Lange ließ das Diesel Fahrverbot in München auf sich warten, obwohl die bayrische Landeshauptstadt aufgrund der gemessenen Stickstoffdioxidwerte stark unter Druck stand. Seit Februar 2023 gilt das erweiterte Dieselfahrverbot, das mittels eines Stufenplans umgesetzt wird. Die achte Fortschreibung des sogenannten Luftreinhalteplans für München trat analog am 11. Januar 2023 in Kraft und ist rechtsverbindlich. Während derzeit noch Ausnahmen möglich sind, sollen diese bis Ende April 2024 entfallen. Was Sie zum Diesel Fahrverbot in München wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Aktuelle Diesel Fahrverbote in München
Das Diesel Fahrverbot bezieht sich auf die Umweltzone in München, die sich aus der Innenstadt und aus dem Mittleren Ring zusammensetzt (siehe Diesel Fahrverbot Karte für München in der Infografik). Mit der Umsetzung der ersten Stufe griff die Maßnahme, dass das Dieselverbot auf die Umweltzone des Mittleren Rings ausgeweitet wurden. Als wichtigste Verkehrsader der Stadt, die täglich von zahlreichen Fahrzeugen befahren wird, war der Bereich bisher vom Diesel Fahrverbot ausgenommen.
Um den mittleren Ring herum gilt ein Euro 4 Diesel Fahrverbot, sprich: Dieselfahrzeuge mit Euro 4/IV Abgasnorm (oder schlechter) dürfen hier nicht mehr fahren.
Angestrebt wird im nächsten Schritt ein Euro 5 Diesel Fahrverbot. Benziner und Fahrzeuge mit anderen Antriebsarten dürfen die Diesel Umweltzone nur mit einer grünen Umweltplakette befahren.
Ausnahmen beim Diesel Fahrverbot in München
Das Diesel Fahrverbot der Landeshauptstadt gilt nicht allein für die Bewohner, auch Touristen und Reisende müssen sich innerhalb der Umweltzone an die Vorgaben halten. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, über den Autobahnring A99 zu fahren, statt durch die Stadt oder über den Mittleren Ring. Damit wird die Umweltzone in München umfahren.
Allerdings gelten für die Umweltzone folgende Ausnahmen:
Gesetzlich vorgegebene Ausnahmen
- Diesel Euro 6/VI Fahrzeuge
- Fahrzeuge mit entsprechender Hardwarenachrüstung
- Einsatzkräfte wie Krankenwagen und Polizei
- Menschen mit Behinderungen
Pauschale Ausnahmen per Beschilderung und Allgemeinverfügung
- Anwohner
- Lieferverkehr
- Taxen
- Fahrzeuge im Mietwagenverkehr
- Zu- und Abfahrt für den ÖPNV zum Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB)
- Medizinische Notfälle
- Bestattungsfahrzeuge
- Münchner Handwerker mit Parkausweis
- Soziale und pflegerische Hilfsdienste
- Schichtarbeiter
- Zu- und Abfahrt zur Großmarkthalle, zum Autoreisezug (Ostbahnhof), zur Parkharfe Olympiastadion und zum Campingplatz Thalkirchen
- Oldtimer mit deutscher Zulassung, die ein H-Kennzeichen besitzen
Gut zu wissen:
Weitere Einzelausnahmen können per Antrag gestellt werden. Berechtigt sind nach Grundlage des § 1 Absatz 2 der 35. BImSchV etwa Spezialfahrzeuge mit hohen Anschaffungskosten, Fahrzeuge für regelmäßige Arztbesuche oder private Härtefälle. Auch Fahrten zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen oder Belieferung zu Events können eine Einzelausnahme-Genehmigung erhalten.
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Diesel Fahrverbot: Ursachen und Gründe
Schon seit längerer Zeit stand München unter Druck, ein Diesel Fahrverbot zu verhängen. So überschritten die Messwerte zur Luftverschmutzung mehrfach die Grenze. Bereits im Jahr 2017 wurde ein Jahresmittelwert des umweltbelastenden Reizgases Stickoxid von 78 µg/m³ (Mikrogramm pro Kubikmeter) in der Luft ermittelt. Erlaubt sind lediglich 40 µg/m³ im Jahresmittel. Gemessen wurden die deutlich höheren Zahlen an 24 % des Hauptverkehrsstraßennetzes. Es bestand zwingend Handlungsbedarf für ein Verbrenner-Verbot von Dieselfahrzeugen in München, was sowohl der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als auch die Anwohner und Umweltverbände so sahen, nachdem die Staatsregierung, trotz Aufforderung und bereits verhängter Bußgelder, keinerlei Maßnahmen in die Wege leitete.
