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Im Jahr 2025 warten wieder einige Neuigkeiten auf Autofahrer: Die Förderung von E-Autos wurde neu gestaltet und die Jahrgänge ab 1971 müssen nun ihren alten Führerschein abgeben. Ebenso tritt die Euro 6e Norm in Kraft. Lesen Sie hier alles, was Sie zum Autojahr 2025 wissen müssen.
E-Auto-Förderung 2025 auf Unternehmen und Selbständige beschränkt
Im Jahr 2023 stoppte die Bundesregierung die sogenannte Umweltprämie, die den Umstieg auf die E-Mobilität finanziell erleichtern sollte. Mit dem Wegfall der E-Auto-Förderung brachen auch die Neuzulassungen von E-Fahrzeugen im Jahr 2024 ein. Nun soll eine erneute Förderung 2025 auf den Weg gebracht werden. Diese richtet sich allerdings nur an Unternehmen, Gewerbetreibende und Selbständige. Privatpersonen haben damit keine Vorteile.
Wie wird die E-Auto-Förderung 2025 aussehen?
Die steuerlichen Vorteile für vollelektrische Dienstwagen sollen weiter ausgebaut werden. Dafür soll die Grenze für die 0,25-Prozent-Versteuerung des geldwerten Vorteils bei einem Bruttolistenpreis auf bis zu 95.000 Euro, anstelle der bisherigen 70.000 Euro, steigen. Diese Regelung, die rückwirkend zum 1. Juli 2024 in Kraft treten kann, soll bis Ende 2028 befristet sein.
Für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen soll ferner im ersten Jahr eine Sonderabschreibung von 40 Prozent zur Verfügung stehen. Im zweiten Jahr sinkt der Anteil auf 24 Prozent und reduziert sich in den Folgejahren schrittweise auf 14, 9, 7 und schließlich 6 Prozent. Diese Regelung soll ebenfalls bis 2028 begrenzt und die Umstellung auf nachhaltige Mobilität in Unternehmen weiter vorantreiben.
Ob und in welchem Maße die neue Förderungsoptionen in Kraft treten, bleibt bis zu den Neuwahlen im Februar 2025 rein spekulativ.
Gut zu wissen:
Wenn Sie bereits Besitzer eines E-Autos sind, können Sie von der THG-Prämie profitieren. Die Prognosen über die Höhe stehen 2025 gut. Eine Anhebung von 9,35 % ist bereits beschlossen. Beachten Sie, dass die Frist der Beantragung auf den 7. November datiert ist. Wie Sie durch die THG-Quote Geld mit Ihrem E-Auto verdienen können, erfahren Sie hier.
Auch 2025 steigt die CO₂-Abgabe
Der 1. Januar 2025 markierte nicht nur ein neues Jahr, sondern auch die nächste Stufe der CO₂-Steuer. Autofahrer müssen sich auf eine steigende CO₂-Abgabe von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne einstellen. Das bedeutet einen Preisanstieg pro Liter Benzin auf 15,7 Cent und pro Liter Diesel auf 17,3 Cent. Mehr zum Thema Spritpreisentwicklung erfahren Sie in diesem Ratgeber-Artikel.
Führerscheinumtausch 2025: Wer ist dran?
Bis zum Jahr 2033 müssen alle alten Führerscheine umgetauscht werden. Im Jahr 2025 sind nun die Jahrgänge dran, die zwischen den Jahren 1971 und 1998 geboren sind und derzeit noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzen. Getauscht wird dieser in den EU-Führerschein im Scheckkartenformat, der für die nächsten 15 Jahre gilt. Die Kosten belaufen sich auf 25 Euro. Die Frist endet am 19. Januar 2025. Wer mit einem ungültigen Führerschein erwischt wird, riskiert ein Verwarngeld von 10 Euro.
Winterreifen
Seit Oktober 2024 dürfen im Zuge des Winters nur noch Winter- und Ganzjahresreifen aufgezogen werden, die das Alpine-Symbol besitzen. Steht noch eine „M+S“-Kennzeichnung auf Ihren Winterreifen, dürfen Sie diese im Jahr 2025 nicht mehr nutzen.
