Häufige Fragen für den Schadenfall im Ausland

Wie erfahre ich, wo das ausländische Fahrzeug versichert ist?

Wenn Sie Ansprüche direkt bei dem Versicherer des Schädigers stellen wollen, so erhalten Sie die Auskunft zum Versicherer bzw. zum zuständigen inländischen Schadenregulierungsbeauftragten des Versicherers über den Zentralruf der Autoversicherer (Tel.: 0800 250 260 0 // Internet: www.zentralruf.de) bzw. dem Deutschen Büro Grüne Karte (http://www.gruene-karte.de/de/unfallmeldung/). Hier geben Sie einfach das Kennzeichen des Unfallgegners und das Schadendatum an und Sie erhalten in aller Regel sofort die entsprechenden Daten. Anschließend können Sie sich mit dem Versicherer in Verbindung setzen, um Ihre Ansprüche anzumelden.

Falls das Fahrzeug des Verursachers nicht in Deutschland zugelassen war, können Sie Ihre Ansprüche bei dem in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten des ausländischen Versicherers geltend machen. Die Korrespondenz erfolgt dann in deutscher Sprache.

Sofern der Unfall im Ausland passiert ist, sollten Sie sich zunächst informieren, welche Schadensersatzansprüche es in dem jeweiligen Land gibt, bevor Sie Kosten verursachen (z.B. durch die Beauftragung eines Sachverständigen). Vielfach werden in anderen Ländern die in Deutschland üblichen Schadenpositionen nicht erstattet. Hierzu gehören nicht selten die Kosten eines Sachverständigen, eines Mietwagens oder Anwaltes.

Wer schleppt mein Fahrzeug im Ausland ab?

Wenn das Fahrzeug nach einem Unfall im Ausland nicht mehr fahrfähig ist, müssen Sie mit einem vorhandenen Schutzbrief oder Automobilclub klären, ob dieser das Fahrzeug in die nächste Werkstatt oder nach Deutschland bringt. Besprechen Sie die konkreten Bedingungen am besten direkt Ihrem Schutzbriefanbieter oder Automobilclub.
Falls Sie noch keinen Schutzbrief haben: Der Verti Schutzbrief hält Sie europaweit mobil.

Mit dem ausländischen Versicherer dauert es zu lange, was nun?

Sofern Sie für Ihr Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, besteht auch immer die Möglichkeit, den Schaden zunächst über diese zu regulieren. Bitte beachten Sie jedoch die vertraglich vereinbarten Bedingungen und Einschränkungen (eventuelle Werkstattbindung, vereinbarte Selbstbeteiligung, spätere Stufung o.Ä.).

Kann das Fahrzeug (noch) nicht nach Deutschland gebracht werden und Sie möchten den Schaden über die Kaskoversicherung geltend machen, sollten Sie uns umgehend kontaktieren. Sollte es erforderlich sein, veranlassen wir eine Fahrzeugbesichtigung auch im Ausland. Je nachdem, wo das Fahrzeug steht, beauftragen wir einen Partner vor Ort, der sodann den Sachverständigen beauftragt.

Gut zu wissen: Aufgrund der vielen Beteiligten und auch der unterschiedlichen Arbeitsweisen in einigen Ländern ist in diesen Fällen immer etwas Geduld gefragt. Nicht selten kann bereits die Besichtigung einige Wochen in Anspruch nehmen. Hierfür ist es wichtig, dass sich Jemand vor Ort befindet, der den Zugang zum Fahrzeug gewähren sowie die Schlüssel und Fahrzeugpapiere vorlegen kann. Sollten Sie bereits vor der Besichtigung nach Deutschland zurückreisen, ist es notwendig, dass Sie einen Ansprechpartner vor Ort organisieren, der für den Sachverständigen zur Verfügung steht.

Sofern sich nach der Besichtigung ein Totalschaden ergibt, erfolgt die Veräußerung des Fahrzeuges immer über Sie selbst. Schutzbriefanbieter oder Automobilclubs transportieren diese Fahrzeuge nicht nach Deutschland zurück. Kann der Schaden repariert werden, können Sie dies vor Ort im Ausland vornehmen lassen, oder den Rücktransport des Fahrzeugs mit Ihrem Schutzbriefanbieter oder Automobilclub abstimmen.

Falls Sie noch keinen Schutzbrief haben: Der Verti Schutzbrief hält Sie europaweit mobil.

Ich habe einen Steinschlag/ Glasschaden im Ausland?

Bei einem Steinschlag oder eingeschlagenen Seitenscheibe bitten wir Sie die Schäden zu fotografieren. Sofern erforderlich können Sie diese sodann in einer Werkstatt vor Ort beheben lassen. Dabei gehen Sie jedoch zunächst in Vorleistung. Im Anschluss können Sie uns die Rechnung mit den Fotos von den Unfallschäden an schaden@verti.de zusenden. Bei einer bestehenden Kaskodeckung werden die Kosten unter Berücksichtigung einer eventuellen Selbstbeteiligung an Sie erstattet.

Bei Einbruch- oder Diebstahlsschäden ist auch immer die Polizei zu informieren und eine entsprechende Anzeige zu stellen. Den Nachweis reichen Sie bitte zusammen mit der Rechnung ein.

Ich habe einen Kaskoschaden/ Wildunfall im Ausland?

Bitte machen Sie Fotos an der Örtlichkeit sowohl vom Fahrzeug als auch eventuellen Fremdschäden.

Kann das Fahrzeug (noch) nicht nach Deutschland gebracht werden und Sie möchten den Schaden über die Kaskoversicherung geltend machen, sollten Sie uns umgehend kontaktieren. Sollte es erforderlich sein, veranlassen wir eine Fahrzeugbesichtigung auch im Ausland. Je nachdem, wo das Fahrzeug steht, beauftragen wir einen Partner vor Ort, der sodann den Sachverständigen beauftragt.

Gut zu wissen: Aufgrund der vielen Beteiligten und auch der unterschiedlichen Arbeitsweisen in einigen Ländern ist in diesen Fällen immer etwas Geduld gefragt. Nicht selten kann bereits die Besichtigung einige Wochen in Anspruch nehmen. Hierfür ist es wichtig, dass sich Jemand vor Ort befindet, der den Zugang zum Fahrzeug gewähren sowie die Schlüssel und Fahrzeugpapiere vorlegen kann. Sollten Sie bereits vor der Besichtigung nach Deutschland zurückreisen, ist es notwendig, dass Sie einen Ansprechpartner vor Ort organisieren, der für den Sachverständigen zur Verfügung steht.