Normalerweise läuft einem schon bei dem Gedanken daran, dass das eigene Fahrzeug beim Fahren auf der Straße ausbrechen könnte, ein kalter Schauer über den Rücken. Andererseits gibt es aber auch Autofahrer, für die das so genannte „Driften“ ein echtes Abenteuer ist. Ein Adrenalin-Kick, auf den sie nur ungerne verzichten. Doch was sagt die StvO zu Driftern, die ihrer Leidenschaft beispielsweise auf Parkplätzen frönen?
Ist das Driften auf dem Parkplatz erlaubt?
Driften – als kontrolliertes Fahrmanöver – ist grundsätzlich bei jeder Witterung möglich. Bei verschneiten oder vereisten Straßen ist allerdings die Gefahr groß, dass sich die Haftung zwischen Autoreifen und Straßenbelag extrem verringert. Dadurch könnten Sie schnell die Kontrolle über das Vehikel verlieren.
So genannte Drifting-Junkies warten den Winter aber gar nicht erst ab. Vielmehr führen Sie den Zustand, in welchem ihr Wagen die Bodenhaftung verliert, mit voller Absicht und sogar mit großer Begeisterung herbei. Dadurch erleben Sie eine Art Kick. Freie Felder oder Parkplätze bieten sich zum Driften geradezu an. Genau das sieht der Gesetzgeber sehr kritisch.
Obwohl bis dato kein spezieller Paragraf mit Blick auf das Driften existiert, ist es streng verboten, diese außergewöhnliche Fahrtechnik im öffentlichen Straßenverkehr zu absolvieren. Dieses Verbot dient übrigens nicht nur der Sicherheit der Drifter, sondern auch der Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer spielt hierbei eine zentrale Rolle.
Man sollte beachten, dass:
- das Verursachen von unnötigem Lärm jedweder Art im Zuge der Benutzung des eigenen Pkw unbedingt zu vermeiden ist und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
- die Entstehung eines vermeidbaren CO²-Ausstoßes bei der Pkw-Nutzung zu vermeiden ist.
- die vermeidbare bzw. versehentliche Beschädigung unbeteiligter Autos durch eine unsachgemäße Fahrzeugnutzung, zum Beispiel durch Schleudern, nicht erlaubt ist. Wer sich nicht an diese Vorgabe hält, muss ebenfalls tief in die Tasche greifen.
Was ist eigentlich Driften?
Es existiert eine offizielle Definition des Begriffs „Driften“. Diese besagt, dass es sich dabei um eine Fahrweise handelt, bei welcher sich „der Wagen in einer Kurve seitlich zur eigenen Längsachse bewegt, wobei die Hinterachse kontrolliert zur Seite hin ausbricht.“ Der Clou dabei ist, dass der Fahrer des Pkw diesen Zustand so lange wie möglich sicher und kontrolliert aufrechterhalten will. Mit Blick auf gängige Stunt- und Actionfilme eignen sich Drifter sogar spezielle Fahrtechniken an, um so beim Driften bzw. beim gegenseitigen Kräftemessen möglichst viel Spaß zu haben.
Fazit: Ist Driften erlaubt?
Driften als solches ist keine Ordnungswidrigkeit. Theoretisch können Sie demnach nicht belangt werden, wenn Sie auf einem Parkplatz driften. Bei näherer Betrachtung ist es aber sehr wohl denkbar, dass Sie durch driften andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Weil das Risiko, dass auch unbeteiligte Fahrzeuge durch driftende Autos beschädigt werden könnten, ganz erheblich ist, müssen Sie im Fall der Fälle mit beträchtlichen Konsequenzen rechnen.
Hinzu kommt, dass Sie unter Umständen gegen die im § 30 StVO festgelegten Umweltschutz-Vorschriften verstoßen könnten. Somit dürfte auch das teuer werden, wenn Sie beim Driften auf einem Parkplatz von den Ordnungshütern ertappt werden: Sowohl der Abrieb der Reifen auf dem Straßenbelag als auch der erhebliche Schadstoffausstoß stellt eine immense Belastung für die Umwelt dar. Das Driften auf dem Parkplatz sollte daher besser unterlassen werden.