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Bußgeldkatalog 2025: Alle Infos im Überblick

4 MinZu schnell gefahren, falsch geparkt, Rettungsgasse nicht gebildet – das sind die Strafen für Verstöße im Straßenverkehr laut aktuellem Bußgeldkatalog 2025.

Eine Hand steckt einen Strafzettel an ein Auto

Wer im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begeht oder gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, muss Bußgeld zahlen. Seit dem 9. November 2021 müssen Autofahrer für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung deutlich tiefer in die Tasche greifen. Das Bußgeld wird jährlich angepasst und pünktlich zum neuen Jahr wird ein neuer Bußgeldkatalog veröffentlicht. Hier sind die wichtigsten Infos zum Bußgeldkatalog 2025.

Seit wann ist der neue Bußgeldkatalog gültig?

Nachdem der Bundesrat am 8. Oktober 2021 die Änderungen der Bußgeldkatalog-Verordnung beschlossen hatte, wurden diese am 19. Oktober im Bundesgesetzblatt verkündet. Drei Wochen später, am 9. November 2021 traten diese Aktualisierungen in Kraft. Seither gelten teils deutlich höhere Bußgelder.

Kurzüberblick: Das hat sich 2025 im Vergleich zum Vorjahr geändert

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen werden stärker geahndet und es gibt schneller Punkte in Flensburg. Bei starken Überschreitungen droht auch ein Fahrverbot.
  • Beim Überfahren einer roten Ampel gibt es jetzt grundsätzlich Punkte. Außerdem droht auch eher ein Fahrverbot.
  • Abstandsverstöße werden jetzt teuer. Das Bußgeld beträgt mindestens 75 Euro, wenn bei einer Geschwindigkeit ab 80 km/h weniger als ein Viertel des Tachowertes in Metern nicht eingehalten wurde. Bußgelder steigen bei schweren Abstandsverstößen und es drohen 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Bußgeldkatalog 2025: Diese Regelungen gelten

Wer zu schnell fährt, muss nach dem neuen Bußgeldkatalog tief in die Tasche greifen und riskiert auch schneller Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Auch Versäumnisse beim Bilden von Rettungsgassen sowie im Zusammenhang mit Rechtsabbiegemanövern von Lkw werden seitdem strenger geahndet, um die Verkehrssicherheit aller zu verbessern. Zusätzlich gelten zum Beispiel folgende Regelungen:

  • Beim Überschreiten der gültigen Höchstgeschwindigkeit werden bis 10 km/h Überschreitung 20 Euro fällig. Bei 11-15 km/h sind es schon 40 Euro und bei 16-20 km/h 60 Euro. Wer noch schneller fährt, dem drohen neben höheren Bußgeldern je nach Geschwindigkeit auch noch 1-2 Punkte in Flensburg.
  • Rettungsgassen sind bei einem Unfall lebenswichtig. Fahrer, die diese nicht bilden, riskieren das Leben anderer und 1 Monat Fahrverbot. Zusätzlich kommen 2 Punkte in Flensburg und 200 Euro Bußgeld obendrauf.
  • Auch das unerlaubte Befahren und nutzen einer Rettungsgasse wird geahndet. Wer unerlaubt darauf fährt, muss 240 Euro Bußgeld zahlen und bekommt zwei Punkte in Flensburg. Bei Behinderung bzw. Gefährdung steigt das Bußgeld jeweils auf 280 euro bzw. 300 Euro an.
  • Lkw dürfen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Bei einem Verstoß ist neben einem Punkt auch ein Bußgeld von 70 Euro fällig.
  • Das Befahren von Gehwegen kostet inzwischen mindestens 55 Euro. Kommt es dabei zur Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer kostet es schon 70 Euro, bei Gefährdung 80 Euro und bei Unfall 100 Euro.
  • Das Verursachen von unnötigem Lärm, Abgasverursachung und Hin- und Herfahren kostet inzwischen bis zu 100 Euro Bußgeld. Das sogenannte Auto-Posing soll mit dieser Maßnahme eingedämmt werden.

