Werkstattbindung: Immer schön treu bleiben?

Vor- und Nachteile einer Kaskoversicherung mit Werkstattbindung

Teltow, 25. Januar 2024. Die große Mehrheit der deutschen Autofahrer besitzt neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung auch eine Kaskoversicherung. Wer hier sparen will, wählt ein Angebot mit Werkstattbindung. Dadurch kann die Prämie für die Kaskoversicherung um bis zu 20 Prozent sinken.

Treue ist ein Thema in vielen Beziehungen. Auch bei der Kfz-Versicherung kann sich Ausschließlichkeit lohnen – wenn man eine so genannte Werkstattbindung eingeht. Werkstattbindung, auch Werkstatttarif oder Werkstattbonus genannt, bedeutet, dass der Versicherte prinzipiell verpflichtet ist, Kaskoschäden ausschließlich in einer Partnerwerkstatt des Versicherers reparieren zu lassen. „Er kann sich also nicht spontan für eine Werkstatt entscheiden, die für ihn günstig gelegen ist oder die sich auf den jeweiligen Schaden spezialisiert hat“, erklärt Alexander Held, Kfz- und Versicherungsexperte bei der Verti Versicherung AG. Die Bindung an ein Werkstattnetz gilt für Vollkasko-Schäden, also für selbst verschuldete Schäden, und für Teilkaskoschäden, also zum Beispiel für Wildunfälle und Hagelschäden. Rund ein Drittel aller Autofahrer hat einen Kasko-Tarif mit Werkstattbindung.

In der Regel deutlich niedrigere Prämie

Der Vorteil ist die in der Regel deutlich niedrigere Prämie für Kaskoschäden. Sie kann bis zu rund 20 Prozent günstiger sein als im „Normaltarif“. „Die Werkstätten profitieren, weil sie durch die Partnerschaft mit mehr Aufträgen rechnen können. Diese Ersparnis kann der Versicherer über einen reduzierten Beitrag an seine Kunden weitergeben“, erläutert Alexander Held. Bei manchen Kfz-Versicherungen gibt es bei Werkstattbindung auch zusätzliche Leistungen inklusive – beispielsweise die Abholung des Unfallfahrzeuges und ein Ersatzfahrzeug für die Zeit der Reparatur. „Bei Verti Versicherte, die den Werkstatttarif haben, bekommen außerdem ihr Fahrzeug nach der Reparatur gereinigt zurück und – besonders wichtig – eine mehrjährige Garantie auf alle Reparaturarbeiten“, so Alexander Held.

Leasing: Oft nicht vereinbar mit Werkstattbindung

Besteht eine Werkstattbindung und ein Unfall passiert, sollte der Versicherte nicht direkt selbst eine Werkstatt aufsuchen, auch wenn sie zum Netz des Versicherers gehört. „Stattdessen sollte er zunächst die Schadenmeldung bei seiner Versicherung vornehmen. In der Regel wird ihm dann eine Werkstatt zugeteilt“, informiert der Kfz-Experte. Die Versicherungskonzerne wählen als Partnerwerkstätten in der Regel solche aus, die ohnehin günstige Preise anbieten.

„Bei einem Neuwagen ist die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren zwar unabhängig davon gegeben, wo Sie das Auto reparieren lassen. Doch die Herstellergarantie sowie die sogenannten Kulanzleistungen des Herstellers können gegebenenfalls erlöschen, wenn der Kunde keine zertifizierte Markenwerkstatt in Anspruch nimmt.“ Auch viele Leasinggeber schreiben eigene Vertragswerkstätten für Wartung und Reparaturen vor. Deshalb sei es immer empfehlenswert, sich über die Konditionen des Herstellers bzw. Leasinggebers zu informieren, bevor eine Versicherung mit Werkstattbindung abgeschlossen wird.

