Elektroautos prägen mittlerweile genauso das Straßenbild wie Autos mit Verbrennungsmotor. Viele E-Autos tragen ein spezielles E-Kennzeichen – aber nicht alle. Das E-Kennzeichen unterscheidet sich optisch in einigen Punkten vom herkömmlichen Kfz-Kennzeichen, bringt aber auch einige Vorteile mit. Das Sonderkennzeichen für E-Fahrzeuge können Sie bereits seit 2015 beantragen und an Ihrem Elektroauto montieren. Warum aber sollten Sie ein Elektrokennzeichen erwerben, was ist ein E-Kennzeichen und wie läuft der Antrag ab? Genau diesen Fragen widmen wir uns im nachfolgenden Beitrag.
Was gibt es bei einem E-Kennzeichen zu beachten?
Das E-Kennzeichen ist ein Sonderkennzeichen und nur E-Fahrzeugen vorbehalten. Mit einem klassischen Verbrenner dürften Sie das Kfz-Kennzeichen mit dem E am Ende nicht fahren. Andersherum können Sie aber das bekannte Kfz-Zeichen ohne E an Ihrem E-Auto tragen.
Soll heißen: Mit einem E-Kennzeichen zeigen Sie freiwillig, dass es sich bei Ihrem Vehikel um ein umweltfreundliches Elektro- oder Hybridfahrzeug handelt. Es besteht beim E-Kennzeichen jedoch keine Pflicht, dieses zu beantragen und damit zu fahren.
Allerdings sollten Sie als E-Fahrzeughalter dennoch über ein Elektrokennzeichen nachdenken, da es einige Privilegien mitbringt, die wir nachfolgend näher erläutern.
Die Vorteile eines E-Kennzeichens
Zwar unterscheiden sich die Vorteile eines E-Kennzeichens von Stadt zu Stadt und Gemeinde zu Gemeinde, da sie (noch) nicht einheitlich geregelt sind. Allerdings erhalten Sie in den meisten Fällen folgende Vorzüge mit Ihrem Elektrokennzeichen:
- Kostenbefreiung oder Reduktion auf öffentlichen Parkplätzen beim Parken auf den speziell geschaffenen Parkplätzen für E-Autos
- Fahren in der Busspur
- Kostenloses Laden an verschiedenen Ladestationen, die Sie am einfachsten mit einer Ladestation-App finden
- Aufhebung von Durchfahrtsverboten oder -beschränkungen
Gut zu wissen:
Ein erheblicher Vorteil ist die Kfz-Steuererleichterung für E-Autos. Wird Ihr E-Auto mit dem E-Kennzeichen bis 2025 zugelassen, sind Sie ganze 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
Wie läuft der Antrag eines E-Kennzeichens ab?
Beantragen können Sie Ihr E-Kennzeichen bei Ihrer Zulassungsstelle. Buchen Sie am besten, wenn möglich, online einen Termin und vergessen Sie die geforderten Unterlagen nicht:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Gültige TÜV-Bescheinigung
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
- Eventuell vorhandene alte Kfz-Kennzeichen
- Nachweis der Erfüllung der Anforderungen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) durch Datenbestätigung oder Herstellernachweis
Planen Sie für die Zulassungsgebühr und die Herstellung des E-Kennzeichens rund 60 € ein. Sofern Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kommen nochmals etwa 12 € dazu.
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Kann man das E-Kennzeichen für verschiedene Fahrzeugklassen beantragen?
Sie haben die Möglichkeit – sofern das Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt – das E-Kennzeichen auch für andere Fahrzeugklassen zu beantragen.
Für diese Fahrzeugklassen werden E-Kennzeichen vergeben:
- Autos und Wohnmobile (Fahrzeugklasse M1)
- Lieferwagen bis 3,5 Tonnen (N1)
- Transporter, die unter 4,35 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht aufweisen und mit deutscher Fahrerlaubnis Klasse B gefahren werden dürfen (N2)
- zweirädrige Krafträder ohne und mit Beiwagen (L3e und L4e)
- Trikes (L5e)
- Quads (L7e)
Ist ein Elektrofahrzeug im Ausland zugelassen und erfüllt die Kriterien, um ein E-Kennzeichen tragen zu dürfen, steht dazu die spezielle blaue Plakette zur Verfügung. Die blaue Plakette ist der Feinstaubplakette ähnlich, trägt jedoch das obligatorische „E“ statt einer Ziffer.
