Autoversicherung Sondertarif

Aus-dem-Haus-Tarif

  Für das erste eigene Auto

  Bei vorheriger Mitnutzung eines bei Verti versicherten Autos

  SF Klasse dank nachgewiesener Fahrerfahrung optimieren

Der günstige Aus-dem-Haus-Tarif

Ihr Kunde war bislang Mitnutzer eines anderen Pkw, der bei Verti versichert ist? Ihr Kunde will sich nun selbst ein Auto anschaffen und auch selber versichern? Dann können wir die bisherige Fahrerfahrung für eine günstigere Einstufung anrechnen. Das nennen wir nur fair.

Optimieren Sie die Versicherung für Ihre Kunden. Mit unserem Aus-dem-Haus-Tarif erreichen Sie bei Verti eine günstigere SF-Einstufung und sparen Ihrem Kunden viel Geld.

Leistungen auf einen Blick

  • Mitbenutzer eines bei Verti versicherten Fahrzeugs profitieren von einer günstigeren SF-Einstufung  
    Bei Verti profitieren Ihre Kunden auch, wenn sie ein Fahrzeug mitgenutzt haben. So erhalten Ihre Kunden bei uns die SF-Einstufung, die auch die wirkliche Fahrpraxis widerspiegelt. Und damit einen günstigeren Versicherungstarif.
  • Fahrerfahrung und unfallfreie Zeit werden berücksichtigt  
    Aus der Fahrerfahrung und eventueller Schäden, wird die Einstufung in eine SF-Klasse bei Verti berechnet. Die Fahrpraxis in Kombination mit keinen oder wenigen Schäden führt so zu einer günstigeren SF-Klasse. Ein echter Vorteil für Ihre Kunden.
  • Nicht auf Kinder beschränkt
    Es kommen nicht nur Kinder in den Genuss des Aus-dem-Haus-Tarif. Auch Freunde und andere Verwandte können von diesem Tarif profitieren, wenn sie als Fahrer gelistet waren.

Einfache Bedingungen und Auswahl der Tarife

Um die Fahrpraxis Ihres Kunden als Mitnutzer eines Fahrzeugs berücksichtigen zu können, möchten wir Sie hierzu am Telefon gerne beraten. Rufen Sie uns dazu gerne an oder vereinbaren Sie einen Rückruf.

Versicherungsnehmer (VN):

Eingetragener Mitnutzer eines bei Verti versicherten Fahrzeugs

Halter:

VN, Ehepartner, Lebenspartner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder ein minderjähriges Kind mit Steuervergünstigung nach § 3a KraftStG

Nachweise:

Keine

Voraussetzungen:

Keine Schäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung in den letzten 12 Monaten

Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte den aktuellen AKB