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Seit einigen Monaten ist der Cannabis-Konsum in Deutschland jetzt legalisiert. Strittig waren dabei die zunächst geltenden Grenzwerte für „Cannabis am Steuer“. Im Juni 2024 wurden diese erneut angepasst.
Wer bisher Cannabis konsumiert hat, musste das Auto meist stehen lassen. Die zu Beginn der Legalisierung geltenden Grenzwert von 1 Nanogramm je Milliliter Blut waren schnell erreicht. Eine Expertenkommission forderte einen höheren Grenzwert und erwirkte damit eine Gesetzesänderung bei der Bundesregierung. Jetzt gilt Folgendes:
- Der Grenzwert für THC am Steuer liegt jetzt bei 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut.
- Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Fahrende unter 21 Jahren. Hier gilt die 0,0 Promille-Grenze auch bei THC.
- In der zweijährigen Probezeit müssen sich Fahrende ebenfalls an die 0,0 Grenze bei THC halten. Das gilt für Führerscheinneulinge jeden Alters.
Was droht bei Überschreitung der Grenzwerte?
Kommt es zu einer Verkehrskontrolle und die Polizei stellt auffälliges Verhalten fest, kann sie Fahrende mit auf die Wache nehmen. Dort wird dann ein Bluttest angeordnet. Wird hierbei ein höherer Wert als die zulässigen 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter im Blutserum nachgewiesen, drohen folgende Bußgelder und Strafen:
Fahren mit oder mehr als 3,5 ng/ml THC im Blut:
- Erstverstoß: 500 Euro Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot
- Zweitverstoß: 1.000 Euro Bußgeld und 3 Monate Fahrverbot
- Drittverstoß: 1.500 Euro Bußgeld und 3 Monate Fahrverbot
Bei Mischkonsum von Cannabis und Alkohol:
- Erstverstoß: 1.000 Euro Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot
- Zweitverstoß: 1.500 Euro Bußgeld und 3 Monate Fahrverbot
- Drittverstoß: 2.000 Euro Bußgeld und 3 Monate Fahrverbot
Punkte in Flensburg bei auffälligem Fahrverhalten
Wer unter Cannabis-Einfluss durch seine Fahrweise den Straßenverkehr gefährdet, kann neben den oben genannten Strafen auch mit 2 bis 3 Punkten in Flensburg und einem zusätzlichen Strafverfahren geahndet werden.
Kommt es zu einem Prozess, entscheiden Umstände und schwere der Straftat über das Strafmaß. Das Gericht kann hier je nach Situation Gelstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren festlegen.
Außerdem: Das Vorliegen einer Straftat bedeutet Führerscheinentzug für mindestens zehn Monate.
Wichtig für Fahranfänger: Das gilt bei Verstößen in der Probezeit
Für Fahranfänger gilt wie erwähnt die 0,0 Promille Regelung auch beim THC-Wert. Verstöße gegen diese Regelung gelten als schwerwiegender Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, auch bekannt als A-Verstoß, und haben weitreichende Folgen:
- Ein Bußgeld von 250 Euro.
- Beim Erstverstoß: Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar.
- Beim zweiten A-Verstoß: Verwarnung durch die Fahrerlaubnisbehörde und Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung.
- Beim dritten A-Verstoß: Entzug der Fahrerlaubnis.
Was ist ein A-Verstoß im Straßenverkehr?
Als A-Verstoß gelten schwerwiegende Verstöße in der Straßenverkehrsordnung. Dazu gehören Alkohol am Steuer, Cannabis-Konsum am Steuer (natürlich jeweils über den erlaubten Werten) und Vergehen wie zum Beispiel Geschwindigkeitsübertretung und Vorfahrtsverletzung.
Mehr Fairness und mehr Verantwortung für Autofahrer und Co.
Die Expertenkommission konnte belegen, dass die jetzt geltende THC-Grenze in etwa dem Grenzwert von 0,2 beim Blutalkohol entspricht. Die Gesetzesänderung schafft also mehr Gleichberechtigung zwischen Cannabis-Konsumenten und Alkohol-Genießern.
Trotzdem: Mit der größeren Freiheit folgt auch eine größere Verantwortung an Fahrzeugführende. Auch mit Einhaltung der Grenzwerte kann der Konsum von Rauschmitteln wie Cannabis das Fahrverhalten beeinflussen. Möglich sind:
- verminderte Reaktionsfähigkeit
- eingeschränkte Wahrnehmung
- verändertes Zeitgefühl
- gestörte Aufmerksamkeit
- erhöhte Risikobereitschaft
- verminderte Koordination
- Beeinträchtigung des Kurzzeitgedächtnisses
Wie auch bei Alkohol gilt hier: Fahrende sollten ihr eigenes Limit gut kennen.
Wichtig zu wissen: Verbot von gleichzeitigem Konsum
Ein gleichzeitiger Genuss von Cannabis und Alkohol ist auch mit den neuen Grenzwerten weiterhin verboten. Die Reaktion auf Wechselwirkungen kann nicht genau vorhergesagt werden.
Regelungen für Cannabis-Patienten
Für Patienten, die Cannabis als Arzneimittel verschrieben kriegen, gelten Ausnahmeregelungen. Folgendes ist für diese Personengruppe wichtig:
- Cannabis-Patienten dürfen grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen, sofern ihre Medikation die Fahrtüchtigkeit nicht einschränkt und sie in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher zu führen.
- Wenn der THC Gehalt im Blut „aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für den konkreten Krankheitsfall vorgeschriebenen Arzneimittels herrührt“ (vgl. § 24a StVG), gelten die festgeschriebenen Grenzwerte für andere Fahrer nicht.
- Diese Regelung schließt allerdings keine Strafbarkeit nach § 315c Absatz 1 StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) oder § 316 Absatz 1 StGB (Trunkenheit im Verkehr) aus. Bei auffälligem Fahrverhalten können also auch Cannabis-Patienten strafrechtlich belangt werden.
- Wer aus medizinischen Gründen und vom Arzt verordnet Cannabis zu sich nimmt, sollte in jedem Fall eine Rezeptkopie oder eine ärztliche Bescheinigung mitführen. Dies hilft im Falle einer Verkehrskontrolle.
Cannabis-Konsum und die Kfz-Versicherung
Werden Grenzwerte überschritten und resultiert hieraus ein Bußgeld oder mehr, dann ist dies für den Fahrer meist noch nicht das Ende des Ärgers. Auch die Versicherung meldet sich zu Wort.
Wer sich berauscht ans Steuer setzt, handelt grob fahrlässig. Das kann einen erheblichen Einfluss auf die Kaskoversicherung haben. Versicherer können Leistungen kürzen oder ganz verweigern, wenn ein Schadenfall am eigenen Fahrzeug unter dem Einfluss von Cannabis entsteht.
Die Haftpflichtversicherung kann Regress fordern, wenn ein Unfall oder Schaden grob fahrlässig, zum Beispiel unter Cannabiseinfluss, herbeigeführt wurde. Das bedeutet, dass die Versicherung Leistungskürzungen bis zu 5.000 Euro im Schadenfall vornehmen kann.
Abschließend bleibt: Die beste Entscheidung für die eigene Gesundheit, die anderer Menschen und natürlich die Fahrsicherheit ist es immer, nüchtern und mit klaren Sinnen zu fahren. In jedem Fall ist die Verti Kfz-Versicherung mit ihren hervorragenden Leistungen ein zuverlässiger Partner für verantwortungsvoll agierende Fahrer.