Häufige Fragen je nach Art des Schadens

Was ist bei einem Brandschaden zu beachten?

Melden Sie uns Ihren Brandschaden unverzüglich und teilen Sie uns den aktuellen Standort des Fahrzeuges mit. Benachrichtigen Sie ebenfalls umgehend die Polizei. Bitte übersenden Sie uns Ihre polizeiliche Anzeigebestätigung und Fotos vom Schadenort/Brandort. Wir melden uns anschließend bei Ihnen zum weiteren Ablauf.

Was ist bei einem Diebstahlschaden zu beachten?

Melden Sie uns Ihren Fahrzeugdiebstahl unverzüglich. Benachrichtigen Sie ebenfalls umgehend die Polizei und übersenden Sie uns Ihre polizeiliche Anzeigebestätigung. Das gilt auch bei einem Einbruch in das Fahrzeug. Wir melden uns anschließend bei Ihnen zum weiteren Ablauf.

Fotografieren Sie alle Schäden und erstellen Sie gegebenenfalls eine Liste mit den entwendeten Gegenständen. Reichen Sie diese sowohl bei uns als auch bei der Polizei ein.

Sofern „nur“ eine (Seiten)scheibe eingeschlagen wurde, fertigen Sie Fotos von den Beschädigungen an und lassen Sie die Scheibe durch eine Werkstatt ersetzen, um das Fahrzeug schnellstmöglich wieder nutzen zu können und eine Schadenausweitung zu vermeiden. Bitte beachten Sie eine eventuell bestehende Werkstattbindung.

Handelt es sich um einen größeren Schaden, halten Sie bitte vor der Einleitung von Reparaturmaßnahmen Rücksprache mit uns. Wir werden ggf. einen Sachverständigen mit der Besichtigung des Fahrzeuges beauftragen.

Ihren Schaden können Sie ganz bequem online melden – rund um die Uhr.

Was ist bei Verlust der Fahrzeugschlüssel zu beachten?

Informieren Sie uns bitte unverzüglich, wenn Ihre Fahrzeugschlüssel verloren gegangen sind.

Unsere dringende Bitte an Sie: Stellen Sie Ihr Fahrzeug nach Möglichkeit in einer geschlossenen Garage ab. Parken Sie das Fahrzeug nicht in der Nähe des Ortes, an dem Ihr Schlüssel abhandengekommen ist. Und lassen Sie zeitnah die Schlösser austauschen.

Was ist bei einem Wildschaden (Zusammenstoß mit einem Tier) zu beachten?

Gemäß unserer AKB ist bei einem Zusammenstoß mit einem Tier in jedem Fall unverzüglich die Polizei zu informieren. Soweit Ihnen eine Wildunfallbescheinigung ausgestellt wurde, reichen Sie uns diese bitte für die Schadenregulierung ein.

Weiterhin empfehlen wir, am Unfallort Fotos zu machen und den Schaden möglichst zeitnah zu melden. Online geht das rund um die Uhr!

Was ist bei einem Marderschaden/Tierbiss zu beachten?

Besonders wichtig: Bitte sorgen Sie dafür, dass die zuständige Werkstatt den Schaden auf Fotos dokumentiert und die beschädigten Teile zur Beweissicherung aufhebt.

Die Fotos reichen Sie bitte bei uns ein. Liegt der Schaden unter 1.000 €, können Sie die Rechnung direkt zusammen mit den Fotos einreichen. Sind die Schadenkosten höher oder liegen Folgeschäden vor, benötigen wir neben den Bildern zunächst einen Kostenvoranschlag. Nach der Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Reparaturkostenübernahme. Dabei ist es möglich, dass wir vorab noch einen Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadens beauftragen.

Bei Folgeschäden beachten Sie bitte die individuellen Regelungen Ihrer AKB.

Bitte prüfen Sie vor Einreichung des Schadens, ob die Reparaturkosten des Schadens Ihre Selbstbeteiligung übersteigen. Falls nicht, können wir uns an Ihren Schadenkosten nicht beteiligen.

Ihre Schadenmeldung können Sie rund um die Uhr online erledigen.

Was ist bei einem Hagelschaden zu beachten?

Melden Sie Ihren Hagelschaden bitte schnellstmöglich – am besten direkt online. Anschließend meldet sich unser Kooperationspartner für einen Besichtigungstermin.

Der Hagel hat auch einen Glasschaden verursacht? Dann dokumentieren Sie den Schaden bitte mit Fotos, reichen diese bei uns ein und lassen Sie den Glasschaden gern vorab reparieren. Beachten Sie dabei bitte, ob mit uns eine Werkstattbindung vereinbart ist. Unser Tipp: Der Verti Glasschadenservice kommt zu Ihnen nach Hause! Bequemer geht´s nicht. Jetzt informieren >> 

 Wir bitten Sie für einen reibungslosen Ablauf folgendes zu beachten: 

  • Bitte waschen Sie Ihr Fahrzeug zeitnah vor dem Besichtigungstermin, so dass die Dellen gut sichtbar sind.
  • Bringen Sie bitte Ihren Fahrzeugschein und etwas Zeit mit.
  • Unsere Partner übernehmen für Sie das komplette Abwicklungs- und Reparaturmanagement und bieten Ihnen eine Gesamtlösung. Bitte teilen Sie unserem Partner vor Ort mit, ob Sie die Reparatur Ihres Fahrzeuges wünschen oder den Schaden auf Grundlage der erstellten Kalkulation abrechnen möchten.

 Ein Hagelschaden kommt selten allein. Auf Grund des meist hohen Schadenaufkommens zu diesen Wetterereignissen, kann die Bearbeitung einige Tage dauern. Sofern Ihr Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher ist, bitten wir um etwas Geduld.

Was ist bei einem Sturmschaden zu beachten?

Melden Sie uns einen Sturmschaden bitte schnellstmöglich. Das geht ganz bequem online und damit rund um die Uhr. Wir beauftragen einen Kooperationspartner mit der Besichtigung Ihres Fahrzeuges.

Sturmschäden können in vielen Formen auftreten. So können z. B. Bäume oder Baumteile, Dachziegel, Gebäudebestandteile oder andere Gegenstände gegen Ihr Fahrzeug geweht werden. In vielen Fällen besteht eine Regressmöglichkeit gegen den Eigentümer der Gegenstände. Sammeln Sie deshalb möglichst viele Beweise und fotografieren Sie bitte die Umgebung, das Fahrzeug (mit dem Gegenstand) usw.

Wenn die Daten des Eigentümers ermittelt werden, können wir einen Regress gegen den Verursacher führen. Bei einem Erfolg haben Sie so die Möglichkeit, Ihre Selbstbeteiligung und eventuelle weitere Forderungen an den Verursacher bzw. dessen Versicherung zu richten.

Was ist bei einem Überschwemmungsschaden zu beachten?

Ist es zu einer Überschwemmung gekommen, melden Sie uns diese bitte schnellstmöglich. Das geht ganz bequem online und damit rund um die Uhr. Fotografieren Sie hierfür bitte auch den Schadenort der Überschwemmung. Wir beauftragen dann einen Sachverständigen mit der Besichtigung.

Wichtig: Versuchen Sie nicht direkt nach bzw. während der Überschwemmung, das Fahrzeug zu starten. So vermeiden Sie Folgeschäden.