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Zweitfahrzeug-Tarif für eine bessere SF-Einstufung

Zweitwagenversicherung
Linda Ewaldt
30.10.2024
2 Min

In vielen Haushalten gibt es mehr als ein Fahrzeug. Einige Versicherungen, selbstverständlich auch Verti, setzen mit einem günstigen Sondertarif für das Zweitfahrzeug auf eine passende Lösung und nachhaltige Kundenbindung.

Pro Fahrzeug eine Versicherung, so die allgemeine Regelung in Deutschland. Für das zweite Auto der Familie, das Wohnmobil oder auch das Motorrad, benötigen Kunden also eine neue Versicherung. Der Zweitfahrzeugtarif von Verti bietet eine günstige Versicherungslösung und trägt zur Kundenbindung bei.

Der Verti Vorteil: Das Erstfahrzeug muss nicht bei Verti versichert sein, um von dessen besserer SF-Klasse zu profitieren.

Vorteile des Zweitfahrzeug-Tarifs

  • Nutzen Sie die Schadenfreiheitsklasse des besser eingestuften Erstfahrzeugs auch für das Zweitfahrzeug. Ihr Kunde kann im günstigsten Fall die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie für sein erstes Fahrzeug erhalten. Ohne den Sondertarif würde die Einstufung in SF ½ erfolgen.
  • Es können so deutliche Beitragsersparnisse erzielt werden, da auch für das Zweitfahrzeug die Einstufung bis SF60 möglich ist.
  • Der Zweitfahrzeugtarif gilt nicht nur für PKW sondern auch für Kleintransporter bis 3,5 Tonnen, Motorräder und Wohnmobile.
  • Der Zweitfahrzeug-Tarif ist für Privat- und Gewerbekunden nutzbar.
  • Keine Stufung des anderen Fahrzeugs – Im Schadenfall wird nur die SF-Klasse des betroffenen Vertrages gestuft, das jeweils andere Fahrzeug selbstverständlich nicht. Das schadenfreie Fahrzeug behält also unverändert seine Schadenfreiheitsklasse und es erhält sogar eine Besserstufung.

Voraussetzung der Zweitwagenversicherung bei Verti

  • Versicherungsnehmer des Erstfahrzeugs ist auch Versicherungsnehmer des Zweitfahrzeugs. Der Versicherungsnehmer kann auch eine juristische Person sein
  • Halter des Zweitwagens ist der Versicherungsnehmer selbst oder dessen Ehepartner, Lebenspartner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder ein minderjähriges Kind mit Steuervergünstigung nach § 3a KraftStG
  • Für die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse ist der Fahrer maßgeblich, der die geringste Fahrerfahrung hat. Als Nachweis wird dessen Führerscheinkopie benötigt.
  • Keine Schäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung in den letzten 12 Monaten
  • Das Zweitfahrzeug darf nicht in die SF-Klassen 0, S oder M eingestuft sein.
  • Die Sondereinstufung im Zweitfahrzeug-Tarif gilt nur bei Verti. Eine Übertragung der Sondereinstufung an andere Gesellschaften ist ausgeschlossen. Während der Vertragsgültigkeit wird das Rabattgrundjahr (RGJ) „im Hintergrund“ geführt, d.h. schadenfreie Zeit führt zu einer laufenden Verbesserung, Schäden zu einer Verschlechterung des RGJ. Dieses RGJ kann bei Wechsel des Versicherers selbstverständlich übertragen werden.
Zweitwagentarif bei der Autoversicherung

Der Zweitwagentarif trägt zur Kundenbindung bei

Versichern. Vertrauen. Verti.

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