Es folgte eine Übertragung der Verantwortung auf die Stadt München, die mit der Fortschreibung des Luftreinhalteplans und der Ausarbeitung eines Stufenplans des Diesel Fahrverbots in München begann:
- Stufe 1: Euro 4/IV Diesel Fahrverbot oder schlechter
- Stufe 2: Euro 5/V Diesel Fahrverbot oder schlechter
- Stufe 3: Wegfall der Ausnahmen, bis auf besondere Härtefälle
Aufgrund der vorläufig prognostizierten Grenzwerteinhaltung für 2024 durch die Maßnahmenstufe 1 und der nur vorübergehend ausgesetzten Maßnahmenstufe 2 (die bei Erforderlichkeit einer Verschärfung der Maßnahmenstufe 1 In-Kraft-gesetzt wird), wird aktuell im Sinne der Verhältnismäßigkeit auf die Maßnahmenstufe 3 verzichtet.
Wie ist das Diesel Fahrverbot gesetzlich geregelt?
Kontrolliert wird das Diesel Fahrverbot in München durch polizeiliche Verkehrskontrollen im fließenden Verkehr und die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch kommunale Verkehrswachdienste. Zudem sind Aktionstage bzw. Aktionswochen zur Kontrolle der Zufahrtsberechtigungen in die Umweltzone vorgesehen. Im Zuge der Vergabe von Anwohner-Parklizenzen werden ferner die Abgasnorm für das Diesel Fahrverbot in München geprüft.
Wer gegen das Diesel Fahrverbot in München verstößt, muss mit einem aktuellen Bußgeld von 100 € rechnen. Bei Missachtung der Vorschrift fallen rund 128,50 € an. Bislang werden keine Punkte in Flensburg verhängt.
Die achte Fortschreibung des Luftreinhalteplans München gilt seit dem 11. Januar 2023 und legt die stufenweise Einführung eines Diesel Fahrverbots in München fest. Die erweiterte Umweltzone Münchens um den Mittleren Ring herum ist damit rechtsverbindlich. Ziel ist die zeitnahe Einhaltung des Jahresmittelgrenzwerts von 40 µg/m³ Stickstoffdioxid (NO2)
Sofern die Stickstoffdioxidjahresgrenzwerte nicht an allen erfassten Streckenabschnitten eingehalten werden, tritt die nächste Stufe in Kraft. Die Grundlage dazu bildet ein fortlaufendes Monitoring. Die Entscheidung über das Euro 5/V Diesel Fahrverbot wurde auf voraussichtlich Mai 2024 verschoben, da eine Grenzwerteinhaltung im Jahr 2024 prognostiziert wird. Eine positive Auswirkung des Diesel Fahrverbots in München belegen bereits erste Messergebnisse aus Februar bis Mai 2023. Weitere fachgutachterliche Untersuchung von 2024 bis 2026 folgen. Jede Verschärfung des Diesel Fahrverbots in München müssen dem Sinne der Verhältnismäßigkeit entsprechen.
Gut zu wissen:
Wie finde ich heraus, welche Euronorm mein Auto hat? Dazu reicht bereits ein Blick in den Fahrzeugschein. Schauen Sie dazu unter Punkt 14 der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Gilt das Diesel Fahrverbot auch bei grüner Umweltplakette?
Ausgenommen vom Diesel Fahrverbot in München sind Fahrzeuge mit Euro-6-Motoren wie Benziner oder weitere Antriebsarten nebst grüner Plakette. Betroffen vom Diesel Fahrverbot sind damit insbesondere verbaute Motoren der Norm Euro 3 und Euro 4. Euro 5 ist aktuell nicht vom Fahrverbot betroffen, da Stufe 2 ausgesetzt wurde. Die Innenstadt und die erweitere Umweltzone um den Mittleren Ring dürfen demnach Fahrzeuge mit der Umweltplakette in Grün trotz Diesel Fahrverbot befahren.
Achtung: Die Umweltplakette mit der Ziffer 4 ist nicht gleichzusetzen mit der Abgasnorm. Es gibt die Grüne Umweltplakette für neuere Dieselfahrzeuge der Abgasnorm 6/VI mit der Ziffer 4, die dennoch vom Diesel Fahrverbot in München ausgenommen ist.
Kann ich mein Fahrzeug nachrüsten und dem Diesel Fahrverbot entgehen?
Mittels des Einbaus eines Stickoxid-Minderungssystems mit hoher Minderungsleistung, besteht die Möglichkeit, die Emissionswerte von weniger als 270 Milligramm Stickoxid je Kilometer Fahrt einzuhalten. Nach § 47 Absatz 4a Satz 2 Nummer 2 BImSchG sind dann auch Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4/IV oder eventuell Euro 5/V vom Diesel Fahrverbot in München befreit. Nähere Informationen zur Pkw-Umrüstung geben Hersteller.
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