Aktueller Bußgeldkatalog: Regeln für das Halten und Parken

Um die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr zu erhöhen, sind die Buß- und Verwarngelder für Halt- und Parkverstöße inzwischen deutlich im Portemonnaie zu spüren. Für 2025 wurden diese an vielen Stellen noch einmal erhöht.

  • Die Strafen für Parken auf Geh- und Radwegen liegen jetzt bei mindestens 78,50 Euro. Kommt dabei Gefährdung oder gar Sachbeschädigung hinzu, steigen die Bußgelder auf 98,50 Euro bzw. 118,50 Euro.
  • Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz kostet inzwischen 83,50 Euro. Das Parken ist Menschen mit dem entsprechenden blauen Parkausweis vorbehalten, denn diese brauchen zum Beispiel die vermehrte Parkplatzbreite beim Aussteigen.
  • Für das Parken in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten werden ebenfalls 83,50 fällig. Wer dabei noch Rettungsfahrzeuge behindert riskiert das Leben anderer und bekommt einen Punkt in Flensburg und ein höheres Bußgeld von 128,50 Euro.
  • Rechtswidriges Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen im Bereich einer scharfen Kurve kostet jetzt bis zu 63,50 Euro.
  • Das Bußgeld für Parken im Schienenraum wurde auf bis zu 98,50 Euro erhöht.
  • Halt- oder Parkverstöße auf Bussonderstreifen und im Haltestellenbereich kosten jetzt zwischen 83,50 Euro bis 128,50 Euro Bußgeld.
  • (..) Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für Elektro- und Carsharing-Fahrzeuge wird mit einem Verwarngeld von 83,50 Euro sanktioniert.

Ab wann droht ein Fahrverbot laut aktuellem Bußgeldkatalog?

Fahrverbote können für verschiedene Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung verhängt werden. In der Regel werden Verstöße mit zwei Punkten in Flensburg immer auch mit Fahrverbot geahndet. Ein Bußgeld kommt dann noch hinzu. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen droht ein Fahrverbot allerdings oft schon mit einem Punkt. Das Auto muss außerdem bei folgenden Vergehen stehen gelassen werden:

  • Grundsätzlich wird Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss – die Promillegrenze beträgt 0,5 – mit einem Fahrverbot belegt. In diesem Fall müssen Autofahrende mit einem ein bis drei Monate dauernden Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Das galt bereits im bisherigen Bußgeldkatalog. Zusätzlich drohen hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg.
  • Für Geschwindigkeitsübertretungen von 41 km/h und mehr nach Abzug der Toleranz außerorts und ab 31 km/h innerorts ist mindestens ein Monat Fahrverbot fällig.
  • Noch höhere Übertretungen des Tempolimits können mit zwei bis drei Monaten Fahrverbot geahndet werden. Zudem wird das Konto in Flensburg um zwei Punkte erhöht.
  • Wer eine rote Ampel überfährt und damit eine Sachbeschädigung oder Gefährdung des Verkehrs verursacht, wird ebenfalls mit einem Monat Fahrverbot, zwei Punkten in Flensburg und einem Bußgeld von über 200 Euro bestraft.
  • Darüber hinaus kann die Teilnahme an illegalen Autorennen laut Bußgeldkatalog neben einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe zudem mit einem Fahrverbot und 3 Punkten geahndet werden.
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Was ist der Unterschied zwischen Buß- und Verwarngeld im Bußgeldkatalog?

Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde verwarnen und ein Verwarngeld von 5 bis 55 Euro erheben. Ab 60 Euro wird von Bußgeld gesprochen. Eine Verwarnung kann auch ohne Verwarngeld erteilt werden.

Haben Punkte in Flensburg Auswirkungen auf den Versicherungsschutz?

Einige Autoversicherer erfragen im Rahmen der Antragsprüfung den Punktestand im Flensburger Fahreignungsregister – umgangssprachlich auch Verkehrssünderkartei genannt. Damit lassen sich Rückschlüsse auf das Risikoprofil des jeweiligen Fahrers ziehen.

Bei einem entsprechend hohen Punktestand ist es möglich, dass sich Anbieter für eine Teilablehnung aussprechen, etwa keine Vollkaskoversicherung anbieten bzw. die Versicherungsprämie anheben. Die Ablehnung einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist aus diesem Grund aber nicht möglich.

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