Häufige Fragen nach der Schadenmeldung

Sie haben nach Ihrer Schadenmeldung nichts mehr von uns gehört?

Kein Grund zur Sorge. Sofern wir durch Ihre Schadenmeldung alle notwendigen Informationen zu dem Schadenfall erhalten haben, kommen wir nur auf Sie zurück, wenn im Laufe der Bearbeitung doch noch Fragen aufkommen sollten. Fehlen uns noch Unterlagen, erinnern wir natürlich an die Übersendung. In manchen Fällen dauert die Aktenprüfung auch einfach länger. Wir bitten an dieser Stelle um etwas Geduld.

Welche Kosten werden u. a. in der Kasko erstattet und welche nicht?

  • Fahrzeugschaden: Soweit kein Totalschaden vorliegt, erstatten wir die Kosten für die sach- und fachgerechte Reparatur Ihres Fahrzeuges bis zum Wiederbeschaffungswert. Soll das Fahrzeug nicht repariert werden, kann der Reparaturbetrag auch fiktiv abgerechnet werden. Das heißt, die Reparaturkosten können netto ausgezahlt werden. Dies ist bei einer Finanzierung oder Leasing jedoch nur mit der Zustimmung der Bank oder des Leasinggebers möglich. Unabhängig von der Abrechnungsart, sind Ihre geltenden AKB zu beachten (z. B. Werkstattbindung)
  • Abschleppkosten: Haben Sie einen Schutzbrief oder eine Mitgliedschaft in einem Mobilclub abgeschlossen, wenden Sie sich bitte an diesen. Ist dies nicht der Fall, erstatten wir im Kaskoschadenfall die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt, sofern kein Totalschaden vorliegt.
  • Ersatzwagen: In einigen Produktlinien erstatten wir die Kosten eines durch uns vermittelten Mietwagens der Gruppe A für einen Zeitraum von maximal 10 Tagen, wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund des Schadenereignisses nicht nutzen können. Aber auch, wer eine Produktlinie abgeschlossen hat, die diesen Service nicht beinhaltet, bleibt mit Verti mobil: Wenn Sie Ihr Fahrzeug in einer unserer Partnerwerkstätten reparieren lassen, stellt Ihnen diese Werkstatt für die Reparaturdauer kostenlos ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung
  • Sachverständigenkosten: Sobald Ihr Fahrzeug durch einen Sachverständigen begutachtet werden muss, werden wir diesen für Sie beauftragen. An den Kosten eines von Ihnen selbst in Auftrag gegebenen Gutachtens können wir uns nicht beteiligen.
  • Wildunfallbescheinigung: Wir erstatten die Kosten für die Ausstellung einer Wildunfallbescheinigung. Reichen Sie uns die Rechnung mit der Wildunfallbescheinigung zu Ihrem Schadenfall ein.
  • Standgebühren und Nutzungsausfall werden grundsätzlich nicht erstattet.

Hinweis: Je nach Version und Tarif Ihrer geltenden AKB kann es zu Unterschieden und Einschränkungen kommen.

Wann und an wen wird die Selbstbeteiligung gezahlt?

Wenn es zur Reparatur kommt, entrichten Sie die Selbstbeteiligung zumeist direkt an die Werkstatt. Bitte sprechen Sie die Vorgehensweise mit Ihrer Werkstatt ab. Wenn es zu einer Auszahlung des Schadens kommt, werden wir die Selbstbeteiligung von der Erstattungssumme abziehen. Bei der Autoinhaltsversicherung, der Campinginhaltsversicherung sowie beim Eigenschaden kann zusätzlich eine eigene Selbstbeteiligung anfallen.

Ab wann wird ein Schaden gestuft und wirkt sich somit auf meine Schadensfreiheitsklasse aus?

In der Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung hängt die Beitragshöhe von der individuell erreichten Schadensfreiheitsklasse ab. Haftpflicht- und Vollkaskoschäden führen deshalb in der Regel zu Beitragserhöhungen. Sobald ein solcher Schadenfall bei uns angezeigt wird, müssen entsprechende Reserven für potenzielle Entschädigungsleistungen vorgehalten werden. Daher tritt die Stufung bereits mit der Meldung ein und nicht erst mit der Regulierung. Erfolgt keine Regulierung, wird die Stufung wieder gelöscht und die alte Schadenfreiheitsklasse wieder hergestellt.

Viele unserer Kunden schützen Ihre Schadenfreiheitsklasse mit dem Nix-Passiert-Tarif. Für einen Schadenfall im Jahr erfolgt dann keine Stufung des Vertrags. Lesen Sie hier , unter welchen Voraussetzungen das möglich ist.

Wann bekomme ich mein Rückkaufangebot?

Die abschließende Schadenregulierung nimmt nicht selten einige Monate in Anspruch. Erst wenn sämtliche Ansprüche abgegolten oder zurückgewiesen wurden ist die Bearbeitung abgeschlossen. Erst im Anschluss prüfen wir, ob es sich für Sie lohnt, den Schaden zurückzukaufen. Liegen unsere Schadenaufwendungen unter 750,- €, bekommen Sie in jedem Fall ein Rückkaufangebot. Bei höheren Schadenaufwendungen können Sie dennoch ein Rückkaufangebot von uns anfordern. Wir prüfen für Sie, ob sich der Rückkauf lohnt. Sie können den Schaden natürlich auch im unwirtschaftlichen Fall zurückkaufen, wenn die Stufung nicht gewünscht wird. Dafür wenden Sie sich bitte ebenfalls nach Abschluss der Schadenbearbeitung an uns.