Schnell einmal auf die bestandene Prüfung angestoßen, ein Bier beim Fußball gucken mit dem besten Freund getrunken oder ein Sektfrühstück gehabt? Der Genuss von Alkohol ist in unserer Gesellschaft relativ selbstverständlich und gerade Jugendliche gehen oft zu leichtsinnig damit um. Deshalb wurde für Menschen unter 21 Jahren und für noch unsichere Fahranfänger ein Alkoholverbot in der Probezeit, die 0,0 Promille-Regelung, eingeführt.
Promillegrenze für Jugendliche und Fahranfänger
In der Probezeit und bis zum Alter von 21 Jahren gilt die Null-Toleranz-Grenze in Deutschland. Das bedeutet: Es darf sich bei Fahranfängern gar kein Alkohol im Blut nachweisen lassen. Jeder Verstoß führt unweigerlich mindestens zur Verlängerung der Probezeit, in schweren Fällen sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Alkohol verringert die Aufmerksamkeit und das Reaktionsvermögen. Außerdem kann es die Sicht, den Gleichgewichtssinn und den Orientierungssinn deutlich beeinträchtigen. In Kombination mit der oft noch unsicheren Fahrweise von Fahranfängern ist ein zusätzlicher Alkoholeinfluss einfach zu gefährlich und hat in der Vergangenheit zu vielen schweren Verkehrsunfällen, teilweise mit Todesfolge, geführt. Während früher noch die gleiche Promillegrenze für alle galt, wunde deswegen am 01. August 2007 diese Sonderregelung für Jugendliche unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit eingeführt.
Gesetzliche Promillegrenze in Deutschland
Auch nach Vollendung der Probezeit und dem 21. Geburtstag gilt in Deutschland eine Promillegrenze. Bei Fahrenden darf der Blutalkoholwert von 0,4 Promille nicht überschritten werden. Diese Grenze gilt dabei nicht nur für Fahrzeugführer, sondern auch für Begleitpersonen, wenn Jugendliche den Führerschein mit 17 machen.
Wer mit mehr Promille im Blut erwischt wird, ohne dass er vorher auffällig gefahren ist, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ihm drohen dann Geldstrafen, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.
Wichtiger als die Promillegrenze ist jedoch das gezeigte Fahrverhalten. Wer auffällig fährt, zum Beispiel Schwierigkeiten hat, die Spur zu halten oder zu langsam oder zu abrupt bremst und anfährt, der wird schnell mal von der Polizei kontrolliert. Liegt der Blutalkoholwert dann zwischen 0,5 und 1,09 Promille, kann der Führerschein bis zu sechs Monate entzogen werden. Ist man mit dem gleichen Alkoholwert in einen Unfall verwickelt, muss man den Führerschein bis zu neun Monate abgeben. Das ist gleichzusetzen mit dem Entzug der Fahrerlaubnis. Zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sind dann einige Hürden zu überwinden.
Ab einem Wert von 1,1 Promille im Blut gilt man als absolut fahruntüchtig, unabhängig vom Blutalkoholgehalt. Hier drohen hohe Geldstrafen, ein dauerhafter Entzug der Fahrerlaubnis und bei Unfällen mit schweren Personenschäden sogar eine Freiheitsstrafe – also Gefängnis.
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Alkohol in der Probezeit: Auswirkungen
Wie bereits erwähnt: In der Probezeit gilt die 0,0 Promillegrenze. Das bedeutet ein striktes Alkoholverbot für Fahranfänger.
Wer gegen dieses Verbot verstößt, der kann neben einer Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre auch noch mit einem Bußgeld von mindestens 250 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Eine weitere Konsequenz ist die Pflichtteilnahme an einem Aufbauseminar.
Je nach Blutalkoholwert kann außerdem das Bußgeld deutlich steigen oder die Strafe bis zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Ist Alkohol am Steuer unter 21 verboten?
Ja, grundsätzlich ist der Alkoholgenuss bei jugendlichen Fahrern strikt verboten. Das bedeutet: Bis zum 21. Geburtstag gilt die 0,0 Promillegrenze, erst danach greift die allgemeine gesetzliche Promillegrenze für Autofahrer. Vorausgesetzt, die Probezeit ist erfolgreich abgeschlossen. Denn auch wer erst mit 21 seinen Führerschein macht, darf die ersten zwei Jahre am Steuer keinen Alkohol im Blut haben.
Strafen bei Alkohol am Steuer
Die folgenden Strafen gelten bei Alkohol am Steuer für Fahrende mit einem Mindestalter von 21 Jahren und nach Abschluss der Probezeit.
