Für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ist es unerlässlich, das Verkehrsgeschehen fortlaufend im Auge zu behalten. Doch manchmal ist dies leichter gesagt als getan, besonders wenn jemand von einer Sehschwäche betroffen ist und zugleich seine Brille vergessen hat. Einige Kraftfahrer gehen dann bewusst ein Risiko ein, indem sie ihren Pkw dennoch lenken. Der möglichen Konsequenzen solch einer Autofahrt sind sie sich oftmals nicht bewusst. Was passieren kann, wenn Sie trotz Sehschwäche ohne Brille Auto fahren, erfahren Sie hier.
Wann die Pflicht zum Tragen einer Sehhilfe besteht
Das Bestehen der Führerscheinprüfung genügt nicht, damit die zuständige Behörde einen Führerschein ausstellt. Neben dem Prüfungszeugnis sind weitere Unterlagen einzureichen, die unter anderem das Ergebnis eines aktuellen Sehtests umfassen. Das heißt, jeder Führerscheinanwärter muss einen Augenarzt aufsuchen.
In Abhängigkeit von der im Test ermittelten Sehstärke kann die Pflicht auferlegt werden, beim Autofahren eine Brille beim Fahren zu tragen. Diese Pflicht besteht, sobald die Sehstärke weniger als 70 Prozent beträgt.
Die Führerscheinstelle hält diese Information auf dem Führerschein fest. Dies geschieht in codierter Form, nämlich durch Angabe sogenannter Schlüsselzahlen. Die Schlüsselzahl 01 gibt darüber Auskunft, wenn die Pflicht zum Tragen einer Brille (01.01) oder von Kontaktlinsen (01.02) besteht. Sollte die Sehkraft erst im Lauf der Jahre unter den Wert von 70 Prozent rutschen, so ist dies der Führerscheinstelle zu melden, damit diese den Führerschein entsprechend anpassen kann.
Autofahren ohne Brille – Konsequenzen bei einer Polizeikontrolle
Es besteht jederzeit die Möglichkeit, in eine polizeiliche Verkehrskontrolle zu geraten. Betroffene Fahrer müssen die Fahrzeugpapiere und ihren Führerschein vorzeigen. Hierbei kontrollieren die Gesetzeshüter im Regelfall, ob die Schlüsselzahl 01 vermerkt ist und der Fahrer wie vorgeschrieben eine Sehhilfe trägt.
Sollte ein Verstoß festgestellt werden, droht eine Ahndung mittels Verwarngeld. Die Kosten eines solchen Verwarngeldes betragen derzeit 25 Euro. Hierbei muss es jedoch nicht bleiben. In Abhängigkeit von der jeweiligen Situation kann die Polizei die Weiterfahrt untersagen.
Ohne Brille fahren – Womit bei einem Unfall zu rechnen ist
Bei einem Unfall ist die Situation besonders kritisch. Womöglich hat der Verzicht auf das Tragen der Brille zum Unfall geführt. Dennoch sind die Unfallbeteiligten über den Haftpflichtschutz der Autoversicherung abgesichert. Der Kfz-Versicherer wird den Unfallschaden der anderen Partei sowie Personenschäden bei Insassen im eigenen Fahrzeug regulieren.
Was die Schäden am eigenen Pkw betrifft, so ist die Situation eine andere. Sollte der Kfz-Versicherer erfahren, dass das Auto ohne Brille gefahren wurde, obwohl eine Notwendigkeit zum Tragen der Sehhilfe besteht, kann er dem Versicherungsnehmer ein fahrlässiges Handeln unterstellen. Entsprechend besteht die Möglichkeit einer Kürzung der Entschädigungszahlung. Entsprechend könnten auf den Fahrer hohe Kosten zukommen, die er selbst zu tragen hat.
Fazit: Eine Brille sollte immer im Auto liegen
In Anbetracht dieser Risiken ist vom Autofahren ohne Brille dringen abzuraten – zumindest, wenn aufgrund der Sehstärke die Verpflichtung besteht, eine Brille oder Kontaktlinsen zu tragen. Sollten Sie dennoch keine Sehhilfe dabei haben, gilt es eine Lösung zu finden. Sie könnten beispielsweise ein Familienmitglied, einen Kollegen oder einen Freund bitten, das Auto zu fahren. Damit es gar nicht erst soweit kommt, bietet es sich an, im Fahrzeug eine Ersatzbrille zu hinterlegen. Damit lässt sich das Risiko einer vergessenen Brille auf null senken.