Autoversicherung

Kfz-Versicherung im Ausland

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Kfz-Versicherung im Ausland – was muss ich beachten?

 

Ihre Autoversicherung aus Deutschland gilt automatisch im EU-Ausland. In welchen Ländern Sie außerhalb der EU gilt, sollten Sie bei der Versicherung erfragen. In vielen Fällen ist es sinnvoll, wenn Sie zusätzlich einen Schutzbrief Ihrer Versicherung haben – dann sind sie vollumfänglich abgesichert.

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Zahlt meine Kfz-Versicherung bei Schäden im Ausland?

Eine Panne am Straßenrand oder ein Auffahrunfall, Schäden können auch im Ausland schnell passieren. Ob die Kosten ohne Weiteres vollständig von Ihrer Autoversicherung übernommen werden, oder ob Sie hier teuer draufzahlen, hängt von zwei Faktoren ab: Von Ihrem Versicherungsschutz und von dem Land, in dem Sie sich befinden.

Innerhalb des EU-Auslandes brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Hier greift der Versicherungsschutz automatisch. Die internationale Versicherungsbescheinigung, oft auch noch gerne „grüne Versicherungskarte“ genannt, muss nicht mehr mitgeführt werden. Ihr Kenneichen reicht als Versicherungsnachweis aus, denn dies würden Sie ja nicht ohne die eVB-Nummer bekommen.

Kurz: Im EU-Ausland zahlt Ihre Versicherung – trotzdem kann auch hier ein Auslandsschadenschutz sinnvoll sein.

 

Schon gewusst?

Obwohl Sie die „grüne Versicherungskarte“ im EU-Ausland nicht brauchen, machen Sie es sich leichter, wenn Sie sie dabeihaben. Besonders wenn sie die Sprache im fremden Land nicht sprechen, kann die Karte ein paar Hürden überbrücken

Außerhalb der EU variiert der Schutz von Versicherung zu Versicherung. Hier sollten Sie sich also rechtzeitig vor Reiseantritt noch einmal genau bei Ihrer Versicherung informieren und bei Bedarf eine zusätzliche Kfz-Versicherung im Ausland abschließen.

 

Bei Verti ist Ihr Auto in diesen Ländern versichert

  • Bei Verti sind Sie mit Ihrem Auto selbstverständlich im EU-Ausland versichert und zusätzlich in den sogenannten Schengenstaaten, also Island, Norwegen, Liechtenstein, Andorra, Kroatien und die Schweiz.
  • In anderen Ländern gilt Ihre Kfz-Versicherung nicht automatisch. Hier benötigen Sie eine Zusatzversicherung.
  • Grundsätzlich empfiehlt der Direktversicherer Verti allen Versicherungsnehmern außerdem zusätzlich den Schutzbrief sowie einen ergänzenden Auslandsschadenschutz, auch für Reisen innerhalb des EU-Auslandes.
  • Tipp: Denken Sie mit der Mallorca-Police auch an die Versicherung Ihres Mietwagens im Ausland.
  • Die Versicherung im Ausland gilt in der Regel bis zu sechs Monate, sofern abzusehen ist, dass Sie wieder nach Deutschland zurückkehren.

 

Ist ein Auslandsschadenschutz sinnvoll?

Der Auslandsschadenschutz ist grundsätzlich sinnvoll. Wir empfehlen ihn aber vor allem dann abzuschließen, wenn sie Kfz-Haftpflichtversichert sind. Die Haftpflichtversicherung zahlt auch im Ausland nur für Schäden, die Sie mit Ihrem Auto an anderen Personen außer dem Fahrer, sowie an den Fahrzeugen der Unfallgegner verursachen. Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt die Kfz-Haftpflicht bekanntlich nicht.

Sind sie unschuldig in einen Autounfall im Ausland verwickelt, zahlt die Versicherung des Unfallgegners. Trotzdem kann es hier passieren, dass Sie auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben. Das liegt daran, dass die Deckungssummen im Ausland oft deutlich niedriger sind. Ein Auslandsschadenschutz überbrückt diese Differenz und ist daher eine wichtige Absicherung für Sie. Denken Sie deswegen rechtzeitig vor Abreise daran, ihre Versicherung zu erweitern. In der Tarifübersicht sehen Sie, was Ihr aktueller Tarif leistet.

