Es ist schon ein echtes Ärgernis: Da fährt man in – natürlich – vorschriftsmäßiger Geschwindigkeit im Auto seinem Ziel entgegen. Und plötzlich ist ein Tritt auf die Bremse unvermeidbar. Warum? Weil ein voranfahrendes Fahrzeug buchstäblich im „Schneckentempo“ unterwegs ist und damit den rückwärtigen Verkehr behindert.
Das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen, auf Landstraßen oder in der Innenstadt wird mit teils harten Strafen geahndet. Aber wie sieht es aus, wenn die Mindestgeschwindigkeit unterschritten wird? Was geschieht, wenn jemand langsamer fährt als auf Verkehrsschildern vorgegeben ist? Und ab wann ist von einer Verkehrsbehinderung die Rede, wenn Autofahrer langsamer fahren als erlaubt?
Verkehrsschilder für die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
Bei einem Blick auf den Schilderwald im Straßenverkehr wird deutlich, mit welcher Genauigkeit festgelegt ist, wie schnell Sie auf den Straßen und Autobahnen unterwegs sein dürfen.
Das Tempo auf deutschen Straßen ist für Autofahrer klar geregelt: 50 km/h in geschlossenen Ortschaften, 100 km/h auf Landstraßen und 130 km/h als Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen. Wer zu schnell fährt, muss „blechen“. Aber auch zu langsames Fahren kann teuer werden.
Wenn es aber um die Mindestgeschwindigkeit geht, findet man vergleichsweise wenige Hinweise. Aber dennoch: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie trotz einer diesbezüglich mangelnden Beschilderung keineswegs so langsam fahren dürfen, wie Sie wollen.
Auf die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit weisen blaue Schilder mit weißen Zahlen hin.
Verkehrsbehinderung wird mit Geldbußen geahndet
Sicherlich ist die Gefahr, die von Rasern ausgeht, oft viel größer, als es bei Langsamfahrern der Fall ist. Letztere treiben aber vermutlich den Stresspegel bei so manchem Verkehrsteilnehmer in die Höhe. Oder sie lösen den einen oder anderen Wutausbruch bei vielen Autofahrern aus.
Trotzdem sollten sich Langsamfahrer nicht in Sicherheit wiegen. Wer nämlich glaubt, dass Verkehrsteilnehmer, die durch zu langsames Fahren den fließenden Verkehr behindern, nicht zur Rechenschaft gezogen werden, der irrt. So gibt es tatsächlich eine gute Nachricht für alle, die sich über „Schleicher“ im Straßenverkehr aufregen: Langsames Autofahren kann richtig teuer werden.
Jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, muss sich so verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden oder zu Schaden kommen. Dies ist in der Straßenverkehrsordnung (§ 1 Absatz 2 StVO) entsprechend festgelegt:
„Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ (Zitat)
Langsames Fahren, beispielsweise mit einer Geschwindigkeit von unter 50 km/h auf einer Landstraße, kostet zwischen 20 und 35 Euro, wenn Sie von der Polizei erwischt werden. Auch bei einem Tempo von unter 60 km/h auf Autobahnen müssen Sie damit rechnen, zur Kasse gebeten zu werden. Vor allem dann, wenn Sie durch das Unterschreiten der Mindestgeschwindigkeit einen Unfall verursachen. Im §3 Absatz 2 StVO gibt es sogar einen Hinweis für Langsamfahrer:
„Ohne triftigen Grund darf kein Verkehrsteilnehmer so langsam fahren, dass andere behindert werden.“ (Zitat)
Schleichen erlaubt – Begründung erwünscht
Generell sollten Sie immer einen triftigen Grund haben, der ein zu langsames Fahren rechtfertigt. Extreme Witterungsbedingungen beispielsweise sind eine gute Begründung. Auch bei einer mangelnden Motorleistung drückt Ihr „Freund und Helfer“ unter bestimmten Voraussetzungen ein Auge zu. Grundsätzlich sollten Sie jedoch immer mit einer möglichst angemessenen Geschwindigkeit fahren und darauf achten, den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern.
Übrigens:
- Autofahrer, die bewusst zu langsam fahren, um beispielsweise andere Verkehrsteilnehmer zu „belehren“, machen sich strafbar. Diese erzieherische Maßnahme wird in diesem Zusammenhang als Nötigung ausgelegt.
- Wer auf der Autobahn dauerhaft und ohne triftigen mit minimaler Geschwindigkeit die linke Spur blockiert, könnte ein Bußgeld riskieren.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Zahl der Bußgeldbescheide für zu langsames Fahren im Vergleich zu den „Knöllchen“ für Raser verschwindend gering ist. Trotzdem sollten Sie bei einer verkehrsgefährdenden Geschwindigkeitsunterschreitung darauf gefasst sein, einen Bußgeldbescheid zu bekommen.
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