Verti Zweitfahrzeug-Tarif

Das Zweite besonders günstig versichern

Gilt für Auto, Motorrad, Kleintransporter und Wohnmobil

Von der SF-Klasse des Erstfahrzeugs profitieren

Kostenersparnis bei voller Leistung

Auto

Motorrad

Kleintransporter/ Wohnmobil

Unsere Auszeichnung

Stiftung Warentest Finanztest mit "weit besser als der Durchschnitt" bewertet

Für alle, die zwei haben: Zweitfahrzeug-Tarif

 

In vielen Haushalten gibt es mehr als ein Fahrzeug. Dann stellt sich die Frage, wie man die Fahrzeuge am günstigsten versichert. Bei Verti ist das besonders einfach: Nutzen Sie die Schadenfreiheitsklasse des besser eingestuften Erstfahrzeugs auch für das Zweitfahrzeug. So ist auch für den Zweiten eine Schadenfreiheitsklasse bis zur SF 60 möglich.

So einfach geht’s: Erstellen Sie ganz bequem online ein individuelles Angebot für das Fahrzeug, das Sie versichern möchten. Geben Sie im letzten Schritt bei der Frage „Gibt es ein Fahrzeug mit einer besseren SF-Klassen-Einstufung im Haushalt?“ die Schadenfreiheitsklasse Ihres Ersten an.

Leistungen & Vorteile im Überblick

  • Bei der Berechnung Ihres Versicherungsbeitrags legen wir die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) Ihres Erstwagens zugrunde und führen diese als hausinterne Sonderschadenfreiheitsklasse weiter. Je höher Ihre SF-Klasse ist, umso mehr sparen Sie bei der Prämie Ihres Zweitfahrzeugs.
  • Den Zweitfahrzeug-Tarif bieten wir für Autos, Motorräder, Kleintransporter und Wohnmobile an. Und das Beste: Bei Verti können Sie die SF-Klasse Ihres Erstfahrzeugs für je ein Auto, ein Motorrad, einen Kleintransporter und ein Wohnmobil nutzen – also für bis zu vier Fahrzeuge gleichzeitig.
  • Sogar wenn Ihr Erstfahrzeug bei einer anderen Versicherung versichert ist, können Sie bei Verti den Zweitfahrzeug-Tarif erhalten.
  • Um den Zweitfahrzeug-Tarif von Verti nutzen zu können, spielt es keine Rolle, ob Sie Ihren Zweitwagen erstmals anmelden oder die bestehende Kfz-Versicherung wechseln möchten.
  • Wenn Ihr Zweitfahrzeug einen Schaden verursacht, hat das keinen negativen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse Ihres Erstfahrzeugs.

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Sie besitzen ein als Erstfahrzeug versichertes Auto, Motorrad, Wohnmobil oder einen Kleintransporter.
  • Sie sind innerhalb der letzten 12 Monate unfallfrei gefahren.
  • Fahrzeughalter sind nur Sie als Versicherter, ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner oder ihr minderjähriges Kind mit Steuervergünstigung (nach § 3a KraftStG).
  • Ihr Zweitwagen ist nicht in die SF-Klassen 0, S oder M eingestuft.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Trotz gleicher Bedingungen können die Versicherungsbeiträge für Erst- und Zweitfahrzeug variieren. Grund hierfür sind die unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen der Tarife. So kann für Ihr Zweitfahrzeug, selbst bei gleicher Schadenfreiheitsklasse sowie gleichen Tarifmerkmalen, wie Fahrzeugart, Erstzulassung und Stellplatz, der errechnete Versicherungsbeitrag vom Beitrag Ihrer Erstwagenversicherung abweichen.

Maßgeblich sind die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) der Verti Versicherung AG, Rheinstraße 7A, 14513 Teltow.

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