Ein Wechsel kann sich lohnen
Wer muss 2025 zum TÜV?
Für alle Autofahrer, die eine orangefarbene TÜV-Plakette haben, heißt es 2025: Ab zum TÜV! Danach erhalten sie eine gelbe Plakette und müssen erst im Jahr 2027 wieder zur Überprüfung. Bedenken Sie: Schieben Sie die HU auf die lange Bank und überziehen den Termin um mehr als zwei Monate, müssen Sie mit einem Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro rechnen. Hier finden Sie alle Informationen zum Fahren ohne TÜV.
So lesen Sie die TÜV-Plakette richtig
Mautgebühren 2025 in Österreich und der Schweiz
In Österreich trägt die Jahresvignette 2025 die Farbe „Seegrün“ und kostet wie folgt:
- Jahresvignette für Pkw: 103,80 Euro (7,40 Euro mehr als im Vorjahr)
- Zwei-Monats-Vignette: 31,10 Euro (2,20 Euro mehr als im Vorjahr)
- 10-Tages-Vignette: 12,40 Euro (0,90 Euro mehr als im Vorjahr)
- Ein–Tages-Vignette: 9,30 Euro (0,70 Euro mehr als im Vorjahr)
Motorradfahrer müssen sich auf folgende Preise ab 2025 einstellen:
- Jahresvignette: 41,50 Euro
- Zwei-Monats-Vignette: 12,40 Euro
- 10-Tages-Vignette: 4,90 Euro
- Ein–Tages-Vignette: 3,70 Euro
Die Schweizer Vignette kostet weiterhin 44 Euro (40 Franken) ohne Mehrwertsteuer. Die Gültigkeit der Schweizer Autobahnvignette liegt bei 14 Monaten mit Gültigkeitsbeginn am 1.12. und Gültigkeitsende dem 31.1. des nachfolgenden Jahres.
Weitere Änderungen im Autojahr 2025
Außerdem ändert sich 2025 für fast zwölf Millionen Autofahrer die Typklasse des Fahrzeugs und auch die neuen Regionalklassen 2025 wurden veröffentlicht. So profitieren ca. 5,1 Millionen Autofahrer von günstigeren Beiträgen. Allerdings sind es auch 7,1 Millionen, die mit höheren Kosten rechnen sollten. Die Preise für Autoversicherungen steigen ebenfalls: Der Kfz-Versicherungsindex der Vergleichsportals Verivox rechnete schon 2024 mit bis zu 24 Prozent mehr gegenüber dem Vorjahr.
Großbritannien-Reisen
Wer mit dem Pkw privat oder geschäftlich nach Großbritannien, Schottland, Wales oder Nordirland einreisen möchte, benötigt ab dem 2. April 2025 eine elektronische Einreisegenehmigung, die auch als ETA bekannt ist. Diese können Sie digital für 11,85 Euro beantragen.
Euro 6e Norm
Im Jahr 2025 wird die nächste Stufe der Abgasnorm eingeleitet. Die Euro 6e (EB), die zweite Zwischenstufe bis zur Euro 7, gilt für alle neu typgenehmigten Pkw-Modelle und ab dem 1. Januar 2026 auch für alle neu zugelassenen Fahrzeuge. Die dritte Stufe der Euro 6e ist für den 1. Januar 2027 geplant.
Gut zu wissen:
Die Euro 7 ist ebenso bereits in Kraft getreten und gilt ab dem ab 29. November 2026 für alle gänzlich neuen Markt-Modelle und ab 29. November 2027 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge.
Neue Motorradregulierungen
Analog zu den Änderungen für Autofahrer 2025 kommen auch neue Regularien auf Motorradfahrer 2025 zu. Hier ist die Euro-Homologationsnorm zu nennen, die in diesem Jahr in Kraft tritt. Neue Bikes müssen nun die Anforderungen der Abgasnorm Euro 5+ erfüllen, um zugelassen zu werden. Bereits zugelassene Modelle fallen unter den Bestandsschutz. Vergessen Sie ferner nicht, dass Sie 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen, wenn Sie mit Reifen unterwegs sind, die vor dem 31. Dezember 2019 hergestellt wurden.
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