Möglicherweise ist es Ihnen auch schon passiert, dass Sie bei einer Autofahrt Ihren Führerschein nicht dabeihatten. Mit frappierenden Konsequenzen müssen Sie für ein solches „Vergehen“ kaum rechnen. Denn es gibt in der deutschen Gesetzgebung einen entscheidenden Unterschied zwischen einem fehlenden Führerschein und einer fehlenden Fahrerlaubnis.
Fahren ohne Fahrerlaubnis – oder Autofahren ohne Führerschein?
Wenn Sie im Besitz eines gültigen Führerscheins sind, aber lediglich vergessen haben, ihn vor der Fahrt einzustecken und dann bei einer Verkehrskontrolle ertappt werden, fällt das in die Kategorie „Fahren ohne Führerschein“. Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie noch nie eine Fahrerlaubnis besessen haben oder wenn Ihnen diese – aus welchen Gründen auch immer – von den Behörden entzogen worden ist.
Autofahren ohne Führerschein
Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis, führen das Dokument aber während einer Autofahrt gerade nicht bei sich? Dann wird dieses als Ordnungswidrigkeit gewertet, und die Polizei stellt Ihnen einen Bußgeldbescheid aus. Sie müssen dann 10 Euro Strafe zahlen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis und die Folgen
Wer ohne eine gültige Fahrerlaubnis hinter dem Steuer sitzt, droht nach §21, Abs. 1 und 2 StVG eine Strafe. Meist wird eine Geldbuße verhängt, aber es kommt auch vor, dass „hartnäckige“ Verkehrssünder mit einer Freiheitsstrafe rechnen müssen. In vielen Fällen wird sogar das Fahrzeug eingezogen. Welche Strafe jedoch im Einzelfall verhängt wird, hängt vom individuellen Einzelfall und z.B. von folgenden Kriterien ab:
- War der Straßenverkehrsteilnehmer noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis und hat demgemäß auch zu keiner Zeit eine Führerscheinprüfung abgelegt?
- Hat der Verkehrssünder bereits eine Fahrerlaubnis besessen, wurde ihm diese aber aufgrund einer behördlichen/richterlichen Anordnung wieder entzogen?
- Wurde der Betroffene schon häufiger beim Fahren ohne Fahrerlaubnis oder während eines Fahrverbots erwischt und ist möglicherweise wegen ähnlicher Delikte vorbestraft?
Nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein, aber dennoch ein Fahrzeug zu führen, gilt als Straftat. Dabei muss sowohl der „führerscheinlose“ Autofahrer mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen rechnen als auch der Halter des Fahrzeugs, sofern er die Autofahrt ohne Führerschein zugelassen hat. Auch hierfür gelten die bereits erwähnten Strafen.
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