Was bedeutet Mindestdeckung?

Die Mindestdeckung ist die Deckungssumme, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen beziehen sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung reicht jedoch oft nicht aus. Gerade bei schweren Personenschäden können die Kosten für Krankenhausaufenthalte, Entschädigungs- oder Rentenzahlungen die Mindestdeckungssumme schnell übersteigen. Für diese Kosten müssten Versicherte dann selbst aufkommen. Daher ist es sinnvoll, eine Kfz-Versicherung zu wählen, die höhere Deckungssummen anbietet.

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