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Die bequeme Abwicklung von Behördengängen ist auch für Autofahrer wichtig. Viele Vorgänge lassen sich mittlerweile online erledigen, darunter auch die Zulassung des neuen Autos oder das Abmelden oder Umschreiben eines Gebrauchtwagens bei einem Halterwechsel.
Die Vorteile einer Online Anmeldung liegen auf der Hand: Der Service steht rund um die Uhr zur Verfügung, Kunden brauchen keine Termine und müssen keine Wege auf sich nehmen. Das Angebot ist inzwischen außerdem so optimiert, dass es auch unterwegs über das Smartphone nutzbar ist.
Die i-Kfz: Digitalisierung des Kfz-Zulassungsverfahren
Mit der Erstzulassung und Wiederzulassung von Fahrzeugen online hat die Digitalisierung in das ehemals umständliche Zulassungsverfahren Einzug gefunden und seitdem vieles vereinfacht. Heute gehört die internetbasierte Kfz-Zulassung, kurz i-Kfz, zum Standard.
Die Umsetzung erfolgte stufenweise: Mit Stufe 4, die seit September 2023 gilt, können nun nicht nur private Fahrzeughalter sämtliche Standardzulassungsvorgänge digital abwickeln, sondern auch juristische Personen.
Ebenfalls können seit Stufe 4 des i-Kfz auch E-Kennzeichen, Sonderkennzeichen und Oldtimer-Kennzeichen beantragt werden. Bis September 2023 war hierzu noch ein Besuch beim Verkehrsamt notwendig.
Wichtige Voraussetzung für die Online-Zulassung eines Fahrzeugs
Damit eine Online-Zulassung erfolgreich ist, müssen für das System alle Informationen digital verfügbar sein. Kunden brauchen deswegen einen elektronischen Personalausweis oder einen Aufenthaltstitel mit eID-Onlinefunktion. Zusätzlich müssen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief einen Sicherheitscode haben. Für den relevanten Teil 1 der Zulassungsbescheinigung wurde dieser am 1. Januar 2015 verpflichtend eingeführt. Für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. Januar 2015 erstmals zugelassen wurden, ist daher weiterhin der Gang zur Zulassungsstelle notwendig.
Kurzüberblick: Notwendige Unterlagen für die Online-Zulassung
- Für alle Vorgänge der Online-Zulassung benötigen Ihre Kunden oder Sie:
- Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) oder eID-Karte. Juristische Personen benötigen Mein Unternehmenskonto mit Elster-Zertifikat für den Vorgang.
- Vorgesehenes Kartenlesegerät oder NFC-fähiges Smartphone mit installierter „AusweisApp2“
- IBAN – für den Einzug der Kfz-Steuer
- Für die Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung sind außerdem notwendig:
- Gültige eVB-Nummer – elektronische Versicherungsbestätigung
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. Teil II mit verdeckten Sicherheitscodes
- Stempelplaketten mit Sicherheitscodes
- Für die Online-Abmeldung des Fahrzeugs wird zusätzlich benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Stempelplaketten mit Sicherheitscodes
Kfz online zulassen über die Website der zuständigen Zulassungsbehörde
Die Online-Zulassung erfolgt regional über die Website der zuständigen Zulassungsbehörde. Eine kurze Recherche in der Internet-Suchmaschine bringt hier meist binnen Sekunden die richtige Addresse. Von hier aus gelangen Kunden zur i-Kfz Plattform, wo sie die benötigten Daten in eine Maske eintragen können. Her besteht für Kunden auch die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu wählen.
Wenn alles fertig ausgefüllt ist, wird der Kunde zum Bezahlvorgang weitergeleitet. Dieser kann per Online-Überweisung oder mit dem SEPA-Lastschriftverfahren erfolgen. Ist alles erledigt, kann das angemeldete Fahrzeug sofort im Straßenverkehr genutzt werden. Warten auf Post von der Zulassungsbehörde ist seit dem 1. September 2023 nicht mehr notwendig.
Wichtig: Ummeldung schneller als Neuanmeldung
Wenn der Kunde ein gebrauchtes Fahrzeug inklusive Kennzeichen übernimmt und im selben Zulassungsbezirk wohnt, ist das Nummernschild ohne weiter Anpassungen nutzbar. Die Ummeldung erfolgt dann sofort und ohne Wartezeit.
Noch bequemer: Zulassungs-Service Kroschke
Einfach nur ins Auto setzen und losfahren, das wünschen sich viele Autobesitzer. Mit einem Zulassungs-Service geben Sie die Zulassung von neuen Wagen und die Ummeldung von vorhandenen Autos in die Hände von erfahrenen Profis. Der Zulassungs-Service Kroschke ist ein langjähriger Partner von Verti und überzeugt mit mehr als 65 Jahren Erfahrung und Kompetenz. Mit diesem Dienstleister ist die Zulassung ganz bequem an über 500 Standorten deutschlandweit durchführbar. Punkten Sie bei Ihren Kunden mit noch mehr Service und setzen Sie vertrauensvoll auf den Zulassungs-Service Kroschke.
- Schnelle und zuverlässige Abwicklung des Zulassungsvorgangs
- Der Service umfasst auch das Umschreiben von Dokumenten, etwa wenn bei Umzug das Kennzeichen des Autos beibehalten werden soll
- Anmeldung von Leasingfahrzeugen für die Erstzulassung ist ebenfalls möglich
- Ideal auch für unsichere Kunden oder solche mit komplexen Ummeldungsverfahren
- Als Verti Partner bietet Kroschke regelmäßig Rabatt-Aktionen auf die Zulassungskosten
Anleitung zum Download: In 10 Schritten das Auto anmelden
Eine Schritt-für-Schritt Anleitung für die Online-Anmeldung, gehört bei Verti zum Service. Tipp: Laden Sie sich gleich die folgende PDF-Anleitung zum Download herunter, damit Sie Ihren Kunden bei Bedarf mit Rat und Tat zur Seite stehen können.
1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
2. Der Identitätsnachweis erfolgt:
- Für Privatkunden über den neuen elektronischen Personalausweis oder den elektronischen Aufenthaltstitels mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
- Für juristische Personen über das „Mein Unternehmenskonto“ mit Elster Zertifikat
3. Freilegen der Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II
4. benötigte Daten für die Antragsmaske des Portals:
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN des Halterkontos – für das SEPA-Lastschriftverfahren der Kfz-Steuer
5. Angabe des Wunschkennzeichens bzw. reservierten Kennzeichens oder Auswahl eines freien Kennzeichens. Ganz wichtig: Daten noch einmal überprüfen.
6. Die eingegebenen Antragsdaten werden automatisiert validiert.
7. Die Gebühr kann mittels ePayment-System per EC- oder Kreditkarte bezahlt werden.
8. Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft
9. Der Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugestellt.
10. Plaketten auf den Kennzeichen anbringen und auf dem beigefügten Schreiben prüfen, ab wann die Zulassung gültig ist. Achtung: Das Fahrzeug darf erst ab diesem Datum genutzt werden!
Bei Problemen stehen die Ansprechpartner der zuständigen Zulassungsstelle beratend zur Seite. Anleitungen zu weiteren i-Kfz Standardzulassungsvorgängen sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zu finden.