Die Beschäftigung mit dem eigenen Tod schreckt viele ab. Aber Verdrängung hilft hier nicht. Es ist wichtig, einige Dinge im Vorfeld zu regeln, um den Hinterbliebenen viel bürokratischen Aufwand zu ersparen. Gleichzeitig verschaffen Sie Ihren Lieben so ausreichend Raum, um zu trauern. Wie mit einer Risikolebensversicherung die Angehörigen abgesichert werden können und welche Checklisten vor dem Tod abgearbeitet werden sollten, erfahren Sie hier.
Das ist für die Absicherung der Hinterbliebenen wichtig
Um sicherzustellen, dass im Pflege- oder Todesfall nahestehende Personen Zugang zum Erbe erhalten, sind einige Vorkehrungen notwendig. Dazu gehören die folgenden Punkte:
- Vorsorgevollmacht erteilen
Die Vorsorgevollmacht springt dann ein, wenn jemand ein Pflegefall wird und die eigenen Finanzen sowie rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Sie ist damit eine wichtige Ergänzung zur Betreuungsvollmacht. Die Vorsorgevollmacht ist umfassender als eine einfache Bankvollmacht und berechtigt die ausgewählte Person, Bank- und Rechtsgeschäfte für den Betroffenen zu regeln. Auch über die Unterbringung in einem Pflegeheim darf damit entschieden werden.
Hinweis: Es kommt immer wieder vor, dass Banken und Sparkassen die Vorsorgevollmacht nicht akzeptieren, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Bevollmächtigte müssen auf Anforderung die Original-Vollmachtsurkunde vorzeigen. Wenn diese vorliegt, dürfen die Finanzinstitute die Ausführung von Aufträgen nicht ablehnen.
- Generalvollmacht erteilen
Die Generalvollmacht ist ein umfassendes Dokument, denn sie überträgt der ausgewählten Person Zugriff auf alle Vermögenswerte und den Nachlass. Wenn nach dem Tod einige Zeit vergangen ist, kann diese Person den letzten Willen der oder des Verstorbenen durchsetzen. Um Überraschungen zu vermeiden, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass diese Art von Vollmacht erst mit dem Todesfall wirksam wird.
Wichtig: Für Vollmachten ist die notarielle Beglaubigung nicht zwingend nötig, allerdings wird sie empfohlen, um vor Gericht anerkannt zu werden.
- Testament aufsetzen
Eines der wichtigsten Dokumente überhaupt regelt, was nach dem Ableben mit dem Besitz der verstorbenen Person geschehen soll. Das Testament muss in einer vorgegebenen Form verfasst sein, um wirksam zu werden. Zudem sollte es am besten beim Notar oder Nachlassgericht hinterlegt werden. Falls kein Testament aufgesetzt wird, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese sieht vor, dass der Nachlass gemeinschaftlich den Erben zufällt, also zum Beispiel Kindern, dem Ehepartner oder Geschwistern. Insbesondere wenn nicht nur bewegliches Vermögen, sondern auch Immobilien vererbt werden sollen, führt dieser Umstand häufig zu Streit. Vermieden werden kann dies, indem die Aufteilung klar im Testament formuliert ist.
Anrecht auf Pflichtteil: Auch wenn Ehepartner, Kinder und Eltern per Testament vom Erbe ausgeschlossen wurden, können sie ihren Pflichtteil einfordern. Dieser entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
- Risikolebensversicherung abschließen
Eine Sterbegeldversicherung kann die Kosten für die Beisetzung in den meisten Fällen nur teilweise abdecken. Um die Liebsten auch über diese Summe hinaus finanziell abzusichern, bietet sich eine Risikolebensversicherung an. Sie ist beispielsweise geeignet, wenn während der Laufzeit noch ein Immobilienkredit abbezahlt oder durch den Tod der versicherten Person das Haupteinkommen wegbricht. Mit ihrem flexibel anpassbaren Verlauf und ihren niedrigen Beiträgen bietet diese Art der Versicherung ein zusätzliches Netz, das Angehörige im Todesfall finanziell auffängt.
Zentraler Ort für Unterlagen: Sammeln Sie alle wichtigen Dokumente wie Geburts- und Heiratsurkunde, Vertragsunterlagen sowie Passwörter in einer Mappe oder weisen Sie in dieser Mappe zumindest auf den Aufbewahrungsort einzelner Dinge hin.