Wichtige Info vorab: Der Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze wird bis zu einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille identisch geahndet. Das bedeutet: Es ist egal, ob der Alkoholwert bei 0,7 oder 0,9 Promille liegt. Eine Rolle spielen aber die Anzahl der Verstöße. Außerdem gelten weitere Voraussetzungen für das Festlegen des Strafmaßes.
Tatbestand | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
Einmaliges Überschreiten der 0,5 Promillegrenze | 528,50 € | 2 | Ein Monat |
Zweimaliges Überschreiten der 0,5 Promillegrenze | 1053,50 € | 2 | Drei Monate |
Dreimaliges Überschreiten der 0,5 Promillegrenze | 1578,40 € | 2 Wer jetzt 6 Punkte angesammelt hat, bekommt eine schriftliche, kostenpflichtige Verwarnung. | Drei Monate |
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss ab 0,3 Promille | 3 | Entzug des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | |
Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille | 3 | Entzug des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
Anordnung der MPU
Bei mehr als dreimaligem Überschreiten der 0,5 Promillegrenze kann ein Gericht eine Anordnung der MPU, also der medizinisch-psychologischen Untersuchung, festsetzen. Das gilt auch für Fahrende, die mit einem Blutalkoholwert von 1,1 bis 1,59 Promille am Steuer erwischt werden, aber keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zeigen. Dann besteht durch die offensichtliche Gewöhnung der Verdacht eines regelmäßigen Alkoholmissbrauches, also die Möglichkeit eines Alkoholproblems.
Beträgt der Promillegehalt im Blut 1,6 und mehr, ist die MPU zwingend angeordnet.
Risiken und Folgen von Alkohol am Steuer
Nicht die Angst vor einer Strafe, sondern die Vernunft sollte der Grund für einen gänzlichen Alkoholverzicht am Steuer sein. Mit der Teilnahme am Straßenverkehr im Auto wird eine hohe Verantwortung für die eigene Sicherheit und die anderer übernommen. Schon bei geringen Mengen Alkohol ist die Reaktionsfähigkeit herabgesetzt. Im Ernstfall kann das wertvolle Sekunden bei der Notbremsung kosten. Schnell ist außerdem einmal ein Mensch beim Abbiegen übersehen, weil Wahrnehmung und Sichtfeld eingeschränkter sind als zunächst selbst vermutet. Denn: Alkohol wirkt immer anders. Wer sonst vielleicht ein Bier gut verträgt, der kann bei Hitze, einer Erkältung oder auch nur weniger zu Essen im Magen mit schnelleren Nebenwirkungen reagieren.
Kommt es zu schweren Unfällen, vielleicht sogar mit Todesfolge, ist danach mehr als ein Leben nachhaltig beeinträchtigt. Scham und Schuldgefühle sind nicht zu unterschätzen und können einen nachhaltig ein Leben lang begleiten und später sogar selbst psychisch und körperlich krank machen. Für manche Menschen hat der Verlust des Führerscheins außerdem auch berufliche Konsequenzen.
Unser Rat:
Lieber ganz ohne Alkoholeinfluss fahren, auch nach der Probezeit und im Erwachsenenalter. Das verringert das Risiko von Unfällen deutlich und hat auch im unverschuldeten Schadensfall einen positiven Einfluss auf Ihre Versicherungsleistung.
Alternativen zur Fahrt unter Alkoholeinfluss
Wer Auto fährt, muss deswegen nicht auf Partys und Spaß verzichten. Hier ein paar Tipps für alkoholfreies Fahren und Feiern.
- Freunde, die in der Gruppe unterwegs sind, können schon vorher einen Fahrer bestimmen. Dieser hält sich dann an ein striktes Alkoholverbot und bringt alle anderen sicher wieder nach Hause. Natürlich sollte der Fahrer bei jeder Party neu bestimmt werden, damit es fair zugeht.
- Dort wo die Verkehrsanbindungen gut sind, kann man auch auf den öffentlichen Nahverkehr nach Alkoholgenuss umsteigen. Voraussetzung ist, dass man sich hier gut benimmt und keine anderen Fahrgäste belästigt.
- In Gegenden mit eher mäßiger Verkehrsanbindung ist ein Taxi eine gute Wahl. In der Gruppe kann man sich die Kosten hierfür oft teilen.
- Wer eine Party gibt, sollte auch genügend alkoholfreie Alternativen zum Trinken anbieten. Nur Wasser wird auf Dauer langweilig, und auch Cola und Co. sind allein etwas unkreativ. Wie wäre es also einmal mit alkoholfreien Cocktails? Rezepte dazu gibt es genug im Internet.
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