Autoversicherung Sondertarif

Zweitfahrzeug-Tarif

für eine bessere SF-Einstufung

  Zweitwagen günstig versichern

  Von der SF-Klasse des Erstfahrzeug profitieren

  Deutliche Beitragsersparnis erzielen

Der günstige Zweitfahrzeug-Tarif von Verti

In vielen Haushalten gibt es mehr als ein Fahrzeug. Dann stellt sich die Frage, wie man die Fahrzeuge am günstigsten versichert. Bei Verti ist das besonders einfach: Nutzen Sie die Schadenfreiheitsklasse des besser eingestuften Erstfahrzeugs auch für das Zweitfahrzeug. So ist auch für den Zweiten eine Schadenfreiheitsklasse bis zur SF 60 möglich.

Die Vorteile auf einen Blick

  • Das zweite Fahrzeug mit derselben günstigen Schadenfreiheitsklasse wie das besser eingestufte versichern
    Ihr Kunde kann im günstigsten Fall die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie für sein erstes Fahrzeug erhalten. Bei Firmenkunden bieten wir auf dieser Grundlage den Kleinflottentarif an. 
  • Besonders einfach: Das Erstfahrzeug muss nicht bei Verti versichert sein
    Selbst wenn das Erstfahrzeug bei einem anderen Unternehmen versichert ist, können Sie das weitere Fahrzeug bei Verti mit dem Zweit-Fahrzeug-Tarif versichern. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses neu angeschafft wird oder bereits mit einer eigenen SF-Klasse vorhanden ist.
  • Keine Stufung des anderen Fahrzeuges
    Im Falle eines Schadens wird nur die SF-Klasse des betroffenen Vertrages gestuft, das jeweils andere Fahrzeug selbstverständlich nicht. Das schadenfreie Fahrzeug behält also unverändert seine Schadenfreiheitsklasse.

Bedingungen für den Zweitfahrzeug-Tarif von Verti

Versicherungsnehmer (VN):

VN des Erstfahrzeugs = VN des Zweitfahrzeugs

Halter:

VN, Ehepartner, Lebenspartner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder ein minderjähriges Kind mit Steuervergünstigung nach § 3a KraftStG

Nachweise:

Führerscheinkopie vom Nutzer mit der geringsten Fahrerfahrung

Übertragbarkeit der Sondertarif-SF-Einstufung:

Die Sondereinstufung im Paar-Spar-Tarif gilt nur bei Verti. Eine Übertragung der Sondereinstufung an andere Gesellschaften ist ausgeschlossen. Während der Vertragsgültigkeit wird das Rabattgrundjahr (RGJ) im “Hintergrund” geführt, dh. schadenfreie Zeit führt zu einer laufenden Verbesserung, Schäden zu eine Verschlechterung des RGJ. Dieses RGJ kann bei Wechsel des Versicherers selbstverständlich übertragen werden werden.

Voraussetzungen:

Keine Schäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung in den letzten 12 Monaten

keine Kündigung durch den Vorversicherer

Fahrzeug darf nicht in SF0 oder in einer Schadenklasse S oder M eingestuft sein

Egal, ob am Telefon oder im Tarifrechner: Sie werden Schritt für Schritt mit moderierten Fragen geführt und können so den Zweit-Fahrzeug-Tarif einfach durch entsprechende Angaben berechnen. Sie erhalten dadurch den für Ihren Kunden günstigsten Preis.

Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte den aktuellen AKB

Zur Vertriebsunterstützung finden Sie im Dokumenten-Center den passenden Flyer.

Für jede Situation gemacht. Sparen Sie automatisch mit unseren Sondertarifen.