Was sollte vor dem Tod geregelt sein?
Ob durch Demenz, einen Schlaganfall oder einen schweren Unfall: Wer zum Pflegefall wird, kann möglicherweise nicht mehr über sich selbst bestimmen. Dann ist es gut, wenn im Voraus festgelegt wurde, wie die Vorstellung von einem Leben in diesem Fall aussieht. Damit wird den Angehörigen einige Last von den Schultern genommen.
Checkliste vor dem Tod: Medizinische Vorsorge
- Betreuungsvollmacht
Mit diesem Dokument wird festgelegt, wer Entscheidungen rund um die Betreuung fällen darf, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Laut § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) tritt sie nur dann in Kraft, wenn tatsächlich der Pflegefall vorliegt – vorher ist sie wirkungslos. Die Betreuungsvollmachtverfügung ermöglicht es, selbstbestimmt zu entscheiden, wer die Angelegenheiten regelt und vor allem, wer die Betreuung übernimmt, wenn man nicht mehr für sich selbst sorgen kann. Pflegeheim oder Betreuung zu Hause? Wer soll auf keinen Fall die Pflege übernehmen dürfen? All diese Fragen können im Vorfeld geklärt werden.
- Patientenverfügung
Sie ist vor allem dann entscheidend, wenn eine lebensbedrohliche Situation mit Krankenhausaufenthalt vorliegt. Es kann vorab festlegt werden, welche medizinischen Behandlungen gewünscht sind und welche nicht. Auch ob und bis wann die behandelnden Ärzte lebenserhaltende Maßnahmen ergreifen sollen oder nicht, kann mit einer Patientenverfügung entschieden werden. Andernfalls müssen sich die behandelnden Ärzte an die gesetzlichen Vorschriften halten.
- Organspendeausweis
Über eine mögliche Organspende lohnt es sich im Vorfeld ebenfalls nachzudenken. In Deutschland gilt derzeit die sogenannte Entscheidungslösung – das bedeutet, dass ausdrücklich zugestimmt werden muss, wenn eine Spende erlaubt ist. Ansonsten dürfen Ärzte die Organe eines Verstorbenen keinesfalls entnehmen und transplantieren. Mit einem Organspendeausweis kann sichergegangen werden, dass gesunde Organe nach dem Tod anderen zugutekommen. Falls einzelne Organe ausgeschlossen werden sollen, ist das ebenfalls möglich.
Hier finden Sie wichtige Formulare: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt auf seiner Internetseite Formulare zur Vorsorgevollmacht sowie zur Betreuungs- und Patientenverfügung bereit. Einen Organspendeausweis können Sie beispielsweise beim Bundesgesundheitsministerium herunterladen.
Checkliste vor dem Tod: Organisatorische Vorsorge
- Bestattung
Ähnlich unangenehm wie der Gedanke an den eigenen Tod, ist für viele der an die eigene Bestattung. Dennoch sollte man sich auch damit befassen, denn die Beerdigung wird für Angehörige nicht nur eine emotionale, sondern auch eine finanzielle Belastung. Daher ist es sinnvoll, im Testament eine feste Summe festzulegen, die dafür verwendet werden soll. Auch individuelle Wünsche zum konkreten Ablauf – etwa der Bestattungsart – können so festgehalten werden.
Checkliste im Todesfall
Ist der Todesfall eingetreten, müssen die Hinterbliebenen etliches organisieren – einiges davon ist an gesetzliche vorgeschriebene Fristen gebunden, wie etwa:
- Den Totenschein ausstellen zu lassen
- Den Verstorbenen abholen zu lassen
- Angehörige, Vertraute und den Arbeitgeber zu informieren
- Die Sterbeurkunde zu beantragen
Darüber hinaus müssen Krankenkasse und Pflegeversicherung informiert und vorhandene Verträge gekündigt werden.
Fazit: Wichtige Angelegenheiten vor dem Tod klar zu regeln, erleichtert die Situation für die Hinterbliebenen immens. Denn wenn ein geliebter Mensch durch ein Unglück oder eine Krankheit zum Pflegefall wird oder stirbt, kommen auf die Angehörigen nicht nur organisatorische Aufgaben zu, sondern es stehen auch schwierige Entscheidungen an. Mit einigen Vorsorgemaßnahmen, wie der Erteilung von Vollmachten und dem Verfassen eines Testaments, können Sie und Ihre Lieben entspannter in die Zukunft blicken.
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