Außerdem noch ein Tipp zum Thema Versicherung im Ausland: Sollten Sie länger als 6 Monate im Ausland bleiben oder nicht mehr in Deutschland gemeldet sein, müssen Sie eine Versicherung im jeweiligen Land abschließen.

 

Auslandsschadenschutz mit dem Premium-Tarif von Verti

Bei Verti haben Sie zu allen drei Versicherungstarifen – also Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko – weitere Individualisierungsoptionen. Mit unserem Premium-Tarif sind Sie auch im EU-Ausland gut abgesichert und bleiben im Falle eines unverschuldeten Unfalls nicht auf Reparaturkosten sitzen. Verti schließt mit diesem Tarif die Lücke, die durch niedrigere Deckungssummen im Ausland entsteht.

 

 

Wie kann ich als Bestandkunde den Auslandsschadenschutz vor der Reise ergänzen?

Natürlich profitieren Sie auch als Bestandskunde von den Vorteilen einer individuell angepassten Versicherung. Planen Sie mit Ihrem Auto ins Ausland zu reisen, dann prüfen Sie vorher die Leistungen Ihres Tarifs bei Verti. Hierbei hilft unsere Tarifübersicht.

Achten Sie besonders darauf, dass folgende Punkte von Ihrer Versicherung abgedeckt sind:

  • Mallorca-Police
  • Übernahme von Entsorgungs-, Überführungs-, und Zulassungskosten nach Totalschaden
  • Folgeschäden nach Tierbiss
  • Versicherungsschutz auf Fähren und Schiffen

Sie wollen auch im Ausland sorglos und gut versichert sein? Jetzt Versicherung oder Tarif wechseln und Versicherungsbeitrag bei Verti berechnen.

Noch Fragen?

Persönlich für Sie da.

... ganz gleich, ob Sie uns lieber schreiben oder mit uns reden wollen: Unsere Servicemitarbeiter erreichen Sie telefonisch oder auch digital. Im direkten Kontakt mit unseren Experten können Sie schnell und unkompliziert all Ihre Fragen, Anliegen und Wünsche klären.

Unser Kundenservice steht Ihnen persönlich für eine Beratung zur Verfügung:

Mo-Fr: 8-19 Uhr

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Mit dem Schutzbrief auch im Ausland mobil bleiben

Auch im Ausland kann schnell einmal eine Panne passieren. Damit sie hier zügig und unkompliziert Hilfe bekommen, empfehlen wir zusätzlich den Schutzbrief von Verti. Neben vielen Vorteilen im Heimatland bietet der Schutzbrief Ihnen auch im Ausland einige Vorteile.

  • Haben Sie einen Wohnsitz im Ausland, und benötigt Ihr Auto dort neue Ersatzteile, senden wir Ihnen Ersatzteile in Originalqualität aus Deutschland zu.
  • Ist das Fahrzeug nach einer Panne nicht mehr fahrtüchtig, stellen unsere Partner die Fahrtüchtigkeit vor Ort wieder her oder übernehmen den Fahrzeugtransport zur Werkstatt. Verti übernimmt mit dem Schutzbrief die Kosten.
  • Bei Unfall oder Diebstahl helfen wir Ihnen bei der Verzollung oder Verschrottung und übernehmen die Verfahrensgebühren. Ausnahme: Zollbeträge und sonstige Steuern.
  • Wir helfen Ihnen dabei, einen geeigneten Mietwagen zu finden und übernehmen die Kosten, damit Sie auch im Ausland mobil bleiben. In unserem Premium-Tarif ist außerdem die Mallorca-Police

 

Welche Dokumente brauche ich im Ausland?

