Nie mehr in eine Radarfalle fahren, weil man immer rechtzeitig gewarnt wird? Das ist der Traum vieler Autofahrer. Dieser Traum scheitert allerdings an der Straßenverkehrsordnung. Denn in Deutschland sind Blitzerwarner und Blitzer-Apps verboten. Welche Strafen Ihnen drohen, wenn Sie mit einem Radarwarner erwischt werden, wie Sie sich legal über Blitzer informieren können und was die Polizei bei einer Kontrolle verlangen darf, lesen Sie hier.
Sind Blitzer-Apps verboten?
Radarwarner und Blitzer-Apps sind in Deutschland während der Fahrt verboten. Die Blitzer-Warnfunktion in einem Navigationssystem oder eine Blitzer-App im Smartphone darf während der Autofahrt nicht genutzt werden. So ist es in § 23 Abs. 1 c der Straßenverkehrsordnung (STVO) geregelt. Dort heißt es:
Allerdings gilt: Die Installation einer entsprechenden App oder der Besitz eines Navigationsgeräts, das eine Warnfunktion hat, ist nicht verboten – nur deren Nutzung während der Fahrt. Die App darf also während der Fahrt nicht laufen und eine Zusatzfunktion im Navigationsgerät muss ausgeschaltet sein.
Blitzerwarner: Welche Strafe droht?
Autofahrer, die gegen das Verbot verstoßen, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Ihnen droht ein Bußgeld von 75 Euro und 1 Punkt im Fahreignungsregister.
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Blitzerwarnung im Auto: Was darf die Polizei?
Kann die Polizei bei einer Verkehrskontrolle erkennen, dass die Blitzer-App aktiv ist, müssen Autofahrer mit einem Bußgeld und 1 Punkt rechnen. Hat die Polizei dagegen nur den vagen Verdacht, dass ein Blitzerwarner verwendet wird, darf sie nicht einfach das Smartphone beschlagnahmen oder durchsuchen. Sie dürfen also die Herausgabe verweigern, wenn die Polizei Sie dazu auffordert.
Jedoch gilt auch: Wenn die Polizei einen begründeten Verdacht hat und Beweismittel auf dem Handy vermutet, darf sie es in der Regel kontrollieren. Was die Polizei im konkreten Fall darf und was nicht, muss aber immer im Einzelfall entschieden werden. Oft muss dabei auch mit einbezogen werden, ob „Gefahr im Verzug“ war.
Was bei einer Polizeikontrolle alles erlaubt ist und was nicht, können Sie in unserem Ratgeber-Artikel zum Thema Allgemeine Verkehrskontrolle nachlesen.
Radarwarner: Welche Mittel sind erlaubt?
Auch, wenn Blitzer-Apps nicht legal sind, gibt es durchaus Wege, wie sich Autofahrer über Radarfallen informieren können:
- Radio: Radarwarnungen über das Radioprogramm sind erlaubt.
- Information vor Fahrtantritt: Vor der Fahrt dürfen sich Autofahrer mit Blitzer-Apps und anderen Geräten über Blitzer auf der Strecke informieren. Außerdem dürfen Sie die Fahrt unterbrechen und zum Beispiel auf einem Parkplatz auf der App nachsehen.
- Gegenseitige Warnung: Autofahrer dürfen sich gegenseitig mit Handzeichen oder Schildern auf Radarfallen aufmerksam machen. Die gängige Praxis, mit der Lichthupe vor einer Radarfalle oder Polizeikontrolle zu warnen, ist allerdings nicht erlaubt.
- Social Media und WhatsApp: Auch Facebook- oder WhatsApp-Gruppen mit dem Zweck, vor Radarfallen, Blitzern und Staus zu warnen, sind nicht verboten, solange Autofahrer nicht gegen das Handyverbot am Steuer verstoßen.
Lange war nicht klar, ob Beifahrer während der Fahrt eine Blitzer-App nutzen und den Fahrer warnen dürfen, da es noch keine richterliche Entscheidung dazu gab. Doch diese Unklarheit wurde vor Kurzem durch das Oberlandesgericht Karlsruhe beseitigt: In seinem Urteil (Az: 2 Orbs 35 Ss 9/23) entschied es, dass auch Beifahrer keine Blitzer-Apps nutzen dürfen. In dem konkreten Fall wurde ein Autofahrer angehalten, weil er deutlich zu schnell unterwegs war. Bei der Kontrolle schob er das Smartphone seiner Beifahrerin zur Seite, worauf die Polizei die App entdeckte. Die verhängte Geldbuße von 100 Euro wollte der Autofahrer nicht bezahlen und ging vor Gericht. Das OLG Karlsruhe hat nun entschieden, dass die Strafe rechtens ist.
Welche Blitzer-Regeln gelten im EU-Ausland?
Eine einheitliche Regelung zu Blitzerwarnern innerhalb der EU gibt es nicht. Allerdings sind sie in den meisten EU-Ländern verboten. In manchen Ländern, zum Beispiel Österreich, Litauen, Slowenien oder Tschechien, sind Blitzer-Apps und Navigationsgeräte mit Warnfunktion erlaubt, solange sie lediglich vor einer Radarfalle warnen und diese nicht stören bzw. eine Messung verhindern können.
In vielen EU-Ländern sind die Strafen für die Nutzung von Radarwarnern deutlich höher als in Deutschland. In Italien droht zum Beispiel eine Geldstrafe von 800 Euro und das Gerät wird beschlagnahmt, in Luxemburg sind es bis 5.000 Euro oder sogar eine Haftstrafe von acht Tagen bis zu einem Jahr. In Frankreich werden hohe Geldstrafen verhängt, außerdem kann bei fest installierten Geräten auch der Pkw beschlagnahmt werden.
Sie wurden im Ausland geblitzt? In vielen Ländern drohen empfindliche Strafen
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