Die blaue Plakette erwerben Sie genau wie das E-Kennzeichen bei Ihrer Zulassungsstelle. Ist Ihr E-Auto mit dieser ausgestattet, sind Sie mit Ihrem E-Fahrzeuge berechtigt, dieselben Vorteile wie Fahrzeuge mit deutschem E-Kennzeichen in Anspruch zu nehmen.
Alle zugewiesenen Kennzeichen für Elektrofahrzeuge aus dem Ausland werden in Deutschland anerkannt, ohne dass die Voraussetzungen erneut geprüft werden.
Gut zu wissen:
Bei Hybridfahrzeugen müssen spezifische Bedingungen erfüllt sein, um ein E-Kennzeichen zu erhalten. Der CO₂-Ausstoß darf nicht höher als 50 Gramm pro Kilometer liegen, oder das Fahrzeug muss eine rein elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometern aufweisen.
Wie lange kann ich mit einem E-Kennzeichen fahren und wie sieht es aus?
Das E-Kennzeichen ist genauso lange gültig wie jedes reguläre Kfz-Kennzeichen auch. Sie müssen es einmalig bei der Zulassungsstelle beantragen. Dann fahren Sie Ihr Kfz mit dem E solange die Zulassung besteht und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie der Name es schon vermuten lässt, findet sich auf dem E-Kennzeichen der Buchstaben E wieder. Platziert ist dieser am Ende der bekannten Zahlenkombination rechts am Ende des Schildes. Dies ist auch schon der einzige Unterschied zum herkömmlichen Kennzeichen.
Gut zu wissen:
Wenn Sie in den Umweltzonen unterwegs sind, benötigen Sie, ungeachtet Ihres E-Kennzeichens, die Umweltplakette.
FAQ: E-Kennzeichen
Welche Bedingungen müssen für das Tragen eines E-Kennzeichens erfüllt sein?
Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) regelt eindeutig, welche Fahrzeuge für ein E-Kennzeichen infrage kommen. Laut den Richtlinien sind E-Kennzeichen, speziellen Fahrzeugen mit reinem Batterieantrieb, Autos mit Brennstoffzellentechnologie sowie Plug-in-Hybriden vorgesehen. Die Regularien sollen die Nutzung und Förderung umweltfreundlicher Fahrzeuge unterstützen.
Fahren Hybridautos mit einem E-Kennzeichen?
In Deutschland ist es nicht zwingend erforderlich, dass Hybridautos mit einem E-Kennzeichen ausgestattet sind. Die Berechtigung zur Nutzung eines solchen Kennzeichens hängt von spezifischen Umweltkriterien des jeweiligen Fahrzeugs ab. Ein Hybridfahrzeug darf ein E-Kennzeichen führen, wenn es entweder weniger als 50 Gramm Stickstoffoxid pro Kilometer ausstößt oder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometern aufweist.
Gibt es ein E-Kennzeichen auch als Wechsel- oder Saisonkennzeichen?
Es ist auch möglich, ein E-Kennzeichen als Saisonkennzeichen zu verwenden. Allerdings kann der zusätzliche Buchstabe „E“ auf dem Kennzeichen dazu führen, dass bei langen Wunschkennzeichen der Platz nicht ausreicht.
Des Weiteren kann ein E-Kennzeichen auch als Wechselkennzeichen zugeteilt werden. In einem solchen Fall könnte ein Fahrzeug, das hauptsächlich für kurze Strecken in der Stadt genutzt wird, mit einem E-Kennzeichen versehen werden, während das andere Fahrzeug ohne das E zugelassen wird. Dies ist machbar, weil das E lediglich auf dem fahrzeugbezogenen, kürzeren Teil des Kennzeichens angebracht wird.
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