  • Einen Ausweis und ggf. den Reisepass
  • Führerschein
  • Die Grüne Karte außerhalb der EU. Innerhalb ist sie zwar nicht verpflichtend, erleichtert aber die Schadensabwicklung.
  • Ausdrucke des europäischen Unfallberichts
  • Eine Übersicht der wichtigsten Verkehrsregeln. Diese können im Ausland abweichen. Dazu gehören zum Beispiel auch Promillegrenze, Tempolimits und Mautgebühren.

Häufige Fragen zur Kfz-Versicherung im Ausland

Ist mein Auto im Ausland versichert?

Innerhalb der EU gilt ihre Kfz-Versicherung auch im Ausland. Außerhalb der EU gibt es nur wenige Ausnahmen, in denen Sie weiterhin versichert sind, etwa die Schengenstaaten. Grundsätzlich empfehlen wir eine Teilkasko oder damit Sie im Falle eines unverschuldeten Unfalls nicht aufgrund von geringeren Deckungssummen im Ausland auf Eigenkosten sitzen bleiben.

 

Ist mein Auto außerhalb der EU versichert?

Außerhalb der EU gilt Ihre deutsche Kfz-Versicherung höchstens in den Schengenstaaten, also Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Informieren Sie sich bei allen anderen Ländern rechtzeitig vor Fahrtantritt bei Ihrer Versicherung.

Für welche Länder benötige ich eine grüne Karte?

Die grüne Karte benötigen Sie nur noch außerhalb der EU. Allerdings kann es in jedem Fall sinnvoll sein, diese mitzuführen. Sie erleichtert gerade dann die Abwicklung nach einem Unfall, wenn Sie die Landessprache nicht sprechen.

Was passiert, wenn ich einen Unfall im Ausland habe?

Haben Sie einen Unfall im Ausland, verhalten Sie sich grundsätzlich erst einmal wie bei einem Unfall im eigenen Land. Das bedeutet: Verletzte Personen versorgen, die Rettungskräfte rufen, die Unfallstelle sichern.

Ist niemand verletzt, sind Sie nicht in jedem Land verpflichtet, die Polizei zu rufen. Pflicht ist dies jedoch in Bulgarien, Kroatien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn. Das gilt auch bei Bagatellschäden. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, können Sie den Schaden nicht bei Ihrer oder der Unfallgegnerversicherung geltend machen.

Grundsätzlich sollten Sie außerdem Fotos mit dem Handy von der Unfallstelle und den Schäden machen. Notieren Sie sich außerdem Name und Anschrift der Unfallgegner so wie gegebenenfalls möglicher Zeugen. Wie auch in Deutschland empfehlen wir hier, dass Sie sich ein Ausweisdokument zeigen lassen.

Füllen Sie anschließend den mehrsprachigen, europäischen Unfallbericht aus. Sie können sich ein paar Exemplare davon vor der Reise ausdrucken. Sie finden den Bericht im Internet, zum Beispiel beim ADAC.

Ist mein Auto auch im Ausland gegen Diebstahl versichert?

Grundsätzlich ist Ihr Auto auch im Ausland gegen alles versichert, gegen dass es auch in Ihrem Wohnland versichert ist. Sind Sie hier also gegen Diebstahl abgesichert, ist Ihr Auto auch im Ausland gegen Diebstahl gesichert.

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Drei gute Gründe für die Autoversicherung von Verti:

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Ganz gleich, ob Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko: Unsere günstige Autoversicherung können Sie jederzeit bequem online abschließen und mit unseren Zusatzleistungen dabei individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen – das spart Zeit und Geld.

2

Menschlich & direkt

Viele Anliegen können Sie bei uns natürlich online lösen, ohne Warteschlange und zu jeder Zeit. Sollten Sie Fragen haben, die Sie mit uns direkt klären möchten, hilft Ihnen unser Serviceteam auch gern persönlich telefonisch weiter – von Mensch zu Mensch.

3

Zuverlässig an Ihrer Seite

Klar hofft man, dass nie etwas passiert. Sollte ein Schadenfall doch einmal eintreten, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter persönlich zur Seite! Wir regeln die Abwicklung – verlassen Sie sich auf uns.