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Elektroroller im Straßenverkehr – alles, was Sie wissen müssen

2 Min Elektroroller sind klein, wendig und vor allem in den Innenstädten äußerst praktisch.

Junger Mann fährt auf Roller

Immer mehr Elektroroller mit Straßenzulassung erobern die Innenstädte und Parks. E-Scooter sind praktisch und sie bieten zusätzliche Flexibilität im Alltag. Dennoch sind sie für viele ein großes Ärgernis und es herrscht Unklarheit über die einzuhaltenden Richtlinien für Elektroroller. Wo darf man damit fahren? Ist ein Führerschein erforderlich? Gibt es eine Promillegrenze? Fragen über Fragen – und dieser Beitrag liefert die Antworten.

Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge

Mit einem Elektroroller dürfen Sie auf dem Radweg fahren. Sofern kein Radfahrstreifen vorhanden ist, können Sie auf die Fahrbahn ausweichen. Laut der neuen Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge ist es allerdings nicht gestattet, auf Gehwegen, in Fußgängerzonen sowie in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung zu fahren. Es sei denn, vor Ort sind entsprechende Straßenschilder zu sehen, auf denen der Hinweis „E-Scooter frei“ ein Befahren ausdrücklich erlaubt.

Achtung: Sofern lediglich das Zusatzschild „Radfahrer frei“ aufgestellt ist, bedeutet das nicht, dass auch Elektroroller in dem jeweiligen Areal freie Fahrt haben.

Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge gilt für:

  • Zweiräder bzw. Fahrzeuge mit einer Halte- oder Lenkstange
  • Zweirädrige Fahrzeuge, für die eine Straßenzulassung bzw. Betriebserlaubnis vorliegt
  • Fahrzeuge, die eine bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h ermöglichen

Die aktuellen Richtlinien aus der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge betreffen demnach Elektroroller und Segways. Für E-Skateboards gelten sie hingegen nicht, da sie nicht mit einer Lenk- oder Haltestange ausgestattet sind.

Wann dürfen Sie einen Elektroroller fahren?

Schon ab dem 14. Lebensjahr ist das Fahren mit dem E-Scooter erlaubt. Es ist nicht vorgeschrieben, dafür eine Führerscheinprüfung zu absolvieren. Aus Sicherheitsgründen sollten Sie einen Helm tragen, wenn Sie mit dem Elektroroller unterwegs sind. Eine Helmpflicht besteht aber aktuell für Zweiräder dieser Art noch nicht.

Der Gesetzgeber schreibt eine Haftpflichtversicherung für Rollerfahrer zwingend vor. Die entsprechende Plakette wird auf dem hinteren Teil des E-Scooters platziert, sodass anhand der Kennzeichnung auf den ersten Blick erkennbar ist, ob ein Versicherungsschutz besteht oder nicht.

Je nach Modell und Leistungsportfolio ist bei Elektrorollern ein bestimmtes zulässiges Gesamtgewicht zu beachten. Grundsätzlich darf jeweils nur eine einzige Person mit dem E-Scooter fahren. Wer dennoch mit einer zweiten Person auf dem Roller fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und zwar selbst dann, wenn das Höchstgewicht der beiden Fahrer das zulässige Gesamtgewicht des Elektrorollers nicht überschreiten würde.

Interessante Fakten zum E-Scooter

Erst seit wenigen Monaten sind Elektroroller mit Betriebserlaubnis für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr freigegeben. Es handelt sich bei diesen funktionalen Zweirädern um Tretroller, welche mit einem Elektroantrieb ausgestattet sind. Die neuen E-Scooter sind sehr praktisch, wendig, und sie können aufgrund ihres Klappmechanismus leicht von A nach B transportiert werden.

Viele Erwachsene haben mit einem Roller schon als Kind die Straßen der Nachbarschaft erobert. Wer heute mit der elektrischen Ausführung eines solchen Zweirades fahren möchte, muss bestimmte Richtlinien beachten. So ist es beispielsweise erforderlich, dass E-Roller mit Bremsen und einer Beleuchtungsanlage ausgestattet sind. Gängige Fahrzeuge dieser Kategorie verfügen über einen 300 Watt bzw. 24 Volt starken Motor. Je nachdem, welche Ansprüche Sie an das Leistungsportfolio Ihres E-Scooters haben, sind durchaus auch kraftvollere Antriebsaggregate erhältlich. Diese sind unter anderem in hügeligen Regionen von Vorteil oder wenn Sie täglich längere Wegstrecken damit zurücklegen wollen.

Elektroroller sind mit einem Akku versehen, der – je nach Modell – im Rahmen integriert oder abnehmbar ist. Meist kann der Akku bequem zuhause an der Steckdose aufgeladen werden. Der Ladevorgang nimmt durchschnittlich etwa zwei bis vier Stunden in Anspruch. Die maximale Geschwindigkeit, die beim Fahren mit dem E-Scooter erreichen können, beträgt 25 km/h.

Besonders beliebt sind Elektroroller in Innenstädten. Es ist sogar erlaubt, sie kostenlos in öffentlichen Verkehrsmitteln mitzunehmen. Falls Sie Ihren E-Roller nicht zusammenklappen können, ist es aber erforderlich, ein entsprechend teureres Ticket zu lösen.

Übrigens: Elektroroller sind Kraftfahrzeuge. Daher gelten für sie die gleichen Promillegrenzen wie bei einem Auto! Vielen Fahrern ist nicht bewusst, dass Sie auf einem E-Scooter, anders als auf einem Fahrrad, schon ab 0,3 Promille Alkohol im Blut ihren Führerschein verlieren können. Daher gilt auch hier: don´t drink and drive.

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