Neue oder gebrauchte Autos im EU-Ausland zu kaufen, ist heutzutage sehr beliebt. Kein Wunder, je nach Fahrzeug lässt sich dabei einiges sparen. Lange Zeit war es aber ein schwieriges Unterfangen, die Fahrzeuge zuzulassen. Unterschiedliche Regeln in den EU-Ländern sorgten für Verwirrung. Um dieses Prozedere zu vereinfachen, wurde das CoC-Zertifikat 2005 von der Europäischen Union eingeführt. Hier gibt es alle Infos dazu im Überblick.
Was sind CoC-Papiere?
CoC steht für „Certificate of Conformity”, also übersetzt Konformitätsbescheinigung. Deutsche CoC-Dokumente werden oft mit „EG-Übereinstimmungsbescheinigung“ überschrieben. Andere Bezeichnungen sind auch: Konformitätszertifikat, Übereinstimmungsbescheinigung oder EWG-Übereinstimmungsbescheinigung. Durch ein CoC wird nachgewiesen, dass ein Fahrzeug bestimmten EU-Normen entspricht und für den Betrieb innerhalb der EU geeignet ist. In den CoC-Papieren fürs Auto sind alle Daten aufgelistet, die für die Zulassung notwendig sind. Auch für die Erlaubnis zur Herstellung von Autos (EU-Typengenehmigung, Typengenehmigung oder Typgenehmigung) sind der Prüfstelle CoC-Papiere vorzulegen.
Die CoC-Bescheinigung wurde eingeführt, um die vielen verschiedenen Zertifikate innerhalb der EU zu ersetzen, die für An- und Verkauf sowie die Zulassung notwendig waren. CoC-Dokumente sind also eine einheitliche Zertifizierung innerhalb der EU.
CoC-Papiere: Nicht nur für Autos
Nicht nur für Autos gibt es CoC-Papiere, sondern auch für Krafträder oder Anhänger. Aber auch in anderen Bereichen sind sie üblich, beispielsweise für Medikamente.
Wofür braucht man CoC-Papiere?
CoC-Papiere werden benötigt, wenn
- ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land in die EU importiert wird.
- ein Fahrzeug innerhalb der EU verkauft oder zugelassen wird.
Hinweis: Wollen Sie hingegen ein Fahrzeug innerhalb Deutschlands verkaufen oder zulassen, reichen dafür die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, früher als Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bezeichnet, aus.
Für diese Fälle werden CoC-Papiere benötigt
CoC-Papiere beantragen: Wie bekommt man ein CoC-Zertifikat?
Seit 2005 sind die Autohersteller dafür verantwortlich, dass jeder Neuwagen CoC-Papiere erhält. Sollten Fahrzeughalter diese Papiere für ältere Fahrzeug nicht haben, können sie diese beim Hersteller beantragen. Das funktioniert in der Regel unkompliziert, wenn das Fahrzeug innerhalb der EU gekauft wurde.
Hinweis:
Wenn Sie nachträglich ein CoC beantragen, ist dieses kostenpflichtig. Die Kosten für die Ausstellung der CoC-Papiere belaufen sich normalerweise je nach Fahrzeughersteller auf circa 60 bis 200 Euro.
Zulassung ohne CoC-Papiere
Für manche Fahrzeuge wurden keine CoC-Zertifikate ausgestellt. Beispielsweise für ältere Fahrzeuge, die vor der Einführung der EU-Regelung gebaut wurden. Zudem haben auch Fahrzeuge, die nicht für den europäischen Markt hergestellt wurden, keine EU-Typgenehmigung, also auch kein CoC. Das ist zum Beispiel bei Fahrzeugen der Fall, die für den asiatischen oder amerikanischen Markt hergestellt wurden. Gleiches gilt meistens auch für umgerüstete Fahrzeuge.
Falls Sie ein Fahrzeug ohne CoC-Papiere zulassen wollen, brauchen Sie einen Ersatz für die CoC-Dokumente, die belegen, dass das Fahrzeug den EU-Richtlinien entspricht. Als Ersatz dient in diesem Fall ein Gutachten durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Ohne dieses Gutachten ist eine Zulassung oder ein Verkauf in der EU nicht möglich.
