Mit dem Auto in den Urlaub zu fahren ist praktisch und es macht Spaß. Im Gegensatz zur Reise mit dem Flugzeug müssen Sie sich im Auto meist auch nicht mit dem Gepäck einschränken. So landet auch schnell einiges vom geliebten Hab und Gut im Kofferraum. Und meistens kommt während der Reise noch einiges hinzu. Vollbepackt mit Ihrem Gepäck und ein paar tollen Einkäufen und Mitbringseln machen Sie dann Halt an einer Autobahnraststätte, um einen Kaffee zu trinken. Und dann passiert es: Während der kurzen Pause wird Ihr Auto aufgebrochen und komplett ausgeräumt, sogar das Autoradio und das Smartphone sind weg. Das ist mehr als ärgerlich. Wenn der erste Schreck erst mal verdaut ist, fragen Sie sich wahrscheinlich, ob in diesem Fall Ihre Kfz-Versicherung einspringt. Werden Ihnen die geklauten Sachen vom Versicherer ersetzt?
Was ist beim Autoeinbruch versichert?
Ihr Auto und die dort mitversicherten „fahrzeugtypischen“ Teile, wie das Autoradio, sind in der Teilkasko-Versicherung gegen Diebstahl und Einbruch versichert. Dafür müssen Sie jedoch alle möglichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben: Auto abschließen und Fenster schließen, Lenkradsperre einrasten und das Handschuhfach abschließen. Das gilt auch, wenn der Wagen nur kurz verlassen wird! Sonst kann Ihnen ein grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden. Dann greift im schlechtesten Fall der Versicherungsschutz nicht.
Was ist bei Autoeinbruch nicht versichert?
Nicht alle Gegenstände im Auto sind mitversichert. Daher sollten Sie insbesondere beim Abschluss genau die Versicherungspolice durchlesen. Dort sind alle Details zu den versicherten Gegenständen und Zubehörteilen vermerkt. Versichert sind in der Regel das Autoradio oder das fest integrierte Navi. Jedes weitere Autozubehör, wie zum Beispiel mobile Navigationsgeräte, Fotoapparate, Smartphones, sonstiges Gepäck und Einkäufe, sind nicht mitversichert. Sie sollten diese Gegenstände also niemals offen im Auto liegen lassen.
Wie kann ich mein Reisegepäck versichern?
Am besten schließen Sie eine Hausratversicherung ab. Damit können Urlauber beruhigt in die Ferien fahren, denn das Reisegepäck zählt in der Regel auch zum Hausrat. Die Alternative ist eine Reisegepäckversicherung. Sie müssen aber auch dann achtsam sein und Ihr Gepäck nicht offen herumliegen lassen. Verstauen Sie es so, dass es nicht offen sichtbar für potenzielle Diebe herumliegt.
Als Faustregel gilt: Autodiebe und -einbrecher arbeiten selten auf gut Glück. Es sind Profis, die ganz genau wissen, welche Autos leicht zu knacken sind oder ob eine Alarmanlage eingebaut ist. Auf jeden Fall sollten Sie vermeiden, Gegenstände offen im Fahrzeug liegen zu lassen – egal ob das Auto auf einer Raststätte steht oder vor der eigenen Haustür. So bringen Sie Diebe gar nicht erst auf die Spur.