Unproblematisch ist die freie Wahl der Kfz-Werkstatt bei Inspektionen oder Wartungsarbeiten. Diese sind nicht versichert und unterliegen daher der Werkstattbindung nicht. Auch bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall hat der Geschädigte die freie Werkstattwahl, da hier die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für den Schaden aufkommen muss. Auch bei einem Urlaub im Ausland besteht in der Regel keine Werkstattbindung – weil der Versicherer dort meist keine Partnerwerkstätten unter Vertrag hat.

Gute Qualität der Partnerwerkstätten

Eine schlechtere Qualität als bei Markenwerkstätten steht bei den Partnerwerkstätten der Kfz-Versicherer nicht zu befürchten. Diese sind in der Regel von den Überwachungsorganisationen TÜV oder DEKRA geprüft und gewähren eine Garantie auf die durchgeführten Arbeiten. „Große Autoversicherungen wie Verti haben zudem ein deutschlandweites Netz von Partnerwerkstätten, so dass die nächste Werkstatt nicht weit vom Wohnort des Kunden entfernt ist“, sagt Alexander Held. Allerdings sei die Anzahl der Reparaturbetriebe nicht in jeder Region gleich hoch. In Großstädten seien sie oft flächendeckend vertreten, in ländlichen Regionen nicht immer. „Bedenken Sie auch, dass es zu längeren Wartezeiten kommen kann, wenn sich in einem weiten Umkreis nur eine Partnerwerkstatt Ihres Versicherers befindet. Wer auf Nummer Sicher gehen will, liest die Vertragsbedingungen des Versicherers – hier ist in der Regel angegeben, in welchem Umkreis eine Werkstatt für den Versicherten zumutbar ist.“ Der Kfz-Experte empfiehlt außerdem darauf zu achten, welchen Service der Versicherer bietet. „Wenn in den Kfz-Versicherungsleistungen ein Hol- und Bring-Service eingeschlossen ist, muss sich der Kunde nach einem Unfall um fast nichts kümmern.“

Sonderfall fiktive Reparatur

Für Kaskoversicherte gibt es auch die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung eines Schadens. Das bedeutet, dass der Wagen nicht repariert wird und der Versicherte stattdessen die Summe erhält, die eine Reparatur des Schadens gekostet hätte. „Das heißt: Sie haben beispielsweise einen Hagelschaden, den Sie melden und sich auszahlen lassen – dabei wird die Selbstbeteiligung und die Mehrwertsteuer für gewöhnlich abgezogen. Reparieren lassen Sie den Schaden jedoch nicht“, erklärt Alexander Held. Man sollte hier allerdings wissen, dass man insofern an die Werkstattbindung gebunden ist, als dass die fiktiven Reparaturkosten als Schadensumme auf der Basis der Konditionen der Partnerwerkstatt berechnet werden.

Untreue kostet – gefährdet aber nicht den Vertrag

Hält der Kunde sich nicht an die vereinbarte Werkstattbindung, muss er damit rechnen, dass ihm der Versicherer nur einen Teil des Rechnungsbetrags ersetzt. Auf dem Rest bleibt er sitzen – und das sind je nach Versicherungsbedingungen oft bis zu 15 Prozent der Schadensumme. Eventuell sind auch Vertragsstrafen vorgesehen – manche Versicherer behalten sich vor, bei einem Verstoß gegen die Werkstattbindung die Übernahme des Kaskoschadens komplett zu verweigern. Verti allerdings übernimmt sogar 90 Prozent der Reparaturkosten bei Nicht-Einhaltung der Werkstattbindung – das sind bis zu 5 Prozent mehr als andere Kfz-Versicherer in diesem Fall zahlen. Eine Trennung aufgrund von Untreue muss man anders als in persönlichen Beziehungen von seiner Kfz-Versicherung jedenfalls nicht befürchten…
Mehr Wissenswertes zum Thema „Werkstattbindung – Kasko Clever“ steht im Verti-Ratgeber unter https://www.verti.de/ratgeber/werkstattbindung-autoversicherung/.

 

 

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