Tipp:
Entsprechende Gutachten erhalten Sie beim TÜV oder der DEKRA. Falls Sie für Ihr Fahrzeug prinzipiell beim Hersteller CoC-Papiere beantragen könnten, sollten Sie trotzdem bei einer entsprechenden Stelle nachfragen, wie viel ein Gutachten kostet. In manchen Fällen ist ein Gutachten günstiger als die Ausstellung der CoC-Bescheinigung. Außerdem enthält ein solches Gutachten automatisch die Haupt- und Abgasuntersuchung, kurz HU und AU, deren Kosten Sie sich dann sparen können.
In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kurz StVZO, ist diesbezüglich geregelt, dass das Gutachten „die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten [muss], der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist“ (§21 StVZO).
Coc-Zertifikat beantragen: Diese Möglichkeiten gibt es
Was steht in der CoC-Bescheinigung?
In den CoC-Papieren stehen grundsätzlich die gleichen Informationen wie in den Zulassungsbescheinigungen I und II, jedoch behandeln sie etwas ausführlicher die technischen Merkmale des Fahrzeugs. Dokumentiert sind unter anderem:
- Fabrikat und Typbezeichnung
- Maße und Gewicht des Fahrzeugs
- Reifengröße
- Hubraum des Motors
- Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
- CO2-Werte
- Geräuschpegel
- Angaben zum Kraftstoffverbrauch
Die Angaben im CoC-Zertifikat weisen zum einen nach, dass das Fahrzeug bestimmte Grenzwerte, die in der EU vorgegeben sind, nicht überschreitet. Dazu gehören beispielsweise Grenzwerte für Abgase und Lärm. Zum anderen enthält das CoC-Dokument auch wichtige Informationen für den Käufer des Fahrzeugs, zum Beispiel die Reifengröße oder den benötigten Kraftstoff. Die entsprechende Zulassungsstelle erkennt durch das CoC auf einen Blick, ob das Fahrzeug den Regeln für den Betrieb innerhalb der EU entspricht.
Müssen CoC-Papiere im Auto liegen?
Die CoC-Bescheinigung müssen Sie – anders als die Zulassungsbescheinigung I, früher Fahrzeugschein genannt – nicht im Auto mitführen.
In der EU gekauftes Fahrzeug zulassen: Was wird benötigt?
Für die Zulassung des Fahrzeugs bei einer Zulassungsstelle in der EU muss Folgendes vorgelegt werden:
- Die CoC-Papiere: Diese bestätigen, dass das Fahrzeug den EU-Richtlinien entspricht. Ersatzweise muss ein entsprechendes Gutachten vorgelegt werden.
- Personalausweis des Fahrzeughalters: Es kann auch eine andere Person mit der Zulassung beauftragt werden. Dann benötigt diese aber eine Vollmacht, eine Kopie des Personalausweises des Fahrzeughalters sowie ein eigenes Ausweisdokument.
- Zulassungsbescheinigungen I und II, früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief: Damit wird belegt, dass das Fahrzeug der Person gehört, die es anmeldet.
- Ausländische Fahrzeugpapiere, falls vorhanden.
- Elektronische Versicherungsnummer, kurz eVB-Nummer: Die eVB-Nummer erhalten Fahrzeughalter von ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Mit dieser wird nachgewiesen, dass eine Versicherung für das Auto abgeschlossen wurde.
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer, damit diese vom Bankkonto abgebucht werden kann.
- Nachweis über die aktuelle Hauptuntersuchung: Falls statt der CoC-Papiere ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde, wird dieser Nachweis nicht benötigt.
- Kennzeichen: Die Kennzeichen können normalerweise vor Ort bei der Zulassungsstelle erstellt werden. Falls Wunschkennzeichen reserviert wurden, sollte die (Online-)Reservierungsbestätigung mitgebracht werden.
- Für Firmenfahrzeuge: Gewerbeanmeldung sowie Handelsregisterauszug, falls vorhanden.
Die CoC-Bescheinigung müssen Sie nicht im Auto mitführen
Tipp:
Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen, stellen Sie sicher, dass Sie die CoC-Papiere erhalten haben. Bestehen Sie auch bei einem Gebrauchtwagenkauf darauf, dass der Verkäufer Ihnen das CoC aushändigt. Denn wenn Sie die Dokumente nachträglich beschaffen müssen, müssen Sie für die Kosten aufkommen.
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