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Fahrerfahrung zählt auch beim Zweiten – mit dem Zweitfahrzeug-Tarif von Verti

< 1 Min

27.06.2022
Leonie Kaufmann
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Ihre Kunden sind oft bereits langjährig erprobte Fahrer. Dumm nur, dass beim Abschluss einer Versicherung für ein weiteres Fahrzeug, diese wieder im „Anfänger Modus“ beginnt.

Das muss nicht sein! Die Lösung dafür bietet der Zweit-Fahrzeug-Tarif von Verti. Denn damit nutzen Ihre Kunden die gute Schadenfreiheitsklasse ihres Ersten auch für Ihr Zweitfahrzeug und das sogar, wenn der Erstwagen bei einer anderen Versicherung ist.

Ausschlaggebend für die Einstufung in diesem Sondertarif ist der Nutzer mit der geringsten Fahrerfahrung. Im besten Fall kann das Zweitfahrzeug somit die gleiche Schadenfreiheitsklasse als hausinterne Sonder-Schadenfreiheitsklasse erhalten, die auch beim Erstfahrzeug besteht.

Damit das möglich ist, muss:

  1. Ihr Kunde die letzten 12 Monate schadenfrei gefahren sein.
  2. Der Fahrzeughalter Ihr Kunde als Versicherter, der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner oder ein minderjähriges Kind mit Steuervergünstigung (nach §3a KraftStG) sein.
  3. Das Erstfahrzeug ein Auto, Motorrad, Lieferwagen oder Wohnmobil sein.

Der Zweitfahrzeug-Tarif kann ganz einfach bei der Angebotserstellung, über den Ihnen bekannten Weg berechnet werden. Überzeugen Sie Ihre Kunden mit diesem ganz klaren Vorteil!

 

Versichern. Vertrauen. Verti.

Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen zu unseren Produkten und Services für Vertriebspartner.

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