Autoversicherung Sondertarif
Fahrerfahrung aus dem Ausland nutzen
Mit einer guten SF-Klasse einfach sparen
Vom ausgezeichneten Kundenservice profitieren
Gute Preise
Stiftung Warentest hat im Finanztest (Ausgabe 11/2024) im Premium-Tarif für Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkasko der Verti Versicherung AG das Beitragsniveau für 40-jährige Kunden mit "besser als der Durchschnitt" bewertet.
Die Ausländische Vorversicherung
Sie haben jahrelang im europäischen Ausland gelebt und hatten dort auch ein Auto versichert? Bei Verti können Sie von dieser Fahrerfahrung im Sondertarif profitieren. Bei Unfallfreiheit erhalten Sie die kompletten Jahre anerkannt und Sie werden eingestuft, als ob Sie ein Fahrzeug in Deutschland versichert hätten.
Leistungen auf einen Blick
- Nutzen Sie Ihre Fahrerfahrung aus dem europäischen Ausland
- Profitieren Sie von einer niedrigeren SF-Klasse
- Ihre Unfallfreiheit spart bares Geld
Voraussetzungen für unsere ausländische Vorversicherung
- Fahrzeughalter sind Sie als Versicherter, Ihr Ehepartner oder Ihr eingetragener Lebenspartner oder Ihr Kind mit Steuervergünstigung (nach §3a KraftStG).
- Der Versicherungsnehmer hat keine deutsche Vorversicherung.
- Alle Nutzer des Fahrzeugs werden erfasst und berücksichtigt, wobei der Fahrer mit der geringsten Fahrerfahrung ausschlaggebend ist. Als Nachweis brauchen wir die Kopie des Führerscheins.
- Das Versicherungsende bei der Ausländischen Vorversicherung liegt nicht länger als 6 Monate zurück.
- Wir benötigen die Originalbescheinigung Ihrer Versicherung im Ausland auf Deutsch oder Englisch, wo eindeutig Ihr Name, der versicherte Zeitraum und die eventuellen Schäden in Art und Höhe hervorgehen.
Für jede Situation gemacht. Sparen Sie mit unseren Sondertarifen.
Mit unseren Sondertarifen bieten wir Ihnen mehr Orientierung, mehr Sicherheit und mehr Freiheit – auch finanziell. Denn wir schauen nicht nur auf Ihr Auto, sondern auch auf Ihre Lebenssituation. – Egal ob Sie gerade erst bei Ihren Eltern ausgezogen sind, bisher lieber Car-Sharing genutzt haben oder ein Zweitfahrzeug versichert werden soll. Wir bieten Ihnen den passenden Sondertarif, damit Sie das bestmögliche Angebot erhalten.

Verti empfehlen & Prämie sichern.
Auch wenn Sie selbst noch kein Kunde sind.



Überzeugt? Berechnen Sie jetzt digital Ihren individuellen Beitrag.
Noch Fragen?
Persönlich für Sie da.
... ganz gleich, ob Sie uns lieber schreiben oder mit uns reden wollen: Unsere Servicemitarbeiter erreichen Sie telefonisch oder auch digital. Im direkten Kontakt mit unseren Experten können Sie schnell und unkompliziert all Ihre Fragen, Anliegen und Wünsche klären.
Unser Kundenservice steht Ihnen persönlich für eine Beratung zur Verfügung:
Mo-Fr: 8-19 Uhr
Übernahme ausländischer SF-Klassen
- Nutzen Sie Ihre Fahrerfahrung
- Voraussetzungen für die Übernahme der ausländischen SF-Klasse
- Fahrerfahrung im Ausland - Verti übernimmt Ihre Schadenfreiheitsklasse
Profitieren Sie von Ihrer Fahrerfahrung im Ausland bei unserem hausinternen Sondertarif „Übernahme ausländischer SF-Klassen“. Wir übernehmen Ihren bisherigen Schadenfreiheitsrabatt und schaffen Ihnen so optimale Bedingungen für einen neuen Vertrag.
- Ihre Ausländische Vorversicherung endete in den letzten 6 Monaten.
- Es wird lediglich eine ausländische Vorversicherung anerkannt. Eine Addition von mehreren ausländischen Autoversicherungen ist nicht möglich.
- Sie können alle Nutzer des Fahrzeugs versichern – ausschlaggebend ist der jüngste Fahrer. Halten Sie dafür bitte eine Kopie des Führerscheins bereit.
- Bei unserem Sondertarif können Sie Fahrzeughalter sich selbst, Ihren Ehepartner oder Ihren eingetragenen Lebenspartner als Versicherte anmelden.
- Für die Einstufung benötigen wir die Originalbescheinigung Ihrer Versicherung im Ausland auf Deutsch oder Englisch, welcher eindeutig Ihr Name zu entnehmen ist, sowie der versicherte Zeitraum und die eventuellen Schäden in Art und Höhe hervorgehen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Berechnungsgrundlage anders als bei dem Erstfahrzeug-Tarif ist. So kann selbst bei gleicher Schadenfreiheitsklasse sowie gleichen Tarifmerkmalen, wie z.B. Fahrzeugart, Erstzulassung und Stellplatz, der errechnete Versicherungsbeitrag von Ihrem Erstwagen-Tarif abweichen.
Treffen diese Punkte auf Sie zu, dann erfüllen Sie unsere Grundvoraussetzungen für die Übernahme Ihrer ausländischen Schadenfreiheitsklasse. Lassen Sie sich Ihre bisherige Fahrerfahrung bei uns anrechnen und nutzen Sie unseren Sondertarif.
Bei unfallfreiem Fahren während Ihres Auslandsaufenthalts erhalten Sie die komplette Zeit, die Sie für Ihren deutschen Arbeitgeber im Ausland gefahren sind, bei uns angerechnet. Sie werden also eingestuft, als ob Sie eine deutsche Kfz-Versicherung gehabt hätten.