Ein Fahrzeugrückruf ist für die betroffenen Autobesitzer immer ein großes Ärgernis. Schließlich ist man in der Regel auf das Auto angewiesen, das man nun zur Werkstatt bringen muss. Dazu kommt, dass die Hersteller normalerweise nicht verpflichtet sind, ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Auch für Unannehmlichkeiten, wie längere Arbeitswege, verpasste Termine u.ä., wird in der Regel kein Schadenersatz gezahlt. Doch welche Pflichten und Rechte haben betroffene Autofahrer? Darum geht es in diesem Beitrag.
Grund für Fahrzeugrückrufe: Gefährdung durch Produktmangel
Fahrzeuge werden dann zurückgerufen, wenn Produktmängel vorliegen. Dabei sind die diversen Produktmängel nicht gleich gefährdend. Je nachdem, welcher Gefährdungsgrad vorliegt, wird ein Rückruf auf Anordnung oder freiwillig durchgeführt.
Bei einer ernsten Gefährdung sind Hersteller verpflichtet, jeden betroffenen Autobesitzer über den Rückruf zu informieren.
Man spricht von einer ernsten Gefährdung zum Beispiel dann, wenn grundsätzliche Teile des Fahrzeuges, wie Motor, Lenkungstechnik oder Airbags, einen Mangel aufweisen. Ein leichter Mangel kann zum Beispiel eine defekte Klimaanlage sein.
Rückruf von Fahrzeugen durch den Hersteller – so läuft es ab
Jeder angeordnete Fahrzeugrückruf erfolgt schriftlich – die Halteranschriften werden in dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes ermittelt. In diesem Schreiben werden Sie als Autobesitzer üblicherweise gebeten, Ihr Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt zur Reparatur abzugeben. Für Rückrufaktionen sind die Hersteller verantwortlich, sodass Sie sich bei jeglichen Fragen auch direkt an den Hersteller wenden sollten.
Wenn Sie von einem Rückruf betroffen sind, aber nicht angeschrieben werden, handelt es sich üblicherweise um einen leichten Mangel. Nichtsdestotrotz können Sie sich bei dem Fahrzeughersteller bzw. beim Importeur erkundigen und informieren. Sie können auch in der Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes prüfen, ob Ihr Auto betroffen ist.
Auto trotz Rückrufaktion nicht zur Werkstatt gebracht – das sind die Folgen
Geht es um Produktmängel mit ernster Gefährdung, müssen Sie als Autobesitzer Ihrer Pflicht (Gewährleistung des verkehrssicheren Zustands des Fahrzeugs) nachkommen und Ihr Auto reparieren lassen. Tun Sie es selbst nach mehrfacher Aufforderung nicht, erhalten Sie eine Betriebsuntersagung von der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde. Warum? Bei einem erheblichen Mangel werden die Autos ggf. für die Insassen und für andere Verkehrsteilnehmer oder u.U. auch für die Umwelt zur Gefahrenquelle. Es ist also besser, Sie versuchen die Sache erst gar nicht „auszusitzen“, sondern handeln rechtzeitig.
Fahrzeugrückruf – wer zahlt die Reparatur?
Für eine Reparatur nach einem Fahrzeugrückruf muss der Hersteller nicht zwangsläufig aufkommen.
Nur innerhalb der Gewährleistungsfrist sind Autohersteller zu einer Kostenübernahme verpflichtet.
Was der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist, lesen Sie in unserem entsprechenden Blogbeitrag.
Ist die Gewährleistungsfrist abgelaufen, können betroffene Autofahrer bei Rückrufaktionen also nur auf die Kulanz der Fahrzeughersteller hoffen. In manchen Fällen werden die Reparaturkosten auch übernommen, das muss aber, wie gesagt, nicht zwangsläufig so sein. Sind aufgrund des Fehlers Personen- oder Sachschäden entstanden, haftet der Hersteller beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nach dem Produkthaftungsgesetz für die entstandenen Schäden. Schäden am eigenen Fahrzeug werden über das Produkthaftungsgesetz jedoch nicht abgedeckt.
Leider lassen sich Produktmängel nicht ausschließen. Worauf Sie sich aber immer verlassen können, ist eine gute Autoversicherung – von Verti. Buchen Sie unseren Schutzbrief auch gleich dazu, um auch bei Pannen abgesichert zu sein. Berechnen Sie jetzt Ihren günstigen Tarif bei uns.