Fahrerschutz
Die Fahrerschutz-Versicherung von Verti – umfangreiche Absicherung speziell für den Fahrer
Nach einem Unfall mit Personenschäden richten die Mitfahrer ihre Ansprüche gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers. Der Fahrer geht leer aus, wenn er den Unfall selbst verschuldet hat. Das kann zu sehr hohen finanziellen Belastungen führen, für die weder Krankenkasse noch ein anderer Versicherer eintreten.
Wir lösen das Problem: Wir ersetzen mit unserer Fahrerschutz-Versicherung den unfallbedingten Personenschaden (z. B. Verdienstausfall, Kosten für eine Haushaltshilfe, Schmerzensgeld, Kosten für behindertengerechte Umbauten, Hinterbliebenenrente, Pflegekosten) so, als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre. Denn anders als bei sonstigen Unfallversicherungen richten sich die Leistungen hier sich nach dem tatsächlich entstandenen Personenschaden.
Für wen ist der Fahrerschutz besonders sinnvoll?
Eine Fahrerschutz-Versicherung lohnt sich prinzipiell für jeden, zumal die Kosten für diese Zusatzleistung recht niedrig sind. Empfehlenswert ist sie aber vor allem für Personen, die keine sonstige (ausreichende) Absicherung haben. Wer bereits eine Unfallversicherung hat, sollte sich die jeweiligen Vertragsbedingungen im Detail anschauen.
Wann kann der Fahrerschutz in Anspruch genommen werden?
Der Fahrerschutz tritt ein, wenn der berechtigte Fahrer durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs verletzt oder getötet wird. Verti bietet diese Deckung bei Pkw, Lieferwagen und Wohnmobilen an.
Wichtige Leistungen unserer Fahrerschutz Versicherung
Leistungsübersicht (Auszug):
Spezieller Vorteil: Wir zahlen bis zu 15 Mio. Euro pro Schadenfall
Verdienstausfall
Pflegekosten bis max. 5.000 Euro monatlich
Kosten für eine Haushaltshilfe
Schmerzensgeld
Kosten für behindertengerechten Umbau von Haus oder Wohnung
Wer ist mit dem Fahrerschutz versichert?
Versichert ist jeder Fahrer, der mit Erlaubnis des Versicherungsnehmers das Fahrzeug lenkt. Also kein Versicherungsschutz für den, der das Fahrzeug entwendet hat.
Kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für Personenschäden auf?
Ja, aber nur für Personenschäden der anderen Insassen des eigenen Fahrzeugs und natürlich bei Personenschäden des Unfallgegners. Nicht jedoch für Personenschäden des Fahrers selber. Deswegen ist die Fahrerschutzabsicherung so sinnvoll.
Ihre Kunden wünschen weitere Extras? Dann können sie unsere individuellen Zusatzoptionen nutzen.
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