Ob Sie Ihr erstes Auto versichern wollen oder ob Sie über einen Wechsel der bestehenden Versicherung nachdenken – bei der Wahl Ihrer nächsten Autoversicherung ist Vorsicht geboten. Ein niedriger Beitrag ist nicht alles. Am Ende sind die Leistungen entscheidend. Im Ernstfall möchten Sie gut abgesichert sein, damit alle erdenklichen Kosten vom Kfz-Versicherer getragen werden.
Aber die Auswahl an Kfz-Versicherungstarifen ist groß. Hinzu kommen unzählige Tarifoptionen, die die Entscheidung für eine bestimmte Autoversicherung nicht erleichtern. Im heutigen Beitrag stellen wir eine Checkliste bereit, die entscheidende Risiken in den Policen zusammenträgt und nützliche Tipps für Zusatzleistungen gibt. So finden auch Sie Ihren passenden Versicherungsschutz.
Angepasste Deckungssummen – Diese Summen sind in der Autoversicherung empfehlenswert
Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung betragen bei Personenschäden 7,5 Millionen Euro, bei Sachschäden 1.22 Millionen Euro und bei Vermögensschäden 50.000 Euro.
Empfehlenswert sind Deckungssummen von 100 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie 8 Millionen Euro bei Vermögensschäden. So ist eine solide Absicherung gewährleistet, auf die Sie auch in Extremfällen zählen können. Der zumeist geringe Aufpreis auf den Beitrag für die erhöhten Deckungssummen ist gut investiert.
Grobe Fahrlässigkeit – kleine Klausel, große Wirkung
Oft steht folgende Klausel unter der Zwischenzeile „Grobe Fahrlässigkeit“ im Kleingedruckten des Vertrages. Dort heißt es: „Wir verzichten auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens.“ Damit erklärt der Versicherer, dass er nicht mit dem Kunden verhandelt, ob er fahrlässig oder grob fahrlässig einen Schaden verursacht hat.
Auch in Fällen grober Fahrlässigkeit leistet der Versicherer die volle Entschädigung. Wenn diese Klausel nicht enthalten ist und der Unfallverursacher fahrlässig gehandelt hat, kann die Versicherung eventuelle Zahlungen vollständig verweigern oder sie übernimmt nur anteilig die Kosten.
Die Verzichtsklausel greift in der Teilkasko- und Vollkasko-Versicherung. Die Haftpflichtversicherung hingegen muss bei einem Unfall zahlen, auch wenn grobe Fahrlässigkeit die Ursache ist. Sie übernimmt aber nur den Schaden des Geschädigten. Der Versicherer kann anschließend den Unfallverursacher in Regress nehmen.
Werkstattbindung – Möglichkeit auf rabattierte Beiträge in der Autoversicherung
Wer sich für einen Tarif mit Werkstattbindung entscheidet, profitiert beim Versicherungsbeitrag. Im Gegenzug wird das Fahrzeug im Schadensfall verpflichtend in einer Vertragswerkstatt des Versicherers repariert.
Zum Service der Werkstattbindung gehören oft auch Vergünstigungen für den Abtransport des Fahrzeugs vom Unfallort und die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs. Achten Sie auf ein gut ausgebautes Werkstattnetz der Versicherung. Die Partnerwerkstätte sind meist TÜV geprüft.
Marderbiss – hier kommt es auch auf die Folgeschäden an
Marder können schwere Schäden an Ihrem Auto verursachen. Zündkabel, Schläuche sowie Dämmmatten sind am häufigsten betroffen. Die Kaskoversicherung deckt unmittelbare Tier- oder Marderbissschäden je nach Tarif bis zu einem gewissen Betrag oder sogar in unbegrenzter Höhe ab. Hohe Kosten entstehen jedoch vor allem durch die Folgeschäden eines Marderbisses. Achten Sie darauf, dass der Schutz Ihrer Police auch Folgeschäden einschließt.
GAP-Deckung – für Leasing-Fahrzeuge eine unerlässliche Leistung
Achten Sie bei Ihrer Autoversicherung für ein Leasingfahrzeug auf die GAP-Deckung. Die GAP-Deckung ersetzt im Schadensfall, z.B. bei Diebstahl oder Totalschaden des Autos, den Differenzbetrag zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem Ablösewert des Leasingunternehmens. Die GAP-Deckung ist meist Voraussetzung für den Vertragsabschluss bei Leasing.
Neupreisentschädigung – für Neuwagen empfehlenswert
Die Neupreisentschädigung (auch Neuwertentschädigung) ist ein Tarifbestandteil, der zur Absicherung von Neuwagen dient. Bei Totalschaden, Zerstörung oder Diebstahl erstattet die Autoversicherung nicht den Wiederbeschaffungswert, sondern den vollständigen Neupreis des Fahrzeugs.
Die Laufzeit sollte sich nach dem Fahrzeugwert richten und mindestens 12 Monate betragen. Sie ist oft an Auflagen geknüpft, etwa an das Alter des Fahrzeugs oder die Voraussetzung, dass der Versicherungsnehmer Ersteigentümer des Fahrzeugs ist.
Parallel zur Neupreisentschädigung bieten einige Versicherungen eine Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen an. Dabei erhält der Käufer nach einem Totalschaden den Kaufpreis statt des niedrigeren Wiederbeschaffungswertes erstattet. Die Laufzeit umfasst üblicherweise die ersten 12 Monate ab Kauf.
Schutzbrief – die Alternative zum Automobilclub
Im Falle einer Panne ist oft eine technische Unterstützung notwendig. Die meisten Kfz-Versicherer bieten einen Schutzbrief an, der genau dieses Risiko abdeckt. Ein Anruf genügt, damit der Versicherer einen Abschleppdienst kontaktiert. Üblicherweise gilt der Schutz auch im Ausland. Die Leistungen sind mit denen eines Automobilclubs vergleichbar, wobei die Kosten meist niedriger bemessen sind.
Verkehrsrechtsschutz – keine Angst vor rechtlichen Auseinandersetzungen
Manchmal lassen sich Streitigkeiten rund um das Kfz, wie z.B. die Klärung der Schuldfrage bei einem Unfall, nur vor Gericht klären. Jedoch kann der Gang vor Gericht äußerst kostspielig sein. Ein Verkehrsrechtsschutz deckt exakt dieses Risiko ab. Diesen können Sie als zusätzliche Police zu Ihrer Autoversicherung hinzubuchen.
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Das Wichtigste im Überblick
Sie ziehen einen Versicherungswechsel in Betracht? Auf diese Leistungen kommt es an:
- Die Deckungssumme kann gegen einen geringen Aufpreis angepasst werden, damit Sie im Schadensfall optimal abgesichert sind
- Bei einer Kasko-Versicherung sollte der Vertrag eine Verzichtklausel bei grober Fahrlässigkeit beinhalten
- Durch eine Werkstattbindung können Rabatte in den Beiträgen der Autoversicherung erzielt werden
- Die Versicherungspolice sollte Folgeschäden von Marderbissen einschließen
- Die GAP-Deckung ist für Leasing-Fahrzeuge eine unerlässliche Leistung
- Bei Neuwagen empfiehlt sich eine Neupreisentschädigung als Tarifoption
- Der Schutzbrief leistet zusätzlich Unterstützung bei Pannen
- Durch den Verkehrsrechtsschutz, eine zusätzliche Police zu einer Autoversicherung, werden Gerichtskosten abgedeckt