtige nicht gefunden wird – etwas, das leider sehr häufig vorkommt.
Die Teilkasko zahlt bei Fahrerflucht nicht und die Kfz-Haftpflicht zahlt ohnehin nur bei Schäden am Auto des Unfallgegners.
Wichtig: Wenn Sie selbst Fahrerflucht begehen
Sind Sie selbst der Täter und werden nachträglich erwischt und zur Rechenschaft gezogen, zahlt die Versicherung zwar die Schäden, die dem Unfallgegner entstanden sind – sie kann diese dann aber von Ihnen zurückfordern und den Versicherungsvertrag kündigen.
Wie wird Fahrerflucht bestraft?
Fahrerflucht wird je nach Situation unterschiedlich schwer gewertet. Die folgenden Angaben sind Richtwerte und können nach Ermessen des Gerichts und durch andere Faktoren anders ausfallen.
- Fahrerflucht mit Sachschaden: Je nach Schadenshöhe droht eine Geldstrafe von meistens einem Monatsgehalt bis hin zu einem Fahrverbot von 3 Monaten. Die Fahrerlaubnis kann ebenfalls entzogen werden, wenn der Sachschaden über 1.300 € beträgt.
- Fahrerflucht mit Personenschaden: Hier droht eine Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Das Strafmaß fällt besonders hoch aus, wenn unterlassene Hilfeleistung im Spiel ist.
- Unbemerkte Fahrerflucht: Hier spielen die Umstände eine entscheidende Rolle. Im Grunde können die gleichen Strafen wie bei den vorangegangenen Beispielen herangezogen werden. Denn bemerkt oder unbemerkt: Fahrerflucht bleibt Fahrerflucht.
Günstige Autoversicherung gesucht?
Fahrerflucht und Personenschaden: Hier bekommen Sie Hilfe
Ein kaputtes Fahrzeug ist schlimm genug, aber noch tragischer wird es natürlich, wenn Personen verletzt werden. In diesem Fall können sich Betroffene, bei denen der Unfallverursacher Unfallflucht begangen hat, an die Verkehrsopferhilfe e.V. wenden.
Die Verkehrshilfe, auch bekannt unter der Abkürzung VOH, ist eine Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer. Sie hilft Verkehrsopfern in der Funktion als Garantiefonds bei Unfällen in Deutschland, die durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Kraftfahrzeuge verursacht werden.
Übrigens: Die VOH kommt auch bei Sachschäden auf, allerdings ist die Abwicklung hier meist langwieriger und komplizierter, als dies der Fall wäre, wenn Sie auf Ihre Vollkaskoversicherung setzen.
So gehen Sie vor, wenn Sie Opfer von Fahrerflucht sind
- Dokumentieren Sie den Unfall mit Fotos. Fotografieren Sie Schäden am eigenen Fahrzeug und die unmittelbare Umgebung.
- Verständigen Sie die Polizei.
- Lassen Sie den Schaden von einem unabhängigen Gutachter prüfen – auch dann, wenn Sie den Schaden erst später bemerken.
- Versuchen Sie, Zeugen des Unfalls zu finden und notieren Sie sich deren Personalien und Details zum Unfallhergang.
- Bei Vollkasko: Informieren Sie Ihre Versicherung.
- Sie haben das Kennzeichen des Autos noch gesehen? Dann können Sie über den Zentralruf der Autoversicherer die Autoversicherung des Unfallgegners herausfinden.
So gehen Sie vor, um selbst keine Fahrerflucht zu begehen
- Auch wenn keiner den Unfall gesehen hat: Warten Sie mindestens 30 Minuten am Unfallort, wenn Sie einen Unfall verursacht haben.
- Wenn der Halter des beschädigten Fahrzeugs nach 30 Minuten nicht auftaucht, fahren Sie umgehend zur nächsten Polizeidienststelle und melden Sie den Unfall. Natürlich sollten Sie sich das amtliche Kennzeichen des anderen Fahrzeugs notiert haben.
- Tipp: Bei kleineren Schäden wirkt sich die proaktive Meldung des Schadens oft sogar straffmildernd aus. Sie sollten aber natürlich jeden Unfall melden.
Fazit: Alles wichtige zum Thema Fahrerflucht
- Fahrerflucht ist eine Straftat, die von Geldstrafe bis hin zu 3 Jahren Gefängnis geahndet wird.
- Opfer von Fahrerflucht werden nur mit entsprechender Vollkaskoversicherung entschädigt.
- Betroffene können sich außerdem an die Verkehrsopferhilfe wenden.
- Wer einen Unfall verursacht, muss solange am Unfallort verbleiben, bis seine Personalien aufgenommen sind.
- Hat keiner den Unfall gesehen, müssen Unfallverursacher 30 Minuten an der Unfallstelle warten. Taucht kein Fahrzeughalter vom Gegenerfahrzeug auf, muss der Unfallverursacher sich danach auf der nächsten Polizeidienststelle melden.
FAQ: Fahrerflucht und Versicherung
Zahlt meine Versicherung bei Fahrerflucht?
Wenn Sie selbst Opfer von Fahrerflucht sind, dann zahlt nur die Vollkasko-Versicherung. Kfz-Haftpflicht und Teilkasko zahlen nicht.
Was kann ich tun, wenn meine Versicherung bei Fahrerflucht nicht zahlt?
Sie können versuchen, sich an die Verkehrsopferhilfe e.V. zu wenden. Besser ist es jedoch immer, auf eine Vollkasko-Versicherung zu setzen – zum Beispiel auf den attraktiven Tarif bei Verti.
Wie kann ich selbst vermeiden, als unfallflüchtig zu gelten?
Geben Sie dem Unfallgegner bereitwillig Ihre Personalien. Handelt es sich um einen Unfall ohne dass der andere Fahrzeughalter dabei ist, warten sie 30 Minuten an der Unfallstelle, ob jemand kommt. Meldet sich der andere Fahrzeughalter nicht, fahren Sie umgehend zur nächsten Polizeidienststelle und melden Sie den Unfall. Gut ist, wenn Sie diesen auch fotografiert haben.
Wie kann ich mir bei Fahrerflucht helfen?
Versuchen Sie, Zeugen zu finden und notieren Sie sich deren Aussagen und Personalien.
Foto: Adobe / Southworks
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